Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 2005 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er die Sklavin freilässt oder einen Mukataba-Vertrag mit ihr schließt und sich das Kind in ihrem Leib vorbehält, oder wenn er das Kind in ihrem Leib ohne sie freilässt, dann ist seine Bedingung gültig.) · ShamelaTranslate