Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 2007 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Sklave zwei Teilhabern gehört und einer von ihnen einen Mukataba-Vertrag mit ihm schließt, er aber nicht seine gesamte Kitaba erfüllt, bevor der andere Teilhaber ihn freilässt, während dieser zahlungsfähig ist, dann wird der Sklave frei, und der Teilhaber hat einen Anspruch gegen den Freilassenden auf die Hälfte seines Wertes.) · ShamelaTranslate