Der Richter: Dies ist ein analoger Schluss (Qiyas) auf die Aussage von Ahmad, denn er sagte: „Der Imam kehrt zur Aussage von zwei oder mehr der Gefolgsleute (Ma'mumun) zurück.“ Abu Hanifa, Abu Yusuf und al-Shafi'i sagten: „Er akzeptiert es nicht, denn er kann zur umfassenden Kenntnis und zum Wissen zurückkehren, daher greift er nicht auf die Vermutung zurück, so wie wenn ein Zeuge seine Zeugenaussage vergisst und zwei Zeugen vor ihm bezeugen, dass er ausgesagt hat, so durfte er nicht [als Zeuge] aussagen.“ Wir argumentieren: Wenn sie vor ihm über das Urteil eines anderen bezeugen würden, würde er es akzeptieren, also ist es genauso, wenn sie vor ihm über sein eigenes Urteil bezeugen, und weil sie über das Urteil eines Richters bezeugen. Was sie angeführt haben, trifft nicht zu, denn das Erinnern dessen, was man vergessen hat, liegt nicht in seiner Hand. Dies unterscheidet sich vom Zeugen, denn der Richter vollstreckt das, worüber er geurteilt hat, wenn es vor ihm bewiesen ist, während der Zeuge nicht die Befugnis hat, seine Zeugenaussage zu vollstrecken, sondern der Richter sie vollstreckt.
1872 – Rechtsfrage: Er sagte: „Er akzeptiert kein Geschenk von jemandem, der ihm vor seiner Amtszeit keine Geschenke machte.“
Dies liegt daran, dass mit dem Geschenk in der Regel beabsichtigt wird, sein Herz zu gewinnen, damit er ihm beim Urteil wohlwollend begegnet, womit es der Bestechung ähnelt. Masruq sagte: „Wenn der Richter das Geschenk annimmt, isst er unrechtmäßigen Gewinn (Suht), und wenn er Bestechung annimmt, führt ihn das zum Unglauben.“ Es wurde von Abu Humayd al-Sa'idi überliefert, er sagte: „Der Gesandte Gottes (Frieden und Segen seien auf ihm) entsandte einen Mann aus dem Stamm Azd, genannt Ibn al-Lutbiyya, für die Zakat (Sadaqa). Er kam zurück und sagte: ‚Dies ist für euch und dies wurde mir geschenkt.‘ Da stand der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) auf, pries Gott und lobte Ihn, dann sagte er: ‚Was ist mit einem Arbeiter, den wir entsenden, und er kommt und sagt: Dies ist für euch und dies wurde mir geschenkt? Warum hat er sich nicht im Haus seiner Mutter hingesetzt und geschaut, ob ihm etwas geschenkt wird oder nicht? Bei Dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, keiner von euch wird entsandt, und er nimmt etwas, ohne dass er am Tag der Auferstehung damit auf seinem Nacken erscheint, sei es ein Kamel, das schreit, ein Rind, das muht, oder ein Schaf, das blökt.‘“ Dann hob er seine Hände, bis ich das Weiß seiner Achselhöhlen sah, und sagte: „O Gott, habe ich die Botschaft übermittelt?“ – dreimal. [Dies ist] übereinstimmend überliefert. Und weil das Entstehen eines Geschenks zum Zeitpunkt des Amtsantritts darauf hinweist, dass es wegen des Amtes geschah, um sich dadurch die Gunst des Richters gegen seinen Gegner zu erschleichen; daher ist es nicht erlaubt, es anzunehmen, so wie Bestechung.
(27) Im Original: „yashhadu“ (er bezeugt). (28) In M: „bi-ḥukmi nafsihi“ (über sein eigenes Urteil). (1) Aus dem Original weggelassen. (2) Im Sahih al-Bukhari: „im Haus seines Vaters und seiner Mutter“. Im Sahih Muslim: „im Haus seines Vaters oder im Haus seiner Mutter“. (3) „Ta'ar“: bedeutet schreien; „al-ya'ar“ ist die Stimme des Schafes. (4) Im Original: „yadihi“ (seine Hand). (5) „'Ufrat al-ibt“: das Weiß, das nicht strahlend ist. (6) Überliefert von al-Bukhari im: „Kapitel: Wie war der Eid des Propheten - Frieden und Segen seien auf ihm -“, aus dem Buch der Eide (al-Ayman), und im: „Kapitel: Geschenke der Arbeiter“, aus dem =
القاضى: هذا قياسُ قولِ أحمدَ؛ لأنَّه قال: يَرْجِعُ الإِمامُ إلى قولِ اثنَيْنِ فصاعِدًا من المأْمُومِينَ. وقال أبو حنيفةَ، وأبو يوسفَ، والشّافعيُّ: لا يَقْبَلُ؛ لأنَّه يُمْكِنُه الرُّجوعُ إلى الإِحاطَةِ والعلْمِ، فلا يَرْجِعُ إلى الظَّنِّ، كالشَّاهدِ إذا نَسِىَ شَهادتَه، فشَهِدَ عندَه شاهِدانِ أنَّه شهِدَ (٢٧)، لم يكُنْ له أن يَشْهَدَ. ولَنا، أنَّهما لو شَهِدَا عندَه بحُكْمِ غيرِه قَبِلَ، فكذلك إذا شَهِدَا عنده بحُكْمِه (٢٨)، ولأنَّهما شَهِدَا بحُكْمِ حَاكمٍ. وما ذَكَروه لا يَصِحُّ؛ لأنَّ ذِكْرَ ما نَسِيَه ليس إليه، ويُخالِفُ الشَّاهِدَ؛ لأنَّ الحاكمَ يُمْضِى ما حَكمَ به إذا ثَبَتَ عندَه، والشاهِدَ لا يقْدِرُ على إمْضاءِ شَهادتِه، وإنما يُمْضِيها الحاكمُ.
١٨٧٢ - مسألة؛ قال: (وَلَا يَقْبَلُ هَدِيَّةَ مَنْ لَمْ يَكُنْ يُهْدِى إِلَيْهِ قَبْلَ وِلَايَتِهِ)
وذلك لأنَّ الهَدِيَّةَ يُقصَدُ بها في الغالبِ اسْتِمالةُ قلبِه، ليَعْتَنِىَ به في الحكمِ، فتُشْبِهُ الرِّشْوةَ. قال مسروقٌ: إذا قَبِلَ القاضى الهدِيَّةَ، أكلَ السُّحْتَ، وإذا قُبِلَ الرِّشْوَةَ، بلَغتْ به الكفرَ. وقد رَوَى أبو حُمَيدٍ السَّاعدِيُّ، قال: بعثَ رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- رجلًا من الأَزْدِ، يُقالُ له ابنُ اللُّتْبِيَّةِ على الصَّدقةِ، فقال: هذا لكم، وهذا أُهْدِىَ إليَّ. فقام النَّبِيُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فحمِدَ اللهَ، وأثْنَى عليه، ثم قال: "مَا بَالُ الْعَامِلِ نَبْعَثُهُ، فَيَجِىءُ فيَقُولُ: هَذَا لَكُمْ، وَهَذَا أُهْدِىَ (١) إلَيَّ، أَلَا جَلَسَ فِى بَيْتِ أُمِّهِ (٢)، فَيَنْظُرَ أَيُهْدَى إلَيْهِ أَمْ لَا؟ ، وَالَّذِى نَفْسُ مُحَمَّدٍ بِيَدِهِ، لَا نَبْعَثُ أَحَدًا مِنْكُمْ، فَيَأْخُذُ شَيْئًا، إِلَّا جَاءَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ يَحْمِلُهُ عَلَى رَقَبَتِه، إِنْ كَانَ بَعِيرًا لَهُ رُغَاءٌ، أوْ بَقَرَةً لَهَا خُوَارٌ، او شَاةً تَيْعَرُ" (٣). فرفع يَديْه (٤) حتى رَأيتُ عُفْرَةَ (٥) إبْطَيْه، فقال: "اللَّهُمُّ هَلْ بَلَّغْتُ" ثَلَاثًا؟ . مُتَّفَقٌ عليه (٦). ولأنَّ حُدوثَ
(٢٧) في الأصل: "يشهد".(٢٨) في م: "بحكم نفسه".(١) سقط من: الأصل.(٢) في صحيح البخارى: "في بيت أبيه وأمه". وفى صحيح مسلم: "في بيت أبيه أو في بيت أمه".(٣) تيعر: تصيح، واليعار: صوت الشاة.(٤) في الأصل: "يده".(٥) عفرة الإِبط: البياض الذى ليس بالناصع.(٦) أخرجه البخارى، في: باب كيف كانت يمين النبي -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، من كتاب الأيمان، وفى: باب هدايا العمال، من =