und es steht ihm nicht zu, ihn zu verleugnen; aufgrund dessen, was von Umar (Gott habe Wohlgefallen an ihm) überliefert wurde, dass er sagte: "Schützt diese Sklavinnen, denn kein Mann soll mit seiner Sklavin verkehren und dann ihr Kind verleugnen, es sei denn, ich binde es ihm auf." Sa'id überlieferte es. Und von Ibn Umar wird berichtet, dass er sagte: Umar sagte: "Welcher Mann auch immer seine Sklavin beschläft und sie dann vernachlässigt, so liegt der Schaden bei ihm, und das Kind ist sein Kind." Sa'id überlieferte dies ebenfalls. Und weil seine Sklavin durch den Verkehr zu einem 'Firasch' (einem legitimen Ort der Empfängnis) geworden ist, so wird ihr Kind ihm zugerechnet, wie bei einer freien Ehefrau, und aufgrund der Aussage des Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Frieden): "Das Kind gehört dem Firasch." Wenn ihr Herr es jedoch verleugnet, so wird die Abstammung nicht von ihm abgetrennt, außer er behauptet, dass er die 'Istibra' (Reinigung/Wartezeit) bei ihr vollzogen hat und sie das Kind erst nach seiner Istibra nach sechs Monaten zur Welt gebracht hat, dann wird die Abstammung dadurch von ihm abgetrennt. Muss er darüber schwören? Dazu gibt es zwei Ansichten. Es wurde von al-Hasan überliefert, dass er sagte: Wenn ein Mann sein Kind von seiner Sklavin verleugnet, so steht ihm das zu. Und von al-Sha'bi wird berichtet, dass er sagte: Er verleugnet sein Kind von seiner Sklavin, wann immer er will. Unser Standpunkt ist die Aussage Umars und dass das Kind auf seinem Firasch geboren wurde, daher steht es ihm nicht zu, es zu verleugnen, genau wie bei seinem Kind von seiner Ehefrau. Wenn er es anerkennt, steht es ihm danach nicht mehr zu, es zu verleugnen. Wir kennen darüber keinen Dissens. Ibrahim sagte: Wenn er sein Kind anerkennt, hat er nicht das Recht, es zu verleugnen; wenn er es doch verleugnet, wird die Hadd-Strafe gegen ihn vollzogen und das Kind ihm zugerechnet. Shurayh sagte zu einem Mann, der sein Kind anerkannte: "Du hast keinen Weg, es zu verleugnen." Ebenso verhält es sich, wenn er dazu beglückwünscht wird und schweigt oder das Bittgebet bestätigt; denn dies ist ein Beweis für die Zustimmung dazu und tritt an die Stelle der Anerkennung. Und wenn er mit seiner Sklavin verkehrt und behauptet, er habe den Coitus interruptus (Azl) praktiziert, so wird das Kind dadurch nicht verleugnet; aufgrund dessen, was Abu Sa'id überlieferte: Er sagte: "O Gesandter Gottes, wir haben Verkehr mit Frauen und wünschen uns den Preis (für die Sklavinnen), sollen wir bei ihnen den Coitus interruptus praktizieren?" Er antwortete: "Gott erschafft sie, wenn Er die Erschaffung eines Lebewesens bestimmt." Und von Jabir wird überliefert, dass er sagte: Ein Mann von den Ansar kam zum Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Frieden) und sagte: "Ich habe eine Sklavin, ich verkehre mit ihr und ich mag es nicht, dass sie schwanger wird." Er sagte: "Praktiziere den Coitus interruptus bei ihr, wenn du willst, denn es wird ohnehin kommen, was für sie bestimmt ist." Er sagte: Der Mann verweilte eine Zeit lang, kam dann zu ihm und sagte: "Die Sklavin ist schwanger geworden." Er sagte: "Ich habe dir bereits mitgeteilt, dass es kommen wird, was für sie bestimmt ist."
(21) In B: "iyyaha". (22) In: Kapitel über das, was über Umm al-Walad (Mütter von Kindern) überliefert wurde, aus dem Buch über die Scheidung. As-Sunan 2/63, 64. Ebenso ausgeführt von Abd ar-Razzaq, in: Kapitel über den Mann, der mit seiner Sklavin verkehrt und ihre Schwangerschaft verleugnet, aus dem Buch über die Scheidung. Al-Musannaf 7/132. (23) Im vorherigen Kapitel. As-Sunan 2/63. (24) Die Herleitung wurde bereits auf 7/316 aufgeführt. (25) In M: "ar-rajul". (26) Die Herleitung wurde bereits auf 10/229 aufgeführt.
يَكُنْ له نَفْيُه؛ لما رُوِىَ عن عمرَ، رَضِىَ اللَّهُ عنه، أنَّه قال: حَصِّنُوا هذه الولائِدَ، فلا يَطَأُ رجُلٌ وَليدَتَه، ثم يُنْكِرُ ولدَها، إِلَّا أَلْزَمْتُه إيَّاهُ (٢١). روَاه سعيدٌ (٢٢). وعَنْ ابنِ عمرَ، قال: قال عمرُ: أيُّمَا رجلٍ غَشِىَ أَمَتَه، ثم ضَيَّعها، فالضَّيْعَةُ عليه، والولَدُ ولَدُه. روَاه سعيدٌ أيضًا (٢٣). ولأنَّ أَمَتَه صارت فِراشًا بالوَطْءِ، فلَحِقَه ولَدُها، كالمرأَةِ، ولقولِه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "الْوَلَدُ لِلْفِرَاشِ" (٢٤). فإنْ نَفاهُ سيِّدُها، لم يَنْتَفِ عنه، إلا أَنْ يَدَّعِىَ أنَّه اسْتَبْرَأَها، وأَتَتْ بالولَدِ بعدَ اسْتِبْرائِهِا بستَّةِ أشْهُرٍ، فيَنْتَفِى عنه بذلك. وهل يَحْلِفُ على ذلك؟ على وَجْهَيْن. وقد رُوِىَ عن الحسنِ، قال: إذا انكَرَ الرجلُ ولدَه مِن أمَتِه، فلَه ذلك. وعن الشَّعْبِىِّ، أنَّه كان يقول: يَنْتَفِى مِن ولدِه، إذا كان مِن أمَتِه، متى شاءَ. ولَنا، قَولُ عمرَ، وأنَّه وُلِدَ على فِراشِه، فلِم يكُنْ له نَفْيُه، كولدِهِ مِن زَوْجَتِه. فإن أقرَّ به، لم يكُنْ له نَفْيُه بعدَ ذلك. لا نَعْلَمُ فيه خِلافًا. قال إبراهيمُ: إذا أقَرَّ بولدِه، فليس له أَنْ ينْتَفِىَ منه، فإن انْتَفَى منه، ضُرِبَ الحَدَّ، وأُلْحِقَ به الولدُ. وقال شُرَيْحٌ لرجلٍ (٢٥) أقَرَّ بوَلدِه: لا سَبيلَ لكَ أَنْ تَنْتَفِىَ منه. وكذلك إن هُنِّئَ به، فسَكَتَ، أو أمّنَ على الدُّعاءِ؛ لأَنَّه دَليلٌ على الرِّضَى به، فقامَ مَقامَ الإِقْرارِ به. وإِنْ كان يَطَأُ جارِيتَه، وادَّعَى أنَّه كان يَعْزِلُ عنها، لم يَنْتَفِ الولدُ بذلك؛ لما رَوَى أبو سَعِيدٍ، أنَّه قال: يا رسولَ اللَّه، إنَّا نُصِيبُ النِّساءَ، ونُحِبُّ الأثْمانَ، أفَنَعْزِلُ عَنْهُنَّ؟ قال: "إِنَّ اللَّه إِذَا قَضَى خَلْقَ نَسْمَةٍ، خَلَقَها" (٢٦). وعَنْ جابِرٍ، قال: جاءَ رَجُلٌ من الأنْصارِ إلى رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، فقال: إِنَّ لِى جاريَةً، وأنا أطُوفُ عليها، وأنا أكْرَهُ أَنْ تَحْمِلَ. فقال: "اعْزِلْ عَنْهَا إِنْ شِئْتَ، فَإِنَّهُ سَيَأْتِيهَا مَا قُدِّرَ لَهَا". قال: فلَبِثَ الرجلُ، ثم أتاهُ، فقال: إِنَّ الجارِيَةَ قد حَمَلَتْ. قال: "قَدْ
(٢١) فى ب: "إياها".(٢٢) فى: بابُ ما جاء فى أمهات الأولاد، من كتاب الطلاق. السنن ٢/ ٦٣، ٦٤.كما أخرجه عبد الرزاق، فى: باب الرجل يطأ سريته وينتفى من حملها، من كتاب الطلاق. المصنف ٧/ ١٣٢.(٢٣) فى الباب السابق. السنن ٢/ ٦٣.(٢٤) تقدم تخريجه، فى: ٧/ ٣١٦.(٢٥) فى م: "الرجل".(٢٦) تقدم تخريجه، فى: ١٠/ ٢٢٩.