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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 5972015 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er stirbt, wird sie frei, auch wenn er nichts anderes besitzt).

Übersetzung · DE

des Menschen; denn es hat sich an ihm nichts von der menschlichen Schöpfung gezeigt, so dass es dem Tropfen und dem Blutklumpen ähnelt. Die zweite (Ansicht) besagt, dass die vier Urteile an ihm hängen; denn es ist der Beginn einer menschlichen Schöpfung, so dass es dem Fall ähnelt, in dem sich etwas zeigt. Abu Abd Allah ibn Hamid hat eine dritte Überlieferung abgeleitet, welche besagt, dass die Sklavin dadurch zur Umm al-Walad wird, aber die Wartezeit (Idda) der Freien dadurch nicht endet; denn es wurde von Ahmad (möge Gott mit ihm zufrieden sein) bezüglich der Sklavin überliefert, wenn sie (etwas) abwirft und die Hebammen es berühren und wissen, dass es Fleisch ist, ohne dass sich sein Fleisch (als menschlich) zeigt: Sie ist bei der Wartezeit vorsichtig (indem sie eine weitere abwartet) und man ist bei der Befreiung der Sklavin vorsichtig. Das Offensichtliche daran ist, dass er die Befreiung der Sklavin feststellte, aber nicht das Ende der Wartezeit feststellte; denn die Befreiung der Sklavin führt zur Freiheit, daher wurde Vorsicht bei deren Herbeiführung geübt, während an der Wartezeit das Verbot der Heirat und die Unantastbarkeit der Geschlechtlichkeit hängen, daher wurde Vorsicht bei deren Aufrechterhaltung geübt. Einige der Shafi'iten sagten das Gegenteil: Die Wartezeit ist nicht verpflichtend und die Sklavin wird nicht zur Umm al-Walad; denn das ursprüngliche Prinzip ist das Fehlen beider, weshalb sie auf ihrem ursprünglichen Zustand verbleibt. Dies ist jedoch nicht korrekt; denn die Wartezeit war (festgestellt, und das ursprüngliche Prinzip ist ihr Verbleib in dem Zustand, in dem sie) war, und das ursprüngliche Prinzip beim Menschen ist die Freiheit, daher lassen wir das überwiegen, was zu ihr führt. Gott weiß es am besten.

2015 - Rechtsfrage; er sagte: (UND WENN ER STIRBT, SO IST SIE FREI GEWORDEN, SELBST WENN ER KEINE ANDERE BESASS).

Dies bedeutet, dass die Umm al-Walad aus der Kapitalmasse befreit wird, selbst wenn er keine andere außer ihr besaß. Dies ist die Ansicht aller, die ihre Befreiung vertraten; wir kennen keinen Dissens unter ihnen darüber. Und es ist gleich, ob sie zu Lebzeiten oder im Krankheitszustand gebiert; denn dies resultiert aus seinem Genuss und seinem Begehren, und bei dem, was er für seine Genüsse und Begehren aufwendet, sind der Gesundheits- und der Krankheitszustand gleich, (wie bei dem, was er isst und trägt, und weil ihre Befreiung nach dem Tod erfolgt, und bei dem, was nach dem) Tod ist, sind der Krankheits- und der Gesundheitszustand gleich, wie bei der Begleichung von Schulden, der Tadbir-Freilassung und dem Testament. Wir kennen hierüber keinen Dissens unter

Anmerkungen

(12) In M: "al-insan" (der Mensch). (13) In B: "biha" (an ihr). (14) In A und B: "fa-ihtata" (so übte er Vorsicht). (15) In B und M: "al-tazawwuj" (die Heirat). (16) Aus dem Original ausgefallen. (Nazar-Vermerk). (1) Im Original und M: "wa-shahwatihi" (und seinem Begehren). (2) Aus dem Original ausgefallen. (Nazar-Vermerk). (3) Aus B ausgefallen.

Arabisch (Quelle)

الآدَمِىِّ (١٢)؛ لأنَّهُ لم يَبِنْ فيه شىءٌ من خَلْقِ الآدَمِىِّ، أشْبَهَ النُّطْفَةَ والعَلَقَةَ. والثانِيَةُ، تَتَعَلَّقُ به (١٣) الأَحْكامُ الأَرْبعةُ؛ لأَنَّه مُبْتَدَأُ خَلْقِ آدَمِىٍّ، أشْبَهَ إذا تَبَيَّنَ. وخرَّجَ أبو عبدِ اللَّه ابنُ حامِدٍ رِوايَةً ثالِثَةً، وهو أَنَّ الأمَةَ تصيرُ بذلك أُمَّ ولدٍ، ولا تَنْقَضِى به عِدَّةُ الحُرَّةِ؛ لأَنَّه رُوِىَ عن أحمدَ، رَضِىَ اللَّهُ عنه، فى الأَمَةِ إذا وضَعَت، فمَسَّتْه القَوابِلُ، فعَلِمْنَ أنَّه لحمٌ، ولم يَتَبَيَّنْ لحمهُ: تَحْتاطُ (١٤) فى العِدَّة بأُخْرَى، ويَحْتاطُ بعِتْقِ الأَمَةِ. وظاهِرُ هذا، أَنَّه حَكَمَ بعِتْقِ الأَمَةِ، ولم يحْكُمْ بانْقِضاءِ العِدَّةِ؛ لأنَّ عتقَ الأَمَةِ يحْصُلُ للحُرِّيَّةِ، فاحْتِيطَ بتَحْصِيلِها، والعِدَّةُ يتَعَلَّقُ بها تَحْريمُ التَّزْوِيح (١٥) وحُرْمَةُ الفَرْجِ، فاحْتِيطَ بإبْقائِها. وقال بعضُ الشافِعِيَّةِ بالعَكْسِ: لا تجبُ العِدَّةُ، ولا تصيرُ الأَمَةُ أُمَّ ولدٍ؛ لأنَّ الأَصْلَ عَدَمُ كُلِّ واحِدٍ منهما، فيَبْقَى على أصْلِه. ولا يصِحُّ؛ لأنَّ العِدَّةَ كانتْ [ثابتَةً، والأَصْل بقاؤُها على ما كانت] (١٦) عليه، والأَصْلُ فى الآدَمِىِّ الحُرِّيَّةُ، فنُغَلِّبُ ما يُفْضِى إليها. واللَّهُ أعلمُ.

٢٠١٥ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا مَاتَ، فَقَدْ صَارَتْ حُرَّةً، وَإِنْ لَمْ يَمْلِكُ غَيْرَهَا).

يَعْنِى أَنَّ أُمَّ الولدِ تَعْتِقُ مِن رَأْسِ المالِ، وإِنْ لم يَمْلِكْ سِواهَا. وهذا قولُ كُلِّ مَنْ رَأَى عِتْقَهُنَّ، لا نَعْلَمُ بينهم فيه خِلافًا. وسَواءٌ وَلَدَت فى الصِّحَّةِ أو المرضِ؛ لأَنَّه حاصِلٌ بالْتِذاذِه وشَهْوَتِه، وما يُتْلِفُه فى لَذَّاتِه وشَهَواتِه (١)، يَسْتَوِى فيه حالُ الصِّحَّةِ والمرضِ، [كالذى يأكُلُه ويَلْبَسُه، ولأنَّ عِتْقَها بعدَ [الموتِ، وما يكونُ بعدَ] (٢) الموتِ يَسْتَوِى فيه المَرَضُ والصِّحَّةُ] (٣)، كقَضاءِ الدُّيونِ؛ والتَّدْبِيرِ، والوَصِيَّةِ. ولا نعلمُ فى هذا خِلافًا بينَ

Anmerkungen

(١٢) فى م: "الإنسان".(١٣) فى ب: "بها".(١٤) فى أ، ب: "فاحتاط".(١٥) فى ب، م: "التزوج".(١٦) سقط من: الأصل. نقل نظر.(١) فى الأصل، م: "وشهوته".(٢) سقط من: الأصل. نقل نظر.(٣) سقط من: ب.

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