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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 64

Übersetzung · DE

‘Ali: „Hätte mein Streitpartner einen muslimischen Hintergrund, hätte ich mich vor dir mit ihm zusammengesetzt.“ Denn wenn ein Richter einen der Streitparteien gegenüber dem anderen bevorzugt, wird der Benachteiligte bedrängt, sein Herz wird gebrochen und möglicherweise kann er seine Beweisführung nicht vorbringen, was zu seinem Unrecht führt. Wenn jedoch einer der Streitenden dem Richter gestattet, den anderen Streitenden im Sitzungsraum zu bevorzugen, so ist dies zulässig, da das Recht ihm gehört und sein Herz nicht bricht, wenn er selbst es ist, der dies veranlasst hat. Es ist die Sunna, dass sich die Streitparteien vor dem Richter zusammensetzen, gemäß der Überlieferung, dass der Prophet (Frieden und Segen Gottes seien auf ihm) urteilte, dass sich die Streitparteien vor dem Richter zusammensetzen sollen. Dies wurde von Abu Dawud überliefert. ‘Ali, Gott habe Wohlgefallen an ihm, sagte: „Hätte mein Streitpartner einen muslimischen Hintergrund, hätte ich mich vor dir mit ihm zusammengesetzt.“ Dies dient dazu, dem Richter eine gerechtere Behandlung der beiden zu ermöglichen, sich ihnen zuzuwenden und ihre Streitigkeit zu prüfen. Wenn die beiden Streitparteien Dhimmis (nicht-muslimische Schutzbefohlene) sind, soll er sie ebenfalls gleich behandeln, da sie in ihrem Status gleich sind. Wenn jedoch einer von ihnen Muslim und der andere Dhimmi ist, ist es zulässig, den Muslim zu bevorzugen, basierend auf dem, was Ibrahim al-Taymi überlieferte: ‘Ali, Gott habe Wohlgefallen an ihm, fand seinen Panzer bei einem Juden und sagte: „Es ist mein Panzer, er fiel mir zu jener Zeit herunter.“ Der Jude erwiderte: „Es ist mein Panzer, er befindet sich in meinem Besitz. Lass den Richter der Muslime zwischen mir und dir entscheiden.“ Sie gingen gemeinsam zu Shurayh. Als Shurayh ihn sah, stand er von seinem Platz auf, ließ ihn an seinem Platz sitzen und setzte sich selbst vor den Juden. Da sagte ‘Ali: „Hätte mein Streitpartner einen muslimischen Hintergrund, hätte ich mich vor dir mit ihm zusammengesetzt, aber ich habe den Gesandten Gottes (Frieden und Segen Gottes seien auf ihm) sagen hören: ‚Behandelt sie in den Sitzungen nicht gleich.‘“ Dies erwähnte Abu Nu'aym in „al-Hilya“. Es geziemt sich nicht, einen der beiden Streitenden zu bewirten, ohne den anderen; entweder bewirtet er beide gemeinsam oder er unterlässt es bei beiden. Es wurde von ‘Ali, Gott ehre sein Antlitz, überliefert, dass ein Mann bei ihm zu Gast war und ihn fragte: „Hast du einen Streitpartner?“ Er antwortete: „Ja.“ Er sagte: „Geh von uns weg, denn ich habe den Gesandten Gottes (Frieden und Segen Gottes seien auf ihm) sagen hören: ‚Bewirtet keinen der beiden Streitenden außer...‘“

Anmerkungen

(16) Ausgeführt von al-Bayhaqi in: „Kapitel über die Gerechtigkeit zwischen den Streitparteien...“, aus dem Buch „Adab al-Qadi“ (Das Verhalten des Richters), al-Sunan al-Kubra 10/136. Ebenso Abu Nu'aym in: al-Hilya 4/139 und Waki' in: Akhbar al-Qudat 2/200. (17) In B: „an“ (anstatt „ala“). (18) Erscheint weder im Original noch in B. (19) In: „Kapitel darüber, wie die Streitparteien vor dem Richter sitzen sollen“, aus dem Buch al-Aqdiya (Rechtsprechungen), Sunan Abi Dawud 2/271. Ebenso von al-Bayhaqi überliefert in: „Kapitel über die Gerechtigkeit zwischen den Streitparteien“ aus dem Buch „Adab al-Qadi“, al-Sunan al-Kubra 10/135. (20) Fehlt in B, M. (21) In B, M: „innaka“ (dass du...).

Arabisch (Quelle)

علىٌّ: إنَّ خَصْمِى لو كان مُسلِمًا لجَلسْتُ معه بينَ يَديْكَ (١٦). ولأنَّ الحاكمَ إذا ميَّزَ أحدَ الخَصْمَيْنِ على (١٧) الآخَرِ حُصِرَ، وانْكسَرَ قلبُه (١٨)، وربما لم تَقُمْ حُجَّتُه، فأدَّى ذلك إلى ظُلْمِه. وإنْ أذِنَ أحدُ الخَصْميْنِ للحاكمِ فى رَفعِ الخَصْمِ الآخَرِ عليه فى المجلسِ، جازَ؛ لأنَّ الحقَّ له، ولا يَنْكسِرُ قلبُه إذا كانَ هو الذى رَفعَه. والسُّنَّةُ أنْ يجلِسَ الخَصْمان بينَ يَدَىِ القاضى؛ لما رُوِىَ أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قَضَى أنْ يجلِسَ الخَصْمان بين يَدَىِ الحاكمِ. روَاه أبو داود (١٩). وقال علىٌّ رضى اللَّه عنه: لو أنَّ خَصْمى مُسلمٌ لَجلَستُ معه بين يَدَيْك. ولأنَّ ذلك أمْكنُ للحاكمِ فى العَدْلِ بينهما، والإِقْبالِ عليهما، والنَّظَرِ فى خُصومَتِهما. وإن كان الخَصْمانِ ذِمِّيَّيْنِ، سَوَّى بينهما أيضًا؛ لاسْتِوائِهِما فى دِينِهما، وإنْ كان أحدُهما مسلمًا والآخَرُ ذِمِّيًّا، جازَ رَفعُ المُسلمِ عليه، لما رَوَى إبراهيمُ التَّيْمِىُّ، قال: وَجَدَ علىٌّ، رَضِىَ اللهُ عنه (٢٠)، دِرعَه مع يَهُودِىٍّ، فقال: دِرْعِى، سَقَطَتْ وَقْتَ كذا وكذا. فقال اليَهُودِىُّ: دِرْعِى، وفى يَدِى، بينى وبينَك قاضى المسلمين. فارْتَفَعَا إلى شُرَيْحٍ، فلمَّا رآهُ شُرَيْحٌ قامَ مِن مَجْلِسِه، وأجْلسَه فى مَوْضِعِه، وجلسَ مع اليَهُودِىِّ بين يَدَيْه، فقال علىٌّ: إنَّ خَصْمِى لو كان مُسلمًا لَجلسْتُ معه بينَ يديك، ولكنِّى سمعتُ رسولَ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، يقولُ: "لَا تُسَاوُوهُمْ فِى الْمَجَالِسِ". ذكرَه أبو نُعَيْمٍ، فى "الحِلْيةِ". ولا يَنْبَغِى أنْ يُضِيفَ أحدَ الخَصْميْنِ دونَ صاحبِه، إمَّا أن يُضِيفَهما معًا أو يَدعَهما. وقد رُوِىَ عن علىٍّ، كرَّمَ اللهُ وجهَه، أنَّه نزلَ به رجلٌ، فقال له: ألَكَ (٢١) خَصْمٌ؟ قال: نعم. قال: تحوَّلْ عنَّا، فإنِّى سمعتُ رسولَ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يقولُ: "لَا تُضِيفُوا أَحَدَ الخَصْمَيْنِ إلَّا

Anmerkungen

(١٦) أخرجه البيهقى، فى: باب إنصاف الخصمين. . .، من كتاب آداب القاضى. السنن الكبرى ١٠/ ١٣٦. وأبو نعيم، فى: الحلية ٤/ ١٣٩. وكيع، فى: أخبار القضاة ٢/ ٢٠٠.(١٧) فى ب: "عن".(١٨) لم يرد فى: الأصل، ب.(١٩) فى: باب كيف يجلس الخصمان بين يدى القاضى، من كتاب الأقضية. سنن أبى داود ٢/ ٢٧١. كما أخرجه البيهقى، فى: باب إنصاف الخصمين، من كتاب آداب القاضى. السنن الكبرى ١٠/ ١٣٥.(٢٠) سقط من: ب، م.(٢١) فى ب، م: "إنك".

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