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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 66Abschnitt

Übersetzung · DE

Hat er zwischen ihm und seinem Streitpartner geurteilt, und sagt er dann: „Ich habe noch einen anderen Anspruch“, so wird ihm nicht Gehör geschenkt; denn er wurde aufgrund seines Vorranges in einem Rechtsstreit bereits vorgezogen, daher darf er nicht mit einem weiteren Anspruch bevorzugt werden. Er sagt zu ihm: „Setz dich, bis kein Anwesender mehr übrig ist, dann werde ich deinen anderen Anspruch prüfen, sofern es (30) möglich ist.“ Wenn dann alle erledigt sind und der Letzte nach der Beilegung seines Rechtsstreits sagt: „Ich habe noch einen anderen Anspruch“, so wird ihm nicht Gehör geschenkt, bis der Anspruch des Ersten aus der zweiten Runde angehört wurde, dann erst wird sein Anspruch angehört. Wenn der Beklagte einen Anspruch gegen den Kläger erhebt, so urteilt er zwischen ihnen; denn wir berücksichtigen das Prinzip „der Erste zuerst“ nur beim Kläger (31), nicht beim Beklagten. Wenn der Zweite an der Reihe ist und einen Anspruch gegen den ersten Kläger oder den ersten Beklagten erhebt, so urteilt er zwischen ihnen. Wenn zwei Personen oder eine Gruppe gleichzeitig erscheinen, entscheidet er durch das Los zwischen ihnen und zieht denjenigen vor, auf den das Los fällt, um ihre Rechte gleich zu behandeln. Wenn ihre Anzahl groß ist, schreibt er ihre Namen auf Zettel, legt sie vor sich hin, streckt die Hand aus und nimmt einen Zettel nach dem anderen heraus und zieht den jeweiligen Inhaber entsprechend dem Zufallsprinzip vor.

Abschnitt: Erscheinen Reisende und Ansässige und sind die Reisenden nur wenige, sodass eine Vorziehung gegenüber den Ansässigen keinen Schaden (32) verursacht, so zieht er sie vor, da sie sich auf der Reise befinden und sich mit dem beschäftigen, was für die Abreise notwendig ist. Gott hat ihnen das Fasten erleichtert und das Gebet halbiert, um ihnen entgegenzukommen, und eine Verzögerung ihrer Angelegenheiten stellt für sie einen Schaden dar. Wenn er will, weist er ihnen einen eigenen Tag zu, an dem er ihre Bedürfnisse erledigt, oder wenn er will, zieht er sie vor, ohne ihnen einen eigenen Tag zuzuweisen. Sind sie jedoch zahlreich, sodass ihre Vorziehung schädlich wäre, dann stehen sie und die Ansässigen auf einer Stufe, denn die Vorziehung bei geringer Anzahl diente lediglich der Abwehr [des besonderen Schadens] (33), der sie betrifft. Wenn jedoch die Abwehr ihres Schadens (34) dazu führt, dass anderen geschadet wird, so sind sie gleichgestellt. Es gibt keinen Dissens bezüglich der meisten dieser Anstandsregeln und dass sie keine Bedingung für die Gültigkeit der Rechtsprechung sind. Würde er also denjenigen vorziehen, der eigentlich hätte warten müssen, oder die Anwesenden vorziehen oder Ähnliches, so wäre sein Urteil dennoch gültig.

Abschnitt: Wenn zwei Streitparteien vor ihn treten, kann er, wenn er will, sagen: „Wer von euch ist der Kläger?“, da sie genau dazu erschienen sind. Wenn er will, kann er auch schweigen, und derjenige, der an seiner Seite steht, sagt: „Wer von euch ist der Kläger?“, falls beide schweigen.

Anmerkungen

(30) In B: „idh“ (da/wenn). (31) In B, M: „al-da'wa“ (der Anspruch). (32) Im Original: „yadurruhum“ (ihnen schadet). (33) In M: „al-darar al-mukhtass“ (der spezifische Schaden). (34) In M: „al-darar 'anhum“ (den Schaden von ihnen).

Arabisch (Quelle)

فحكمَ بينَه وبينَ خَصْمِه، فقال: لى دَعْوَى أُخْرَى. لم يَسمعْ منه؛ لأنَّه قد قدَّمَه بسَبْقِهِ فى خُصومَةٍ، فلا يقُدِّمُه بأُخْرَى، ويقولُ له: اجْلِسْ حتى إذا لم يَبْقَ أحدٌ مِن الحاضِرينَ، نَظَرْتُ فى دَعوَاك الأُخْرَى إن (٣٠) أمْكَنَ. فإذا فَرغَ الكُلُّ، فقالَ الأخيرُ بعدَ فصلِ خُصومَتِه: لى دَعْوَى أُخْرَى. لم يَسْمَعْ منه، حتى يَسْمَعَ دَعْوَى الأوَّلِ الثانيةَ، ثمَّ يَسْمَعُ دَعوَاه. وإن ادَّعَى المُدَّعَى عليه، على المُدَّعِى، حَكَمَ بينَهما؛ لأنَّنا إنَّما نَعْتبِرُ الأوَّلَ فالأوَّلَ فى المُدَّعِى (٣١)، لا فى المُدَّعَى عليه. وإذا تقدَّم الثانى، فادَّعَى على المُدَّعِى الأوَّلِ، أو المدَّعَى عليه الأوَّلِ، حَكمَ بينَهما. وإنْ حضَرَ اثْنان، أو جَماعةٌ دَفعَةً واحدةً، أقْرَعَ بينَهم، فقدَّمَ مَن خرجَتْ له القُرْعةُ، لتَساوِى حُقوقِهم، وإنْ كَثُرَ عددُهم، كتبَ أسْماءَهم فى رِقَاعٍ، وتَرَكَها بين يَدَيْه، ومدَّ يدَه فأخذَ رُقْعةً رُقْعةً، واحدةً بعدَ أُخرَى، ويُقدِّمُ صاحبَها حَسْبَ ما يَتَّفقُ.

فصل: فإن حضرَ مُسافرون ومُقِيمون، وكان المسافرونَ قليلًا، بحيثُ لا يَضُرُّ (٣٢) تَقديمُهم على المُقِيمِينَ، قدَّمَهم؛ لأنَّهم على جَناحِ السَّفَرِ، ويَشْتغِلون بما يَصلُحُ للرَّحِيلِ، وقد خَفَّفَ اللهُ عنهم الصَّوْمَ وشَطْرَ الصَّلاةِ تَخفِيفًا عنهم، وفى تأْخيرِهِم ضَرَرٌ بهم، فإن شاءَ أفْرَدَ لهم يومًا يَفْرُغُ مِن حَوائِجِهم فيه، وإنْ شاءَ قدَّمَهم مِن غيرِ إفْرادِ يومٍ لهم. فإن كانوا كثيرًا، بحيثُ يَضُرُّ تَقْديمُهم، فهم والمُقِيمون سَواءٌ؛ لأنَّ تَقْديمَهم مع القِلَّةِ، إنَّما كانَ لدَفْعِ [المَضَرَّةِ المُخْتَصَّةِ] (٣٣) بهم، فإذا آل دفعُ ضَرَرِهم (٣٤) إلى الضَّررِ بغيرِهم، تَساوَوا. ولا خلافَ فى أكثرِ هذه الآدابِ، وأنَّها ليستْ شرطًا فى صحَّةِ القَضاءِ، فلو قدَّمَ المسْبوقَ، أو قدَّمَ الحاضرين، أو نحوَه، كان قضاؤُه صَحيحًا.

فصل: وإذا تقدَّم إليه خَصْمانِ، فإنْ شاءَ قال: مَن المُدَّعِى مِنْكما؟ لأنَّهما حضَرا لذلك، وإن شاءَ سَكتَ، ويقولُ القائمُ على رأسِه: مَن المُدَّعِى منكما؟ إن سَكَتا

Anmerkungen

(٣٠) فى ب: "إذ".(٣١) فى ب، م: "الدعوى".(٣٢) فى الأصل: "يضرهم".(٣٣) فى م: "الضرر المختص".(٣٤) فى م: "الضرر عنهم".

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