Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1876 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die Übersetzung eines Nicht-Arabers für einen Richter wird nicht akzeptiert, wenn [der Richter] dessen Sprache nicht kennt, es sei denn durch zwei gerechte Zeugen, die dessen Sprache beherrschen) · ShamelaTranslate