Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1879 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn zwei Teilhaber wegen eines Viertels oder Ähnlichem zu ihm kommen und ihn bitten, es zwischen ihnen aufzuteilen, so soll er es aufteilen und im Prozessprotokoll festhalten, dass die Aufteilung auf ihrem Eingeständnis beruhte und nicht auf einem Beweis, der ihr Eigentum bezeugt.) · ShamelaTranslate