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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 102Abschnitt

Übersetzung · DE

Wäre die Pflicht die genaue Stelle (ʿAyn) zu treffen, so wäre das Gebet der Menschen in einer langen Reihe auf einer geraden Linie nicht gültig, ebenso wenig wie das Gebet von zwei weit voneinander entfernten Personen, die sich zur selben Qibla ausrichten; denn es ist nicht zulässig, sich bei einer langen Reihe zur Kaaba auszurichten, außer in ihrer Breite. Wenn gesagt wird: „Für den Fernen weitet sich der Ausrichtungsbereich“, sagen wir: Er weitet sich nur bei einer bogenförmigen Anordnung der Reihe, bei einer geraden Anordnung jedoch nicht. Das Wort „shaṭr“ des Hauses bedeutet: seine Richtung und sein Ort.

Abschnitt: Was die Gebetsnischen (Maḥārīb) der Ungläubigen betrifft, so ist es nicht zulässig, sich als Beweis auf sie zu stützen; denn ihre Aussage selbst gilt nicht als Beweis, daher gelten ihre Gebetsnischen erst recht nicht als solcher, es sei denn, wir kennen ihre Qibla, wie bei den Christen. Wir wissen, dass ihre Qibla der Osten ist; wenn er also ihre Gebetsnischen in ihren Kirchen sieht, weiß er, dass sie nach Osten ausgerichtet sind. Wenn er eine Gebetsnische findet, bei der er nicht weiß, ob sie für Muslime oder für andere bestimmt ist, soll er Ijtihād anwenden und sie nicht beachten; denn das Ableiten ist nur mit den Gebetsnischen der Muslime zulässig, und er weiß hier nicht, ob dies der Fall ist. Wenn er an der Gebetsnische Zeichen des Islam sieht, soll er nicht in ihre Richtung beten, da die Möglichkeit besteht, dass der Erbauer ein Götzendiener war, der sich lustig machte und die Muslime damit täuschte, es sei denn, es handelt sich um etwas, bei dem diese Möglichkeit ausgeschlossen ist und er die Gewissheit erlangt, dass es sich um eine Gebetsnische der Muslime handelt, dann kann er sich danach ausrichten.

Abschnitt: Wenn er auf einem hohen Berg betet, der aus der Ausrichtung der Kaaba herausfällt, ist sein Gebet gültig. Ebenso, wenn er an einem Ort betet, der tiefer als ihre Ausrichtung liegt; denn die Pflicht ist die Ausrichtung auf sie sowie auf das, was sich oberhalb und unterhalb von ihr befindet, basierend auf dem Beweis, dass, falls die Kaaba verschwinden würde, das Gebet in Richtung ihres Mauerstandorts gültig wäre.

Abschnitt: Derjenige, der Ijtihād in Bezug auf die Qibla anwendet, ist derjenige, der ihre Beweise kennt, auch wenn er in den Rechtsurteilen (Ahkām) unwissend ist; denn jeder, der die Beweise für eine Sache kennt, gehört zu denen, die Ijtihād darin anwenden können, selbst wenn er anderes nicht weiß. Und weil er durch diese Beweise in die Lage versetzt wird, sich auf sie auszurichten, ist er ein Mujtahid in dieser Angelegenheit, genau wie der Faqīh. Wenn der Faqīh jedoch ihre Beweise nicht kennt oder blind ist, so ist er ein Muqallid, auch wenn er anderes Wissen besitzt. Die zuverlässigsten Beweise dafür sind die Sterne.

Anmerkungen

(4) Im Original: „Wa-li-annahu“. (5) In [M]: „Al-ʿabd“ ist ein Fehler. (6) In [M] ist ein Zusatz: „Wa-l-iyādhu bi-llāh“. Die korrekte Lesart ist: „Wa-l-ʿiyādhu bi-llāh“. (7) In [M]: „Al-Mujtahidīn“.

Arabisch (Quelle)

إصابةَ العَيْنِ، لَما صَحَّتْ صَلَاةُ أهلِ الصَّفِّ الطَّوِيلِ على خَطٍّ مُسْتَوٍ، ولا صلاةُ اثْنَيْنِ مُتَبَاعِدَيْنِ يَسْتَقْبِلَانِ قِبْلَةً واحِدَةً، فإنَّهُ (٤) لا يَجُوزُ أنْ يَتَوَجَّهَ إلى الكَعْبَةِ مع طُولِ الصَّفِّ إلَّا بِقَدْرِهَا. فإِنْ قِيلَ: مع البَعيدِ (٥) يَتَّسِعُ المُحَاذِى. قُلْنا: إنَّما يَتَّسِعُ مع تَقَوُّسِ الصَّفِّ، أمَّا مع اسْتِوَائِهِ فلا. وشَطْرُ البَيْتِ: نَحْوُهُ وقِبَلُهُ.

فصل: فأمَّا مَحَارِيبُ الكُفَّارِ فلا يَجُوزُ أنْ يُسْتَدَلَّ بها؛ لِأنَّ قَوْلَهم لا يُسْتَدَلُّ به، فمَحَارِيبُهم أوْلَى، إلَّا أنْ نَعْلَمَ قِبْلَتَهم كالنَّصَارَى، نَعلمُ أنَّ قِبْلَتَهم المَشْرِقُ، فإذَا رَأَى محَارِيبَهم في كَنَائِسِهِمْ عَلِمَ أنَّها مُسْتَقْبِلَةٌ المَشْرِقَ. وإنْ وجَدَ مِحْرَابًا لا يَعْلَمُ هل هو لِلْمسلمين أَوْ لِغَيْرِهم، اجْتَهَدَ ولم يَلْتَفِتْ إليه؛ لأنَّ الاسْتِدْلَالَ إنَّما يَجُوزُ بِمَحَارِيبِ المسلمين، ولا يَعْلَمُ وُجُودَ ذلك. ولو رأى على المِحْرَابِ آثارَ الإِسْلَامِ، لم يُصَلِّ إليه؛ لاحْتِمَالِ أنْ يَكُونَ البَانِى لَهُ مُشْرِكًا مُسْتَهْزِئًا، يَغُرُّ بهِ المُسْلِمِينَ، إلَّا أنْ يكونَ ذلك مِمَّا لَا يَتَطَرَّقُ إليهِ الاحْتِمَالُ، ويَحْصُلَ له العِلْمُ أنَّه مِنْ مَحَارِيبِ المسلمين، فَيَسْتَقْبِلَه.

فصل: ولو صَلَّى على جَبَلٍ عَالٍ يَخْرُجُ عن مُسَامَتَةِ الكَعْبَةِ، صَحَّتْ صَلَاتُه. وكذلك لو صَلَّى في مكانٍ يَنْزِلُ عن مُسَامَتَتِها؛ لأنَّ الوَاجِبَ اسْتِقْبَالُهَا ومَا يُسَامِتُهَا مِنْ فَوْقِهَا وتَحْتِهَا، بدَلِيلِ ما لو زَالَتْ الكَعْبَةُ (٦) صَحَّت الصلاةُ إلى مَوْضِعِ جِدَارِها.

فصل: والمُجْتَهِدُ في القِبْلَةِ هو العالِمُ بِأدِلَّتِها، وإنْ كان جاهِلًا بِأحْكامِ الشَّرْعِ، فإنَّ كُلَّ مَنْ عَلِمَ أدِلَّةَ شَىْءٍ كان مِن [أهْلِ الاجْتَهادِ] (٧) فيه، وإنْ جَهِلَ غيرَهُ، ولأنَّهُ يتَمَكَّنُ مِن اسْتِقْبالِها بِدَلِيلِه، فكانَ مُجْتَهِدًا فيها كالفَقِيهِ، ولو جَهِلَ الفَقِيهُ أَدِلَّتها أو كان أعْمَى، فهو مُقَلِّدٌ رإنْ عَلِمَ غَيْرَها. وأوْثَقُ أَدِلَّتِها النُّجُومُ،

Anmerkungen

(٤) في الأصل: "ولأنه".(٥) في م: "العبد" خطأ.(٦) في م زيادة: "واليعاذ بالله". وصحته: "والعياذ بالله".(٧) في م: "المجتهدين".

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