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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 106Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Es gibt viele Winde, aus denen man [die Qibla] ableiten kann; vier davon wehen aus den Winkeln des Himmels: Der Südwind weht aus dem Winkel zwischen der Qibla und dem Osten und trifft dabei auf die Vorderseite der linken Schulter des Betenden, ausgehend von der Seite seines Gesichts in Richtung seiner Rechten. Der Nordwind liegt ihm gegenüber; er weht aus dem Winkel zwischen dem Westen und dem Norden und verläuft in Richtung des Ursprungs des Südwindes. Der Dabūr (Westwind) weht aus dem Winkel zwischen dem Westen und dem Jemen und trifft auf die rechte Seite des Gesichts des Betenden, verlaufend in Richtung des ihm gegenüberliegenden Winkels. Der Sabā (Ostwind) liegt ihm gegenüber und weht von hinter dem Betenden. Manchmal wehen die Winde zwischen Mauern und Bergen, sodass sie ihre Richtung ändern; diese sind nicht maßgeblich. Zwischen je zwei Winden gibt es einen Wind, der an-Nakbāʾ genannt wird, weil er vom Pfad der bekannten Winde abweicht. Die Winde erkennt man an ihren Merkmalen und Eigenschaften; dies ist die treffendste Art und Weise, wie die Qibla bestimmt werden kann.

Unsere Gelehrten erwähnten auch die Ableitung durch Gewässer und sagten: Die großen Flüsse fließen alle zur Rechten des Betenden zu seiner Linken, mit einer leichten Abweichung; dazu gehören der Tigris (Dijlah), der Euphrat (al-Furāt) und der Nahrawān. Die künstlich angelegten Flüsse sind nicht maßgeblich, da sie je nach Bedarf in verschiedene Richtungen angelegt werden. Ebenso wenig sind kleine Kanäle und Flüsse maßgeblich, da sie keinen festen Regeln folgen. Auch zwei Flüsse, die von der Linken des Betenden zur Rechten fließen, sind nicht maßgeblich: der Orontes (al-ʿĀṣī) in Syrien und der Saihūn im Osten. Das, was sie hierzu erwähnten, lässt sich nicht durch eine feste Regel bestimmen, denn viele Flüsse in Syrien fließen nicht in der Richtung, die sie nannten. So fließt der Jordan (al-Urdunn) in Richtung der Qibla, und viele von ihnen fließen in Richtung des Meeres, wo auch immer es sich befindet, bis sie darin münden. Wenn die Beweisführung auf das beschränkt wäre, was sie erwähnten, gäbe es in Syrien außer dem Orontes nichts, und der Euphrat bildet die Grenze Syriens von der östlichen Seite her.

Wer diese Beweise kennt, ist ein Mudjtahid. Die Bewohner jeder Stadt können sich zudem auf Beweise stützen, die spezifisch für ihre Stadt sind: ihre Berge, ihre Flüsse und anderes, so wie jemand, der weiß, dass ein bestimmter Berg sich in ihrer Qibla befindet, oder zu ihrer Rechten oder in einer anderen Richtung. Ebenso verhält es sich, wenn er den Lauf eines bestimmten Flusses kennt. Wer also zur Schicht der Mudjtahidin gehört, muss, wenn ihm die Qibla auf einer Reise verborgen bleibt,

Anmerkungen

(19) Fehlt in M. (20) In M: "und anderes".

Arabisch (Quelle)

فصل: والرِّيَاحُ كثيرَةٌ يُسْتَدَلُّ منها بِأَرْبَعٍ، تَهُبُّ من زَوَايَا السَّماء؛ الجَنُوبُ تَهُبُّ مِن الزَّاوِيَةِ الَّتِى بين القِبْلَةِ والمَشْرِقِ، مُسْتَقْبِلَةً بَطْنَ كَتِفِ المُصَلِّى الأيْسَرِ، ممَّا يلى وجْهَه إلى يَمِينِه، والشَّمالُ مُقَابِلَتُها، تَهُبُّ مِن الزَّاوِيَةِ التي بينَ المغرِبِ والشَّمَالِ؛ مارَّةً إلى مَهَبِّ الجَنُوبِ. والدَّبُورُ تَهُبُّ مِن الزَّاوِيَةِ التي بين المغرِبِ واليَمَن، مُسْتَقْبِلَةً شَطْرَ وجْهِ المُصَلِّى الأيْمَنَ، مارَّةً إلى الزَّاوِيَةِ المُقَابِلَةِ لها. والصَّبَا مَقابِلَتُها، تَهُبُّ مِن ظهرِ المُصَلِّى. ورُبَّما هَبَّت الرِّيَاحُ بين الحِيطَانِ والجِبَالِ فتَدُورُ، فلا اعْتِبَارَ بها. وبين كُلِّ رِيحَيْنِ ريحٌ تُسَمَّى النَّكْبَاء، لِتَنَكُّبِهَا طرِيقَ الرِّيَاحِ المَعْرُوفَةِ، وتُعْرَفُ الرِّيَاحُ بِصِفَاتِها وخَصَائِصِها، فهذا أصَحُّ مَا يُسْتَدَلُّ به على القِبْلَةِ. وذَكَرَ أَصْحَابُنَا الاسْتِدْلَالَ بالمِيَاهِ، وقالوا: الأنهارُ الكِبَارُ كُلُّها (١٩) تَجْرِى عن يَمْنَةِ المُصَلِّى إلى يَسْرَتِهِ، على انْحِرَافٍ قَلِيلٍ، وذلك مثل دَجْلَةَ والفُرَاتَ والنَّهْرَوَان، ولا اعْتِبَارَ بالأنهارِ المُحْدَثَةِ؛ لأنَّها تَحْدُث بِحَسَبِ الحاجاتِ إلى الجِهَاتِ المُخْتَلِفَةِ، ولا بالسَّوَاقِى والأنْهارِ الصِّغَارِ؛ لأنَّها لا ضابِطَ لها، ولا بِنَهْرَيْنِ يَجْرِيَانِ مِن يَسْرَةِ المُصَلِّى إلى يَمِينِه، أحدُهُما العاصِى بالشَّامِ، والثَّانِى سَيْحُونُ بالمَشْرِقِ. وهذا الذي ذكَرُوهُ لا يَنْضَبِطُ بضابِطٍ؛ فإنَّ كَثِيرًا مِنْ أنْهارِ الشَّامِ تَجْرِى على غيرِ السَّمْتِ الَّذِى ذَكَرُوهُ، فالأُرْدُنُّ يَجْرِى نحوَ القِبْلَةِ، وكثِيرٌ منها يَجْرِى نحوَ البحرِ، حيثُ كان منها حتى يَصُبَّ فيه. وإن اخْتَصَّتْ الدَّلَالَةُ بما ذكروه فليس شيءٌ منها في الشَّامِ سِوَى العَاصِى، والفُرَاتُ حَدُّ الشَّامِ مِنْ نَاحِيَةِ المشرِقِ.

فمَنْ عَلِمَ هذه الأَدِلَّةَ فَهُوَ مُجْتَهِدٌ، وقد يَسْتَدِلُّ أَهْلُ كُلِّ بَلْدَةٍ بِأَدِلَّةٍ تَخْتَصُّ بِبَلْدَتِهِم؛ مِن جِبَالِها، وأنْهَارِها، وغيرِ ذلك، مِثْل مَن يَعْلَمُ أنَّ جَبلًا بِعَيْنِه يكونُ في قِبْلَتِهِم، أو على أَيْمَانِهِم، أو غيرِ (٢٠) ذلك مِنَ الجهاتِ. وكذلك إنْ عَلِمَ مَجْرَى نهرٍ بِعَيْنِه. فَمَنْ كان مِن أهلِ الاجْتِهَادِ، إذا خَفِيَتْ عليهِ القِبْلَةُ في السَّفَرِ،

Anmerkungen

(١٩) سقط من: م.(٢٠) في م: "وغير".

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