„Wo immer ihr euch hinwendet, dort ist das Angesicht Allahs“ (Sure 2, 115). Dies wurde von Ibn Mādscha und at-Tirmidhī überliefert, jedoch stammt es aus dem Hadith von Aschʿath as-Sammān, [in dem sich eine Schwäche befindet]. Des Weiteren überliefert von ʿAṭāʾ, von Dschābir: „Wir waren mit dem Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – auf einem Marsch, als uns bewölktes Wetter traf. Wir waren verwirrt und uneinig über die Qibla, so betete jeder Mann von uns für sich und einer von uns zog eine Linie vor sich, um unsere Positionen zu markieren. Wir erwähnten dies dem Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –, und er befahl uns nicht, das Gebet zu wiederholen, sondern sagte: ‚Euer Gebet hat euch genügt‘.“ Überliefert von ad-Dāraqutnī, der sagte: „Es wurde von Muḥammad ibn Sālim von ʿAṭāʾ überliefert; und es wird auch von Muḥammad ibn [ʿUbaidallāh al-ʿArzamī] von ʿAṭāʾ überliefert.“ Beide sind schwach. Al-ʿUqailī sagte: „Der Wortlaut dieses Hadiths ist nicht über einen Überlieferungsweg bekannt, der als gesichert gilt.“ Muslim überlieferte in seinem „Ṣaḥīḥ“, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – in Richtung Bait al-Maqdis (Jerusalem) zu beten pflegte, woraufhin herabgesandt wurde: „Wir sehen, wie du dein Gesicht suchend zum Himmel wendest. Nun wollen Wir dich zu einer Qibla wenden, die dir gefällt. Wende dein Gesicht also in Richtung der Heiligen Moschee“ (Sure 2, 144). Da kam ein Mann an den Banū Salama vorbei, während sie sich gerade beim Morgengebet verneigten und bereits eine Rakʿa gebetet hatten. Er rief: „Wahrlich, die Qibla ist gewendet worden!“ Da wandten sie sich alle in Richtung der Qibla. Dergleichen bleibt dem Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – nicht verborgen, und er würde es nicht unbeanstandet lassen, es sei denn, es wäre erlaubt. Was von ihrem Gebet nach der Änderung der Qibla in Richtung der Kaaba vergangen war, war gültig. Und weil er das vollbracht hat, was ihm befohlen wurde, war er von der Verpflichtung entbunden, wie derjenige, der die Richtung korrekt getroffen hat. Auch weil er aufgrund einer Entschuldigung in eine andere Richtung als die Kaaba gebetet hat, ist eine Wiederholung nicht verpflichtend, wie beimjenigen, der aus Furcht in eine andere Richtung betet. Zudem ist es eine Bedingung, zu deren Erfüllung er nicht in der Lage war, womit es den anderen Bedingungen gleicht. Was denjenigen betrifft, der vor der Zeit betet, so wurde ihm nicht befohlen, zu beten, sondern er wurde erst nach Eintritt der Zeit dazu angewiesen, und er hat nicht das vollbracht, was ihm befohlen wurde, anders als in unserem Fall, denn er ist zweifellos zum Gebet angewiesen und wurde zu keinem anderen Gebet als diesem verpflichtet. Wenn er bei anderen Bedingungen nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen, entfallen sie, und so verhält es sich auch hier. Wenn er jedoch glaubt, sie seien erfüllt, sich aber irrt, so liegt dies nicht im Bereich des Idjtihād; ein Analogon dazu wäre, wenn er in unserem Fall im Ort (Hadar) Idjtihād anwendet und sich irrt.
(2) Sure al-Baqara 115. (3) Ausgeführt von Ibn Mādscha in: Kapitel über jemanden, der in eine andere Richtung als die Qibla betet, ohne es zu wissen, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Mādscha 1/326. Und at-Tirmidhī in: Kapitel über das, was über den Mann überliefert wurde, der in eine andere Richtung als die Qibla betet, aus den Kapiteln über das Gebet, und in: Kapitel über das, was uns Maḥmūd ibn Ghailān berichtet hat, aus den Kapiteln über die Exegese (Tafsīr). ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 2/143, 11/79. In M findet sich der Zusatz: „Und er sagte: Ein guter (ḥasan) Hadith.“ Dies steht jedoch nicht bei at-Tirmidhī. (4) In den Sunan von at-Tirmidhī: „Und Aschʿath ibn Saʿīd Abū ar-Rabīʿ as-Sammān wird im Hadith als schwach eingestuft.“ (5) In den Sunan von ad-Dāraqutnī: „hadhrat/genügt“. (6) In: Kapitel über den Idjtihād bezüglich der Qibla und die Zulässigkeit des Suchens (Taḥarrī) darin, aus dem Buch über das Gebet. Sunan ad-Dāraqutnī 1/371. (7) In M: „ʿAbdallāh al-ʿUmarī“ – ein Fehler. (8) Die Biographie von Abū Sahl Muḥammad ibn Sālim al-Kūfī und Muḥammad ibn ʿUbaidallāh al-ʿArzamī findet sich in „ad-Ḍuʿafāʾ al-Kabīr“ von al-ʿUqailī 4/75, 76, 105, 106, doch haben wir diese Aussage darin nicht gefunden. (9) Bereits auf Seite 92 erwähnt. (10) Sure al-Baqara 144. (11) In M: „yachtafī“ (verschwinden).