Damit ist er von der Verpflichtung entbunden, wie derjenige, der die Richtung korrekt getroffen hat. Auch weil er aufgrund einer Entschuldigung in eine andere Richtung als die Kaaba gebetet hat, ist eine Wiederholung nicht verpflichtend, wie beimjenigen, der aus Furcht in eine andere Richtung betet. Zudem ist es eine Bedingung, zu deren Erfüllung er nicht in der Lage war, womit es den anderen Bedingungen gleicht. Was denjenigen betrifft, der vor der Zeit betet, so wurde ihm nicht befohlen, zu beten, sondern er wurde erst nach Eintritt der Zeit dazu angewiesen, und er hat nicht das vollbracht, was ihm befohlen wurde, anders als in unserem Fall, denn er ist zweifellos zum Gebet angewiesen und wurde zu keinem anderen Gebet als diesem verpflichtet. Wenn er bei anderen Bedingungen nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen, entfallen sie, und so verhält es sich auch hier. Wenn er jedoch glaubt, sie seien erfüllt, sich aber irrt, so liegt dies nicht im Bereich des Idjtihād; ein Analogon dazu wäre, wenn er in unserem Fall im Ort (Hadar) Idjtihād anwendet und sich irrt.
Abschnitt: Wenn ihm während des Gebets die Gewissheit seines Irrtums klar wird, soll er sich in Richtung der Kaaba drehen und auf dem fortfahren, was er von seinem Gebet bereits verrichtet hat (12), da das bereits vollzogene Gebet gültig war, sodass das Anknüpfen daran zulässig ist, als ob ihm der Irrtum nicht klar geworden wäre. Wenn sie eine Gemeinschaft sind, deren Idjtihād sie zu einer Richtung geführt hat, woraufhin sie einen von ihnen als Imam vorausgeschickt haben, und ihnen dann der Irrtum in ein und derselben Situation klar wird, sollen sie sich in die Richtung drehen, in der ihnen das Richtige klar geworden ist, wie die Banū Salama, als ihnen die Umwendung der Kaaba klar wurde. Wenn es nur dem Imam klar wird, oder nur den hinter ihm Betenden (Ma'mūmīn), oder nur einem Teil von ihnen, dann soll sich derjenige, dem das Richtige klar geworden ist, allein drehen, und manche von ihnen beabsichtigen die Trennung von den anderen, außer in dem Fall, den wir erwähnt haben, dass es einigen von ihnen erlaubt ist, jemandem nachzufolgen, der eine andere Ansicht im Idjtihād vertritt. Wenn unter ihnen jemand ist, der blindlings (Muqallid) folgt, so folgt er demjenigen, den er nachahmt, und weicht mit dessen Ausrichtung ab. Wenn er aber allen folgt, dann weicht er nur ab, wenn alle abweichen; denn er hat mit einem sicheren Beweis begonnen, weshalb er nicht aufgrund eines Zweifels abweicht, außer bei demjenigen, dessen Nachahmung (Taqlīd) des Vertrauenswürdigsten unter ihnen verpflichtend ist, denn dieser weicht dann mit dessen Abweichung ab.
Abschnitt: (13) Es gibt keinen Unterschied, ob die Beweise offensichtlich und klar waren und er sich über sie täuschte, oder ob sie durch Wolken oder etwas anderes, das sie vor ihm verbirgt, verdeckt waren, aufgrund der Beweise durch die Hadithe, die wir überliefert haben; denn die Beweise waren vor ihnen durch Wolken verdeckt, und dennoch haben sie das Gebet nicht wiederholt. Dies auch deshalb, weil er in beiden Fällen das vollbracht hat, wozu er angewiesen wurde, und in beiden Fällen unfähig war, sich in Richtung der Qibla zu wenden, womit sie in Bezug auf das Nicht-Wiederholen gleichgestellt sind.
(12) In M: „as-Salāt“ (das Gebet). (13) Dieser Abschnitt ist in M dem vorangegangenen Abschnitt vorangestellt. (14) Fehlt im Original.
فخَرَجَ عن العَهْدِ، كالمُصِيبِ، ولأنَّه صَلَّى إلى غيرِ الكَعْبَةِ للْعُذْرِ، فلم تَجِبْ عليهِ الإِعادَةُ، كالخَائِفِ يُصَلِّى إلى غيرِها، ولأنَّه شَرْطٌ عَجَزَ عنه، فأشْبَهَ سائرَ الشُّرُوطِ. وأمَّا المُصَلِّى قبل الوقتِ فإنَّه لم يُؤْمَرْ بالصلاةِ، وإنما أُمِرَ بعدَ دُخولِ الوقتِ، ولم يَأْتِ بمَا أُمِرَ، بخِلافِ مسأَلَتِنا، فإنَّه مأْمُورٌ بِالصلاةِ بغَيْرِ شَكٍّ، ولم يُؤْمَرْ إلَّا بهذه الصلاةِ، وسَائرُ الشُّرُوطِ، إذا عَجَزَ عنها، سَقَطَتْ، كذا ههنا، وأمَّا إذا ظَنَّ وُجُودَهَا فأخطأ، فليست في مَحَلِّ الاجْتِهَادِ، فنَظِيرُه: إذا اجْتَهَدَ في مسألتِنا في الحَضَرِ، فأخْطَأَ.
فصل: وإنْ بَانَ له يقِينُ الخطأ وهو في الصلاةِ، اسْتَدَارَ إلى جِهَةِ الكعبةِ، وبَنَى على ما مَضَى من صلاتهِ (١٢)؛ لأنَّ ما مضَى منها كان صحيحًا، فجاز البنَاءُ عليه، كما لو لم يَبِنْ له الخطأُ. وإنْ كانوا جماعةً، قد أدَّاهُم اجْتِهَادُهُمْ إلى جِهَةٍ، فَقَدَّمُوا أحَدَهم، ثم بَانَ لهم الخطأُ في حالٍ واحِدَةٍ، اسْتَدَارُوا إلى الجِهَةِ التي بَانَ لهم الصوابُ فيها، كبَنِى سَلَمَةَ، لمَّا بانَ لهم تَحَوُّلُ الكَعْبَةِ. وإنْ بانَ للإِمَامِ وحدَهُ، أو لِلْمَأْمُومِينَ دُونَه، أو لبَعْضِهم، اسْتَدَارَ مَنْ بانَ له الصَّوابُ وَحْدَهُ، ويَنْوِى بَعْضُهم مُفَارَقَةَ بَعْضٍ، إلَّا على الوجهِ الذي قُلْنَا، إنَّ لِبَعْضِهمْ أنْ يَقْتَدِىَ بمَنْ خالَفَهُ في الاجتهادِ. وإنْ كان فيهم مُقَلِّدٌ، تَبِعَ مَن قَلَّدَهُ، وانْحَرَفَ بانْحرَافِهِ. وإنْ قَلَّدَ الجَميعَ، لم يَنْحَرِفْ إلَّا بانْحرَافِ الجميعِ؛ لأنَّه شَرَعَ بدَلِيلٍ يَقِينِىٍّ، فلا يَنْحَرِفُ بِالشَّكِّ إلَّا مَن يَلْزَمُهُ تَقْليدُ أَوْثَقِهم، فإنَّه يَنْحَرِفُ بانْحِرَافِه.
فصل: (١٣) ولا فَرْقَ بين أن تكونَ الأدِلَّةُ ظَاهرَةً مَكْشُوفَةً فاشْتَبَهَتْ عليه، أو مَسْتُورَةً بغَيْمٍ أو شيءٍ يَسْتُرُهَا عنه، بدَلِيلِ الأحاديثِ التي رَوَيْنَاها، فإنَّ الأدلَّةَ اسْتَتَرَتْ عنهم بِالغَيْمِ، فلم يُعِيدُوا، ولأنَّه أتى بمَا أُمِرَ به (١٤) في الحاليْنِ، وعَجَزَ عن اسْتِقْبَالِ القِبْلَةِ في الموضِعَيْنِ، فاسْتَوَيَا في عَدَمِ الإِعادَةِ.
(١٢) في م: "الصلاة".(١٣) هذا الفصل مقدم في م على ما قبله.(١٤) سقط من: الأصل.