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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 115139 - Problem: Er sagte: (Man darf unter keinen Umständen der Wegbeschreibung eines Polytheisten folgen; dies liegt daran, dass das Wort eines Ungläubigen nicht angenommen wird, ebenso wenig seine Überlieferung oder sein Zeugnis, da er keine Person des Vertrauens ist)

Übersetzung · DE

und der Haft. Ibn Ḥāmid sagte: Wenn er sich irrt, wiederholt er, und wenn er richtig liegt, gibt es zwei Auffassungen. Das Urteil für denjenigen, der blindlings folgt (Muqallid), ist aufgrund seines Mangels an Einsicht wie das des Blinden. Wenn er jedoch jemanden findet, dem er folgen kann, oder jemanden, der ihn unterrichtet, aber nicht nachfragt und nicht folgt, oder dem Informierenden und dem Mudjtahid widerspricht und betet, dann ist sein Gebet in jedem Fall ungültig. Ebenso ist das Gebet des Mudjtahid, wenn er ohne Idjtihād betet und richtig liegt, oder wenn sein Idjtihād ihn zu einer Richtung führt, er aber in eine andere betet, in jedem Fall ungültig, ganz gleich, ob er sich irrt oder richtig liegt; denn er hat nicht das vollbracht, wozu er angewiesen wurde, womit er demjenigen gleicht, der das Ausrichten zur Kaaba unterlässt, obwohl er sie kennt.

139 – Rechtsfrage; er sagte: "Und er soll keinesfalls der Richtungsangabe eines Polytheisten (Mushrik) folgen; dies deshalb, weil die Aussage eines Ungläubigen, seine Überlieferung und sein Zeugnis nicht akzeptiert werden, da er kein vertrauenswürdiges Individuum ist."

Deshalb sagte ʿUmar, Allah habe Wohlgefallen an ihm: "Vertraut ihnen nicht, nachdem Allah, der Mächtige und Erhabene, sie als unzuverlässig (khawwan) bezeichnet hat." Auch die Aussage eines Frevlers (Fāsiq) wird nicht akzeptiert, aufgrund seines geringen Glaubens und der Möglichkeit der Verdächtigung gegen ihn, sowie weil auch seine Überlieferung und sein Zeugnis nicht akzeptiert werden. Ebenso wird die Aussage eines Kindes nicht akzeptiert; aus demselben Grund und weil ihn bei einer Lüge keine Sünde (1) trifft, weshalb seiner Vermeidung von Lügen nicht vertraut werden kann. At-Tamīmī sagte: Die Aussage eines unterscheidungsfähigen Kindes wird akzeptiert. Wenn er den Zustand des Informierenden nicht kennt, und er über dessen Islam oder Unglauben zweifelt, akzeptiert er dessen Aussage nicht, genauso wie wenn er Gebetsnischen findet, bei denen er nicht weiß, ob sie den Muslimen oder den Leuten des Schutzvertrages (Ahl adh-Dhimma) gehören. Wenn er hingegen dessen Redlichkeit und Frevel nicht kennt, akzeptiert er seine Aussage; denn der Zustand eines Muslims basiert auf Redlichkeit, solange das Gegenteil nicht hervortritt. Und man akzeptiert die Aussage aller anderen Menschen von den Muslimen, die erwachsen und geistig gesund sind, egal ob es Männer oder Frauen sind, denn es ist (3) eine Nachricht bezüglich der Religion, womit sie der Überlieferung (Riwaya) gleicht. Und ebenso wird die Aussage eines Einzelnen akzeptiert. Und Allah weiß es am besten.

Anmerkungen

(1) Im Original ausgefallen. (2) Im Original: "idha" (wenn). (3) In M: "wa-li-annahu" (und weil er).

Arabisch (Quelle)

والحَبْسِ. وقالَ ابْنُ حَامِدٍ: إنْ أخْطأ أعادَ، وإنْ أصابَ فعلَى وَجْهَينِ. وحُكْمُ المُقَلِّدِ لعدَمِ بَصِيرَتِه كعادِمِ بصرِه. فأمَّا إنْ وجد مَن يُقَلِّدُهُ، أو مَن يُخْبِرهُ، فلم يَسْتَخْبِرْهُ ولم يُقَلِّدْ، أو خالَفَ المُخْبِرَ والمُجْتَهِدَ، وصَلَّى، فصَلاتُهُ باطِلَةٌ بِكُلِّ حالٍ. وكذلكَ المُجْتَهِدُ إذا صلَّى مِن غيرِ اجْتِهَادٍ، فأصابَ، أو أدَّاهُ اجْتِهَادُهُ إلى جِهَةٍ، فصَلَّى إلى غيرِها، فإنَّ صلاتَهُ باطِلَةٌ بكُلِّ حَالٍ؛ سواءٌ أَخْطَأَ أو أصابَ؛ لأنَّه لم يَأْتِ بما أُمِرَ به، فأشْبَهَ من تَرَكَ التَّوَجُّهَ إلى الكعبةِ، مع عِلْمِه بها.

١٣٩ - مسألة؛ قال: (وَلَا يَتَّبِعُ دَلَالَةَ مُشْرِكٍ بِحَالٍ؛ وذَلِكَ لِأَنَّ الكَافِرَ لَا يُقْبَلُ خَبَرُهُ، ولَا رِوَايَتُهُ، ولَا شَهَادَتُهُ، لأَنَّهُ لَيْسَ بِمَوْضِعِ أَمَانَةٍ)

ولذلكَ قال عمرُ، رَضِىَ اللهُ عنه: لَا تَأْتَمِنُوهُمْ بعدَ إذْ خَوَّنَهُم اللهُ عَزَّ وجَلّ. ولا يَقْبَلُ خَبَرَ الفَاسِق؛ لقلَّةِ دِينِه، وتطَرُّقِ التُّهْمَةِ إليه، ولأنَّهُ أيضًا لا تُقْبَلُ رِوَايَتُهُ ولا شَهادَتُهُ ولا يَقْبَلُ خَبَرَ الصَّبِىِّ؛ لذلك، ولأَنَّهُ لا يلْحَقُه مَأْثَمٌ (١) بكذبه، فتَحَرُّزُه من الكَذِبِ غيرُ مَوْثُوقٍ به. وقال التَّمِيمِىُّ؛ يَقْبَلُ خَبَرَ الصَّبِىِّ المُمَيِّزِ. وإذا (٢) لم يَعْرِفْ حالَ المُخْبِرِ، فإنْ شكَّ في إسْلَامِهِ وكُفْرِهِ، لم يَقْبلْ خَبَرَه، كما لو وجَدَ مَحَارِيبَ لا يعْلَمُ هل هي للمسلمين أوْ أهلِ الذِّمَّة. وإنْ لم يَعْلَمْ عَدَالَتَهُ وفِسْقَهُ، قَبِلَ خَبَرَهُ؛ لأنَّ حالَ المُسْلِمِ يُبْنَى على العَدَالةِ، ما لم يَظْهَرْ خلَافُها، ويَقْبَلُ خَبَرَ سائِرِ الناسِ من المسلمينَ البالِغِينَ العُقَلَاء، سواءٌ كانوا رِجَالًا أوْ نساءً، لأنَّه (٣) خَبَرٌ مِن أخبارِ الدِّينِ، فأشْبَهَ الرِّوَايَةَ. ويَقْبَلُ مِن الواحِدِ كذلك. واللهُ أعْلمُ.

Anmerkungen

(١) سقط من: الأصل.(٢) في الأصل: "إذا".(٣) في م: "ولأنه".

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