von den Gefährten des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm –, dass sie sich ein wenig beeilten, wenn sie fürchteten (9), das erste Takbīr zu verpassen.
Es ist erwünscht, dass er seine Schritte kurz hält (10), damit sich seine guten Taten mehren, denn für jeden Schritt wird ihm eine gute Tat angerechnet. Es wurde von 'Abd ibn Ḥumaid in seinem "Musnad" mit seiner Überlieferungskette von Zaid ibn Thābit überliefert, er sagte: Das Gebet wurde ausgerufen, und der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – ging hinaus, während ich bei ihm war. Er machte kurze Schritte und sagte dann: "Weißt du (11), warum ich das getan habe? Damit unsere Schritte auf dem Weg zum Gebet zahlreicher werden."
Es ist verpönt (makrūh), seine Finger ineinander zu verschränken; gemäß dem, was von Ka'b ibn 'Udschra überliefert wurde, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: "Wenn einer von euch die Gebetswaschung (Wuḍū') vollzieht und sie gut ausführt, dann zielgerichtet zur Moschee hinausgeht, so soll er keinesfalls seine Finger verschränken, denn er befindet sich [im Zustand des] Gebets." Dies hat Abū Dāwūd überliefert (12).
Abschnitt: Es ist erwünscht, das zu sagen, was Ibn 'Abbās überlieferte, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – zum Gebet hinausging und sagte: "O Allah, lege in mein Herz Licht, in meine Zunge Licht, und lege in mein Gehör Licht, und lege in mein Augenlicht Licht. Lege hinter mich Licht und vor mich Licht, und lege über mich Licht und unter mich Licht, und gib mir Licht." Dies hat Muslim ausgegeben (13). Imam Aḥmad hat es im "Musnad" (14) überliefert, ebenso Ibn Mādscha in...
(9) In M: "khāfū" (sie fürchteten). (10) In M: "khatwah" (Schritt). (11) In M: "atadrī" (Weißt du). (12) In: Kapitel "Was über die Rechtleitung beim Gehen zum Gebet berichtet wurde", aus dem Buch über das Gebet. Sunan Abū Dāwūd 1/133. Ebenso ausgegeben von at-Tirmidhī in: Kapitel "Was über die Verpöntheit des Verschränkens der Finger beim Gebet berichtet wurde", aus den Gebetskapiteln 2/177. Und von ad-Dārimī in: Kapitel "Das Verbot des Verschränkens, wenn man zur Moschee hinausgeht", aus dem Buch über das Gebet. Sunan ad-Dārimī 1/326, 327. Und von Imam Aḥmad in: al-Musnad 4/241, 242, 243, 244. (13) In: Kapitel "Das Bittgebet beim Nachtgebet und dessen Verrichtung", aus dem Buch über das Gebet der Reisenden. Ṣaḥīḥ Muslim 1/525, 526, 258-530. Ebenso ausgegeben von Abū Dāwūd in: Kapitel "Über das Nachtgebet", aus dem Buch über die freiwilligen Gebete. Sunan Abū Dāwūd 1/310, 311. Und von at-Tirmidhī in: Kapitel "Über den Schutz durch das Gedenken Gottes", aus den Kapiteln über Bittgebete. 'Āriḍat al-Aḥwadhī 12/303, 304. Und von an-Nasā'ī in: Kapitel "Das Bittgebet bei der Niederwerfung", aus dem Buch über das Gebet (Taṭbīq). al-Mudjtabā 2/172, 173. Und von Imam Aḥmad in: al-Musnad 1/284, 343, 352, 373. (14) Im dritten Band, Seite 21.