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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 119Abschnitt

Übersetzung · DE

Tore Deiner Huld." Überliefert von at-Tirmidhī (21).

Er soll sich nicht setzen, bis er zwei Gebetseinheiten (Rak'atain) verrichtet hat, aufgrund dessen, was Abū Qatāda überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: "Wenn einer von euch die Moschee betritt, so soll er sich nicht setzen, bis er zwei Rak'atain gebetet hat." Übereinstimmend überliefert (22). Dann setzt er sich, in Richtung der Qibla gewandt, und beschäftigt sich mit dem Gedenken Allahs (dhikr), dem Lesen des Korans, oder er schweigt. Er soll sich nicht in weltliche Gespräche vertiefen und nicht seine Finger ineinander verschränken; aufgrund dessen, was Abū Sa'īd vom Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – überlieferte, dass er sagte: "Wenn einer von euch in der Moschee ist, so soll er keinesfalls seine Finger verschränken; denn das Verschrenken ist vom Teufel, und wahrlich, einer von euch befindet sich solange im Gebet, wie er in der Moschee ist, bis er sie verlässt." Überliefert von Aḥmad im "Musnad" (23).

Abschnitt: Wenn das Gebet (durch die Iqāma) angekündigt wurde, soll er sich nicht mit einem freiwilligen Gebet (Nāfila) davon abhalten lassen, unabhängig davon, ob er befürchtet, die erste Rak'a zu verpassen, oder nicht. Dies vertraten auch Abū Huraira, Ibn 'Umar, 'Urwa, Ibn Sīrīn, Sa'īd ibn Dschubair, asch-Schāfi'ī, Isḥāq und Abū Thawr. Von Ibn Mas'ūd wurde überliefert, dass er eintrat, während der Imam das Morgengebet (Ṣubḥ) betete, und er die zwei Rak'atain des Morgengebets verrichtete. Dies ist die Lehrmeinung von al-Ḥasan, Makḥūl, Mudschāhid und Ḥammād ibn Abī Sulaimān. Mālik sagte: Wenn er nicht befürchtet, die erste Rak'a zu verpassen, soll er sie außerhalb der Moschee verrichten. Al-Awzā'ī, Sa'īd ibn 'Abd al-'Azīz und Abū Ḥanīfa sagten: Er soll sie verrichten, es sei denn, er befürchtet, die letzte Rak'a zu verpassen. Unsere Position stützt sich auf die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Wenn das Gebet durch die Iqāma angekündigt wurde, so gibt es kein Gebet außer dem vorgeschriebenen." Überliefert von

Anmerkungen

(21) In: Kapitel "Was man sagt, wenn man die Moschee betritt", aus den Kapiteln über das Gebet. 'Āriḍat al-Aḥwadhī 2/111. Ebenso ausgegeben von Ibn Mādscha, in: Kapitel "Das Bittgebet beim Betreten der Moschee", aus dem Buch über die Moscheen. Sunan Ibn Mādscha 1/253, 254. Und von Imam Aḥmad, in: al-Musnad 6/282, 283. (22) Ausgegeben von al-Buchārī, in: Kapitel "Wenn er die Moschee betritt, soll er zwei Rak'atain beten", aus dem Buch über das Gebet, und in: Kapitel "Was darüber kam, dass das freiwillige Gebet jeweils paarweise verrichtet wird", aus dem Buch über das Nachtgebet (Tahadschud). Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/120, 121, 2/70. Und von Muslim, in: Kapitel "Die Empfehlung, den Gruß der Moschee mit zwei Rak'atain zu verrichten... usw.", aus dem Buch über das Gebet des Reisenden. Ṣaḥīḥ Muslim 1/495. Ebenso ausgegeben von at-Tirmidhī, in: Kapitel "Was darüber kam, dass wenn einer von euch die Moschee betritt, er zwei Rak'atain beten soll", aus den Kapiteln über das Gebet. 'Āriḍat al-Aḥwadhī 2/112. Und von an-Nasā'ī, in: Kapitel "Das Gebot zum Gebet vor dem Sitzen darin", aus dem Buch über die Moscheen. al-Mudjtabā 2/42. Und von ad-Dārimī, in: Kapitel "Die zwei Rak'atain, wenn man die Moschee betritt", aus dem Buch über das Gebet. Sunan ad-Dārimī 1/323, 324. Und von Imam Mālik, in: Kapitel "Das Warten auf das Gebet und das Gehen dorthin", aus dem Buch über die Reise. al-Muwaṭṭa' 1/162. Und von Imam Aḥmad, in: al-Musnad 5/295, 296, 303, 305, 311. (23) al-Musnad 3/43, 54.

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