abnimmt, dann hat sie den Zenit überschritten. Was die Kenntnis dessen durch Fußlängen betrifft, so variiert dies je nach Monaten und Ländern. Je länger der Tag wird, desto kürzer wird der Schatten, und wenn er kürzer wird, wird der Schatten länger. Er nimmt also jeden Tag zu oder ab. Wir erwähnen dies für die Mitte eines jeden Monats, basierend auf dem, was Abū al-ʿAbbās al-Sinǧī (16) – möge Gott Erbarmen mit ihm haben – annäherungsweise berichtete. Er sagte: Die Sonne überschreitet den Zenit Mitte Juni bei einer Fußlänge und einem Drittel, was das Geringste ist, bei dem die Sonne den Zenit überschreitet. Mitte Juli und Mitte Mai bei einer Fußlänge, einer Hälfte und einem Drittel. Mitte August und April bei drei Fußlängen. Mitte März und September bei viereinhalb Fußlängen, was die Zeit der Tag-und-Nacht-Gleiche ist. Mitte Oktober und Februar bei sechseinhalb Fußlängen. Mitte November und Januar bei neun Fußlängen. Mitte Dezember bei zehneinhalb Fußlängen, was das Äußerste ist, bei dem die Sonne den Zenit überschreitet. Dies ist das Maß, bei dem die Sonne in den Regionen des Irak, Syriens (al-Šām) und den ihnen gleichgestellten Ländern den Zenit überschreitet. Wenn du dies wissen willst, stelle dich auf ebenen Boden und markiere die Stelle, an der dein Schatten (17) endet. Dann setze deinen rechten Fuß vor deinen linken Fuß und lege deine Ferse an deinen großen Zeh. Wenn du dieses Maß nach dem Ende der Abnahme erreicht hast, dann ist dies die Zeit, in der die Sonne den Zenit überschritten hat und das Mittagsgebet (Dhuhr) zur Pflicht wurde.
Abschnitt: Das Mittagsgebet (Dhuhr) wird mit dem Überschreiten des Zenits durch die Sonne zur Pflicht. Ebenso werden alle Gebete mit dem Eintritt ihrer Zeit für denjenigen zur Pflicht, der zu den Verpflichteten gehört. Was die Leute mit Entschuldigungsgründen betrifft, wie die Menstruierende, der Geisteskranke, das Kind und der Ungläubige, so wird es für sie mit dem ersten Teil der Zeit zur Pflicht, den sie nach dem Wegfall ihres Entschuldigungsgrundes erreichen. Dies sagte al-Šāfiʿī, möge Gott Erbarmen mit ihm haben. Abū Ḥanīfa, möge Gott Erbarmen mit ihm haben, sagte: Die Verpflichtung verschiebt sich auf das Ende (18) ihrer Zeit, wenn davon noch so viel übrig ist, dass es für nicht mehr als das Gebet reicht; denn am Anfang der Zeit hat man die Wahl zwischen der Verrichtung und dem Unterlassen, daher sei es nicht verpflichtend wie ein freiwilliges Gebet. Unser Beweis ist, dass er am Anfang der Zeit dazu angewiesen ist, gemäß Seiner – Erhaben ist Er – Aussage:
يَنْقُصْ فقد زالت وأمَّا مَعْرِفَةُ ذلك بالأقدامِ، فتختلفُ باخْتِلافِ الشُّهورِ والبُلدان، فكلَّما طال النهارُ قَصُرَ الظِّلُّ، وإذا قَصُرَ طال الظِّلُّ، فكل يومٍ يزيدُ أو يَنْقُصُ، فنذكُرُ ذلك في وسط كُلِّ شَهْرٍ، على ما حكى أبو العَبَّاس السِّنْجىّ (١٦)، رَحِمَهُ اللهُ، تَقْرِيبًا، قال: إنَّ الشَّمْسَ تَزُولُ في نِصْفِ حَزِيرَان على قَدَمٍ وثُلُثٍ، وهو أقلُّ ما تزولُ عليه الشَّمْسُ، وفى نصْف تَمُّوزَ ونصف أيَّارَ على قَدَمٍ ونِصفٍ وثُلُثٍ، وفِي نصفِ آبَ ونَيْسَانَ على ثلاثةِ أقدامٍ، وفى نصف آذَارَ وأيْلُولَ على أربعةِ أقْدَامٍ ونصفٍ، وهو وقتُ اسْتواءِ اللَّيْل والنهارِ، وفى نصفِ تَشْرِينَ الأوَّل وشُبَاط على ستَّةِ أقدامٍ ونصفٍ، وفى نصف تَشْرِينَ الثَّانِى وكَانُونَ الثَّانى على تِسعةِ أقدامٍ، وفى نصف كَانُونَ الأوَّل على عشرةِ أقدامٍ وسُدْسٍ، وهذا أنْهى ما تزولَ عليه الشَّمْسُ. فهذا ما تزولُ عليه الشمسُ في أقاليم العراق والشَّامِ وما سامَتَهُما من البُلدانِ، فإذا أَرَدْتَ مَعْرِفَةَ ذلك فَقِفْ على مُسْتَوٍ من الأرضِ، وعَلِّمْ الموضِعَ الذي انتهى إليه ظِلُّكَ، ثم ضَعْ قدمك اليُمْنَى بين يدى قدمك اليُسْرَى، وأَلْصِقْ عَقِبَكَ بإبْهامِك، فإذا (١٧) بَلَغْتَ مساحة هذا القَدْر بعد انتهاءِ النَّقْصِ فهو الوَقْتُ الذي زالت عليه الشَّمْسُ، ووجبت به صلاةُ الظُّهْرِ.
فصل: وتَجِبُ صلاةُ الظُّهْرِ بزوال الشَّمْسِ، وكذلك جميعُ الصَّلوات تجبُ بدخولِ وقتِها في حَقِّ مَنْ هو مِنْ أَهْلِ الوُجُوبِ، فأمَّا أهلُ الأعذارِ؛ كالحائض والمجنونِ والصَّبِىِّ والكافر، فَتَجِبُ في حَقِّهِ بأوَّلِ جُزْءٍ أدْرَكَهُ من وقتِها بعد زوالِ عُذْرِهِ. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ، رَحِمَه اللهُ. وقال أبو حَنيفَة، رَحِمَهُ اللهُ: يجبُ تَأخُّرُ (١٨) وقتِها إذا بَقِىَ منه ما لا يَتَّسِعُ لأكْثَر منها؛ لأنه في أوَّلِ الوقتِ يَتَخَيَّرُ بين فِعْلِها وتَرْكِها، فلم تكُنْ واجِبَةً كالنَّافِلَةِ. ولَنا، أَنَّهُ مأْمُورٌ بها في أوَّلِ الوقتِ بِقولِهِ تعالى:
(١٦) لعله أبو العباس أحمد بن محمد بن سراج السنجى الطحان، راوى كتاب أبى عيسى الترمذي عن أبي العباس المحبوبى، مات بعد الأربعمائة. الأنساب ٧/ ١٦٦.(١٧) في م: "فما".(١٨) في م: "تأخير".