{Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne} (19). Und der Befehl erfordert die sofortige Verpflichtung. Und weil der Eintritt der Zeit die Ursache für die Verpflichtung ist, ordnet sich ihr Urteil ihr bei ihrer Existenz unter. Und weil für sie die Absicht der Pflicht vorausgesetzt wird. Wäre sie nicht [Verpflichtend] (20), wäre sie ohne die Absicht des Verpflichtenden gültig, wie das freiwillige Gebet. Sie unterscheidet sich vom freiwilligen Gebet; denn für dieses wird dies nicht als Bedingung vorausgesetzt, und es ist erlaubt, es zu unterlassen, ohne entschlossen zu sein, es zu verrichten. Diese darf jedoch nur verzögert werden mit dem Entschluss, sie zu verrichten, so wie das Abendgebet in der Nacht von Muzdalifa aus seiner Zeit verzögert wird, und so wie die übrigen Gebete aus ihrer Zeit verzögert werden, wenn man damit beschäftigt ist, ihre Bedingung zu erlangen.
Abschnitt: Und ihre Verpflichtung verfestigt sich durch das, wodurch sie verpflichtend wurde. Wenn er also einen Teil vom Anfang ihrer Zeit erreicht und dann verrückt wird, oder die Frau menstruiert, [ist das Nachholen für sie bindend, wenn es ihr möglich ist] (21). Und al-Schāfiʿī und Isḥāq sagten: Sie verfestigt sich nur durch das Verstreichen einer Zeitspanne, in der ihre Verrichtung möglich ist, und das Nachholen ist bei weniger als dem nicht verpflichtend. Und Abū ʿAbd Allāh Ibn Baṭṭa wählte dies; weil er von der Zeit nicht das erreicht hat, was ihm ermöglicht, darin zu beten, sodass das Nachholen nicht verpflichtend wurde, so wie wenn die Entschuldigung vor dem Eintritt (22) der Zeit einträte. Unser Beweis ist, dass es ein Gebet ist, das für ihn verpflichtend wurde, sodass sein Nachholen verpflichtend wurde, wenn er es verpasst hat, wie jenes, dessen Erfüllung möglich war. Und es unterscheidet sich von dem, bei dem die Entschuldigung vor dem Eintritt seiner Zeit eintrat; denn dieses wurde nicht verpflichtend, und der Analogieschluss des Verpflichtenden auf etwas anderes ist nicht korrekt.
110 - Abhandlung; Er sagte: (Wenn der Schatten eines jeden Dinges ihm gleich wird, so ist dies das Ende ihrer Zeit.)
Das bedeutet, dass, wenn der Schatten (Fay') über das hinaus zunimmt, worauf die Sonne ihren Höchststand überschritten hat, um das Maß des Schattens der Länge der Person, dies das Ende der Zeit des Mittagsgebets ist. Al-Athram sagte: Es wurde zu Abū ʿAbd Allāh gesagt: Und was ist das Ende der Zeit des Mittagsgebets? Er sagte: Dass der Schatten ihm gleich wird. Es wurde zu ihm gesagt: Und wann wird der Schatten ihm gleich? Er sagte: Wenn die Sonne ihren Höchststand überschreitet und der Schatten nach dem Überschreiten des Höchststandes ihm gleich ist, dann ist es das.
Und die Kenntnis davon ist, dass man das festhält, worauf die Sonne ihren Höchststand überschritten hat, und dann die Zunahme darauf betrachtet. Wenn