begann das Gebet, hob er seine Hände, bis sie seine Schultern auf gleicher Höhe erreichten, und wenn er zu beugen [Ruku'] beabsichtigte, und nachdem er sein Haupt vom Beugen erhoben hatte; zwischen den beiden Niederwerfungen hob er sie jedoch nicht. Dies ist übereinstimmend [von al-Bukhari und Muslim] anerkannt (3). Es steht ihm frei, sie bis zu den Spitzen seiner Ohren oder auf Schulterhöhe zu heben, was bedeutet, dass seine Fingerspitzen jene Stelle erreichen. Die Wahl wurde ihm gelassen, weil beide Arten vom Gesandten Gottes - Gottes Segen und Friede auf ihm - überliefert sind. Das Heben bis auf Schulterhöhe findet sich im Hadith von Abu Humayd und Ibn Umar, überliefert durch Ali und Abu Huraira, und dies ist die Lehre von al-Shafi'i und Ishaq. Das Heben bis auf die Höhe der Ohren wurde von Wa'il ibn Hujr und Malik ibn al-Huwayrith überliefert, was Muslim verzeichnete (5), und einige Gelehrte folgten dem, während Ahmad eher zu ersterem neigt.
(3) Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über das Heben der Hände bei der ersten Takbir zusammen mit der Eröffnung gleichermaßen, Kapitel über das Heben der Hände, wenn man den Takbir spricht, wenn man sich beugt und wenn man sich aufrichtet, und Kapitel darüber, bis wohin man die Hände hebt, aus dem Buch des Adhan. Sahih al-Bukhari 1/187, 188. Und von Muslim in: Kapitel über die Empfehlung, die Hände beim Takbirat al-Ihram auf Schulterhöhe zu heben... usw., aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/292. Ebenso verzeichnet von Abu Dawud in: Kapitel über das Heben der Hände im Gebet, Kapitel über die Eröffnung des Gebets und Kapitel über denjenigen, der erwähnte, dass er seine Hände hebt, wenn er sich von den zwei Rak'as erhebt, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/166, 171, 172. Und von al-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was bezüglich des Hebens der Hände beim Ruku' überliefert wurde, und Kapitel darüber, was bezüglich der Beschreibung des Gebets überliefert wurde, aus den Kapiteln des Gebets. 'Aridat al-Ahwadhi 2/56, 98-100. Und von al-Nasa'i in: Kapitel über das Tragen [der Hände] bei der Eröffnung des Gebets, Kapitel über das Heben der Hände vor dem Takbir und Kapitel über das Heben der Hände auf Schulterhöhe, aus dem Buch der Eröffnung des Gebets, sowie in: Kapitel über das Heben der Hände auf Schulterhöhe beim Aufrichten aus dem Ruku', aus dem Buch des Tatbiq, und in: Kapitel über das Heben der Hände zum Aufstehen zu den zwei letzten Rak'as auf Schulterhöhe, aus dem Buch der Zerstreuung [Sahu]. Al-Mujtaba 2/93, 94, 152, 153, 3/4. Und von Ibn Maja in: Kapitel über das Heben der Hände, wenn er sich beugt und sein Haupt aus dem Ruku' erhebt, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/279. Und von al-Darimi in: Kapitel über das Heben der Hände beim Ruku' und der Niederwerfung und Kapitel über das, was nach dem Erheben des Hauptes aus dem Ruku' zu sagen ist, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/285, 300. Und von Imam Malik in: Kapitel über die Eröffnung des Gebets, aus dem Buch des Rufes. Al-Muwatta 1/75-77. Und von Imam Ahmad in: Al-Musnad 2/8, 18, 100, 106, 132, 134, 147. (4) In der Handschrift M: "oder". (5) Der Hadith von Wa'il ibn Hujr wurde von Muslim in: Kapitel über das Legen der rechten auf die linke Hand nach dem Takbirat al-Ihram... usw., aus dem Buch des Gebets verzeichnet. Der Hadith von Malik ibn al-Huwayrith wurde dort im Kapitel über die Empfehlung, die Hände auf Schulterhöhe zu heben... usw., aus dem Buch des Gebets verzeichnet. Sahih Muslim 1/301, 293. Der Hadith von Wa'il bezüglich seiner Beschreibung des Gebets des Gesandten Gottes - Gottes Segen und Friede auf ihm - wurde auch von Abu Dawud in: Kapitel über das Heben der Hände im Gebet, aus dem Buch des Gebets verzeichnet. Sunan Abi Dawud 1/166, 167. Und von al-Nasa'i in: Kapitel über die Position der Daumen beim Heben und Kapitel über das Heben der Hände ausgestreckt, aus dem Buch der Eröffnung [des Gebets]. Al-Mujtaba 2/95. Und von Imam Ahmad in: Al-Musnad 4/316. Der Hadith von Malik ibn al-Huwayrith wurde zudem von al-Nasa'i in: Kapitel über das Heben der Hände in Höhe der Ohren, aus dem Buch der Imamatschaft, sowie am Anfang des Buches der Eröffnung [des Gebets] verzeichnet. Al-Mujtaba 2/94, 95. Und von Ibn Maja in: Kapitel über das Heben der Hände, wenn er sich beugt, aus dem Buch der Verrichtung. Sunan Ibn Maja 1/279. Und von Imam Ahmad in: Al-Musnad 3/436, 437, 5/53.