144 - Problem: Er sagte: "Dann legt er seine rechte Hand auf sein linkes Handgelenk (1)".
Was das Legen der rechten Hand auf die linke im Gebet betrifft, so gehört dies zu den Sunan (gepflogenen Handlungen) des Gebets, nach der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Dies wird von Ali, Abu Huraira, al-Nakha'i, Abu Mijlaz, Sa'id ibn Jubayr, al-Thawri, al-Shafi'i und den Leuten der Vernunft (Ashab al-Ra'y) berichtet. Ibn al-Mundhir überlieferte dies auch von Malik. Die offensichtliche (Zahir) Ansicht seiner Rechtsschule, auf der seine Anhänger beharren, ist das Hängenlassen der beiden Hände; dies wurde auch von Ibn al-Zubayr und al-Hasan berichtet. Unsere Beweisführung stützt sich auf das, was Qabisa ibn Hulb (2) von seinem Vater überlieferte; er sagte: Der Gesandte Gottes - Gottes Segen und Friede auf ihm - pflegte uns vorzubeten, und er ergriff seine Linke mit seiner Rechten. Dies wurde von al-Tirmidhi (3) verzeichnet, der sagte: Ein guter (Hasan) Hadith, und die Praxis der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten - Gottes Segen und Friede auf ihm -, den Nachfolgern und denen nach ihnen richtet sich danach. Und von Abu Hazim, von Sahl ibn Sa'd, der sagte: Den Leuten wurde befohlen, dass ein Mann seine rechte Hand auf seinen linken Unterarm im Gebet legen solle. Abu Hazim sagte: Ich kenne dies nur so, dass er es auf den Gesandten Gottes - Gottes Segen und Friede auf ihm - zurückführt (4). Dies wurde von al-Bukhari (5) verzeichnet. Und von Ibn Mas'ud: Der Prophet - Gottes Segen und Friede auf ihm - ging an ihm vorbei, während er seine Linke auf seine Rechte gelegt hatte, also ergriff er seine Rechte und legte sie auf seine Linke. Dies wurde von Abu Dawud (6) verzeichnet. Al-Athram verzeichnete beide Überlieferungen. Und im "Musnad" (7) wird von Ghutayf (8) berichtet, er sagte: Unter den Dingen, die ich nicht vergessen habe, ist, dass ich den Gesandten Gottes - Gottes Segen und Friede auf ihm - im Gebet seine Rechte auf seine Linke legen sah.
(1) Fehlte in der Vorlage (Al-Asl). (2) Sein Name ist Yazid ibn 'Adi al-Ta'i al-Kufi. Siehe: Tahdhib al-Tahdhib 8/350. (3) In: Kapitel über das, was über das Legen der Rechten auf die Linke im Gebet berichtet wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/53. Ebenso verzeichnet von Ibn Madscha in: Kapitel über das Legen der Rechten auf die Linke im Gebet, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Madscha 1/266. Und von Imam Ahmad in: Al-Musnad 5/226, 227. (4) Yanmi: Er schreibt es zu (Yansubu). (5) In: Kapitel über das Legen der Rechten auf die Linke, aus dem Buch des Gebetsrufs. Sahih al-Bukhari 1/188. Ebenso verzeichnet von Imam Malik in: Kapitel über das Legen der Hände, eine auf die andere, im Gebet, aus dem Buch der Reise. Al-Muwatta' 1/159. Und von Imam Ahmad in: Al-Musnad 5/336. (6) In: Kapitel über das Legen der Rechten auf die Linke im Gebet, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/174. (7) Al-Musnad 4/105, 5/290. (8) Ghutayf ibn A'yan al-Shaybani al-Jazari, es wurde auch gesagt: Ghudayf. Er berichtete von Mus'ab ibn Sa'd, Ibn Hibban erwähnte ihn unter den Zuverlässigen (al-Thiqat), und al-Daraqutni stufte ihn als schwach ein. Tahdhib al-Tahdhib 8/251.