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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 147149 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er beginnt sie mit Bi-smi llāhi r-raḥmāni r-raḥīm)

Übersetzung · DE

und Sein Wort: "So lest, was euch vom Koran leichtfällt" (9). Und weil die Fatiha und der restliche Koran in allen übrigen rechtlichen Bestimmungen gleichgestellt sind, so ist dies auch im Gebet der Fall. Unsere Beweisführung stützt sich auf das, was Ubada ibn al-Samit vom Propheten – Gottes Segen und Friede auf ihm – überlieferte, dass er sagte: "Es gibt kein Gebet für denjenigen, der nicht mit der Eröffnung des Buches (al-Fatiha) rezitiert." Dies ist übereinstimmend überliefert (10). Und weil die Rezitation eine Säule (Rukn) im Gebet ist, ist sie spezifisch festgelegt, wie das Verbeugen (Ruku') und das Niederwerfen (Sujud). Was ihren Bericht betrifft, so hat al-Shafi'i (11) mit seiner Überlieferungskette von Rifa'a ibn Rafi' überliefert, dass der Prophet – Gottes Segen und Friede auf ihm – zu dem Beduinen sagte: "Dann lies die Mutter des Korans (al-Fatiha) und was Gott will, dass du liest." Dies interpretieren wir dann als die Fatiha und das, was man zusätzlich dazu an Erleichterung liest. Es ist auch möglich, dass er die Fatiha nicht beherrschte. Was den Koranvers betrifft, so besteht die Möglichkeit, dass damit die Fatiha und das, was man dazu liest, gemeint ist (12). Es ist auch möglich, dass er vor der Herabsendung der Fatiha offenbart wurde, da er in Mekka offenbart wurde, als der Prophet – Gottes Segen und Friede auf ihm – zum Gebet in der Nacht angewiesen war, woraufhin Gott, der Erhabene, dies durch die Fatiha aufhob. Der Sinn, den sie erwähnten, darüber besteht Konsens (Ijma') über das Gegenteil, denn wer die Fatiha unterlässt, hat fehlerhaft gehandelt, im Gegensatz zu den anderen Suren.

149 – Fragestellung: Er sagte: (Und er beginnt sie [1] mit "Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen").

Zusammenfassend gilt: Das Rezitieren von "Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen" ist im Gebet rituell begründet (mashru'), sowohl am Anfang der Fatiha als auch am Anfang jeder Sure, nach der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Malik sagte:

Anmerkungen

(9) Sure al-Muzzammil 20. (10) Verzeichnet von al-Bukhari in: Kapitel über die Verpflichtung der Rezitation für den Imam und den Folgenden... usw., aus dem Buch des Adhan. Sahih al-Bukhari 1/192. Und Muslim in: Kapitel über die Verpflichtung der Rezitation der Fatiha in jeder Rak'a... usw., aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/295. Und Abu Dawud in: Kapitel über denjenigen, der die Rezitation der Eröffnung des Buches in seinem Gebet unterlässt, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/189. Ebenso verzeichnet von al-Tirmidhi in: Kapitel über "Kein Gebet ohne die Eröffnung des Buches", Kapitel über die Rezitation hinter dem Imam und Kapitel darüber, was über das Unterlassen der Rezitation hinter dem Imam bei hörbarer Rezitation überliefert wurde, aus den Kapiteln des Gebets. 'Aridat al-Ahwadhi 2/46, 107, 110. Und al-Nasa'i in: Kapitel über die Verpflichtung der Rezitation der Eröffnung des Buches im Gebet, aus dem Buch der Eröffnung. Al-Mujtaba 2/106. Und Ibn Maja in: Kapitel über die Rezitation hinter dem Imam, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/273. Und al-Darimi in: Kapitel über "Kein Gebet ohne die Eröffnung des Buches", aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/283. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 5/314, 316, 321, 322. (11) Tartib Musnad al-Shafi'i 1/71. (12) In der Handschrift M: "ist gemeint". (1) Im Original: "wa-yabtadi'u biha".

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