die Überlieferungen über das laute Aussprechen sind schwach (da'if); denn ihre Überlieferer sind dieselben, die auch das leise Aussprechen überliefert haben, und die Überlieferungskette für das leise Aussprechen ist zweifellos authentisch und gesichert, was auf die Schwäche der Überlieferung vom lauten Aussprechen hinweist. Uns hat zudem erreicht, dass al-Daraqutni sagte: "Es gibt keinen authentischen Hadith über das laute Aussprechen."
Abschnitt: Es gibt verschiedene Überlieferungen von Ahmad darüber, ob sie (die Basmala) ein Vers aus der Fatiha ist, den man im Gebet rezitieren muss, oder nicht. Eine Überlieferung besagt, dass sie ein Teil der Fatiha ist. Dies vertraten auch Abu 'Abd Allah Ibn Batta und Abu Hafs. Dies ist zudem die Auffassung von Ibn al-Mubarak, al-Shafi'i, Ishaq und Abu 'Ubaid. Ibn al-Mubarak sagte: "Wer {Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen} weglässt, hat einhundertdreizehn Verse ausgelassen." Ebenso sagte al-Shafi'i, dass sie ein Vers aus jeder Sure sei, basierend auf dem Hadith von Umm Salama (11). Abu Huraira überlieferte, dass der Prophet – Gottes Segen und Friede auf ihm – sagte: "Wenn ihr {Lob sei Gott, dem Herrn der Welten} lest, so lest {Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen}. Denn sie ist die Mutter des Buches (Umm al-Kitab) und sie ist die sieben wiederholten Verse, und {Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen} ist ein Vers davon (12)." Ein weiterer Grund ist, dass die Gefährten – Gott habe Wohlgefallen an ihnen – sie in den Korankodizes (Masahif) mit ihrer Schrift festhielten (13) und zwischen den Buchdeckeln nichts als den Koran festhielten. Es wurde von Ahmad auch überliefert, dass sie weder ein Teil der Fatiha ist noch ein Vers aus einer anderen Sure und dass ihre Rezitation im Gebet nicht verpflichtend ist. Dies ist die bei seinen Anhängern bevorzugte Ansicht sowie die Meinung von Abu
der Fatiha in jeder Rak'a usw., aus dem Buch des Gebets, Sahih al-Bukhari 1/193, 197. Und von Muslim im Kapitel über die Rezitation im Mittags- und Nachmittagsgebet aus dem Buch des Gebets, Sahih Muslim 1/333. Ebenso ausgegeben von al-Nasa'i im Kapitel über das Verlängern des Stehens in der ersten Rak'a des Mittagsgebets, im Kapitel darüber, dass der Imam den Vers im Mittagsgebet hörbar macht, im Kapitel über das Verkürzen des Stehens in der zweiten Rak'a des Mittagsgebets, im Kapitel über die Rezitation in den ersten beiden Rak'as des Mittagsgebets und im Kapitel über die Rezitation in den ersten beiden Rak'as des Nachmittagsgebets, aus dem Buch zur Eröffnung des Gebets, al-Mujtaba 2/127, 128. Und von Ibn Maja im Kapitel über das laute Aussprechen des Verses gelegentlich im Mittags- und Nachmittagsgebet, aus dem Buch zur Etablierung des Gebets, Sunan Ibn Maja 1/271. Und von Imam Ahmad im Musnad 5/295, 297, 300, 301, 305, 307, 309, 310, 311. (11) Dieser wurde bereits auf Seite 148 erwähnt. (12) Ausgegeben von al-Daraqutni im Kapitel über die Pflicht der Rezitation von {Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen} usw., aus dem Buch des Gebets, Sunan al-Daraqutni 1/312. (13) So in den Abschriften. Vielleicht ist das Korrekte: "mit ihrer Handschrift (bi-khatti-him)".