Die Grundlage ist die Abwesenheit dessen, worüber er zweifelt, es sei denn, es handelt sich um eine Einflüsterung (Waswas), dann achtet er nicht darauf. Dasselbe Urteil gilt für alle anderen Gebetspfeiler (Arkan).
156 - Fragestellung: Er sagte: (Und er spricht: "Subhana Rabbiyal-Azim" [Preis sei meinem Herrn, dem Mächtigen] dreimal. Das ist das Mindestmaß des Vollkommenen. Wenn er es einmal spricht, genügt es.)
Die Gesamtheit dessen ist, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, im Ruku' zu sagen: "Subhana Rabbiyal-Azim". Dies ist die Ansicht von al-Shafi'i und den Anhängern der Vernunftlehre (Ashab al-Ra'y). Malik sagte: Es gibt bei uns für den Ruku' und den Sujud keine festgelegte Anzahl, jedoch habe ich gehört, dass das Lobpreisung (Tasbih) im Ruku' und Sujud [verpflichtend ist]. Unsere Beweisführung stützt sich auf das, was Uqba ibn Amir überlieferte. Er sagte: Als {Preise den Namen deines Herrn, des Mächtigen} herabgesandt wurde, sagte der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): "Macht dies zu eurem Ruku'." Von Ibn Mas'ud wurde überliefert, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wenn einer von euch den Ruku' vollzieht, so soll er dreimal sprechen: 'Subhana Rabbiyal-Azim'. Und dies ist das Mindestmaß." Beide wurden von Abu Dawud und Ibn Madscha überliefert (1). Hudhayfa überlieferte, dass er den Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) beim Ruku' sagen hörte: "Subhana Rabbiyal-Azim" dreimal. Dies überlieferte al-Athram. Abu Dawud überlieferte es ebenfalls (2), ohne den Zusatz "dreimal". Eine einzige Lobpreisung genügt; denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) befahl das Tasbih im Hadith von Uqba, ohne eine Anzahl zu nennen, was darauf hinweist, dass das Mindestmaß ausreicht. Das Mindestmaß des Vollkommenen sind drei [Wiederholungen], aufgrund des Wortes des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) im Hadith von Ibn Mas'ud: "Und das ist das Mindestmaß." Ahmad sagte in seiner Abhandlung (3): Der Hadith kam von al-Hasan al-Basri, der sagte:
(1) Den ersten überlieferte Abu Dawud im Kapitel "Was der Mensch in seinem Ruku' und Sujud spricht" im Buch des Gebets, Sunan Abi Dawud 1/200, 201; und Ibn Madscha im Kapitel "Das Tasbih im Ruku' und Sujud" im Buch der Verrichtung des Gebets, Sunan Ibn Madscha 1/287. Ebenso überlieferte ihn al-Darimi im Kapitel "Was im Ruku' gesprochen wird" im Buch des Gebets, Sunan al-Darimi 1/299; und Imam Ahmad im Musnad 4/155. Den zweiten überlieferte Abu Dawud im Kapitel "Das Maß des Ruku' und Sujud" im Buch des Gebets, Sunan Abi Dawud 1/204; und Ibn Madscha im vorherigen Kapitel, Sunan Ibn Madscha 1/287, 288. Ebenso überlieferte ihn al-Tirmidhi im Kapitel "Was über das Tasbih im Ruku' und Sujud berichtet wurde" aus den Kapiteln des Gebets, 'Aridat al-Ahwadhi 2/62; und Imam Ahmad im Musnad 1/232, 371. (2) Im Kapitel "Was der Mensch in seinem Ruku' und Sujud spricht" im Buch des Gebets, Sunan Abi Dawud 1/201. Ebenso überlieferte ihn Ibn Madscha im Kapitel "Das Tasbih im Ruku' und Sujud" im Buch der Verrichtung des Gebets, Sunan Ibn Madscha 1/287, 288. (3) Dies ist die 'al-Risala al-Sunniyya'. Siehe: Majmu' al-Hadith al-Najdiyya 455.