Das vollkommene Tasbih beträgt sieben [Wiederholungen], das mittlere fünf und das Mindestmaß drei. Al-Qadi sagte: Das Vollkommene im Tasbih für denjenigen, der alleine betet, ist das, was ihn nicht zur Unachtsamkeit (Sahw) führt, und für den Imam das, was für die Hinterbeter nicht beschwerlich ist. Es ist möglich, dass die Vollkommenheit zehn Tasbih-Wiederholungen umfasst, denn Anas überlieferte, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) wie das Gebet von Umar ibn Abd al-Aziz betete. Sie schätzten (4) dies auf zehn Tasbih-Wiederholungen (5). Einige unserer Gefährten sagten: Die Vollkommenheit besteht darin, dass man so oft das Tasbih spricht, wie man im Stehen verweilt; denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) wurde von al-Bara' wie folgt beschrieben: "Ich habe Muhammad (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) beim Gebet beobachtet und fand, dass sein Stehen, sein Ruku', sein Aufstehen nach dem Ruku', seine Niederwerfung, sein Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen, seine [zweite] Niederwerfung und sein Sitzen zwischen dem Taslim und dem Ende [des Gebets] annähernd gleich lang waren." (Al-Bukhari und Muslim sind sich in dieser Überlieferung einig) (6), mit der Ausnahme, dass al-Bukhari sagte: "...außer das Stehen und Sitzen, welche annähernd gleich lang waren."
Abschnitt: Wenn er sagt: "Subhana Rabbiyal-Azim wa bi-hamdihi" [Preis sei meinem Herrn, dem Mächtigen, und Lob gebührt Ihm], so ist das unbedenklich. Denn Ahmad ibn Nasr (7) überlieferte von Ahmad, dass er über das Tasbih im Ruku' und Sujud befragt wurde: "Ist 'Subhana Rabbiyal-Azim' dir lieber oder 'Subhana Rabbiyal-Azim wa bi-hamdihi'?" Er antwortete: "Beides wurde überliefert, und ich verwerfe davon nichts." Er sagte zudem: "Wenn er im Ruku' und Sujud 'wa bi-hamdihi' hinzufügt, hoffe ich, dass dies unbedenklich ist." Dies liegt daran, dass Hudhayfa (8) in
(4) Hazaru: Sie schätzten und vermuteten. (5) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel "Das Maß des Ruku' und Sujud" im Buch des Gebets, Sunan Abi Dawud 1/205; al-Nasa'i im Kapitel "Die Anzahl des Tasbih im Sujud" im Buch al-Tatbiq, al-Mudschtaba 2/187; und Imam Ahmad im Musnad 3/163. (6) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel "Das Maß der Vollendung des Ruku', der Aufrichtung darin und der Ruhe" im Buch des Adhan, Sahih al-Bukhari 1/200; und Muslim im Kapitel "Die Mäßigung der Gebetspfeiler und deren Leichtigkeit bei der Vollendung" im Buch des Gebets, Sahih Muslim 1/343. Ebenso überliefert von Abu Dawud im Kapitel "Die Länge des Stehens nach dem Ruku' und zwischen den beiden Niederwerfungen" im Buch des Gebets, Sunan Abi Dawud 1/196; al-Nasa'i im Kapitel "Das Sitzen des Imams zwischen Taslim und dem Ende" im Buch des Sahw, al-Mudschtaba 3/56; al-Darimi im Kapitel "Das Maß dessen, wie lange der Prophet verweilte, nachdem er sein Haupt erhoben hatte" im Buch des Gebets, Sunan al-Darimi 1/307; und Imam Ahmad im Musnad 4/294. (7) Abu Hamid Ahmad ibn Nasr al-Khaffaf. Abu Bakr al-Khallal erwähnte ihn und sagte: "Er besaß einen Teil [eines Werkes], das ausgezeichnete Probleme enthielt, in denen er seltene Überlieferungen darlegte." Siehe: Tabaqat al-Hanabila 1/82. (8) Die Quellenangabe des Hadith von Hudhayfa erfolgte bereits auf Seite 168. Mit dem Zusatz "wa bi-hamdihi" überlieferte es Abu Dawud von Uqba ibn Amir =