ihre Verzögerung aufgrund einer Entschuldigung (ʿUḏr) im Falle einer Notwendigkeit (ḍarūra) (1), wie eine Menstruierende, die rein wird, ein Ungläubiger (2), der den Islam annimmt, ein Kind, das die Geschlechtsreife erreicht, ein Geisteskranker, der zu Verstand kommt, ein Schlafender, der erwacht, und ein Kranker, der gesund wird. Dies ist die Bedeutung seiner Aussage: "im Falle der Notwendigkeit". Was jedoch das Erreichen des Gebets durch das Erreichen einer Rakʿa davon betrifft, so sind darin der Entschuldigte und andere gleich. Ebenso erreicht man alle anderen Gebete, indem man eine Rakʿa davon in ihrer Zeit erreicht, aufgrund der Aussage des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Wer eine Rakʿa vom Gebet erreicht, der hat das Gebet erreicht." Einvernehmlich überliefert (3). In einer Überlieferung heißt es: "Wer eine Rakʿa vom Nachmittagsgebet (ʿAṣr) erreicht, bevor die Sonne untergeht, der hat das Nachmittagsgebet erreicht." Einvernehmlich überliefert (4). Ich kenne hierzu keine Meinungsverschiedenheit.
Abschnitt: Erreicht man das Gebet durch das Erreichen von weniger als einer Rakʿa? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen: Die eine besagt, nein, man
Anmerkungen
- (1) In M: "und Notwendigkeit".
- (2) In M: "oder ein Ungläubiger", und ebenso im Rest dessen, was angefügt wurde.
- (3) Herausgegeben von al-Bukhari, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Gebets erreicht, aus dem Buch der Gebetszeiten. Sahih al-Bukhari 1/151. Und Muslim, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Gebets erreicht, der hat dieses Gebet erreicht, aus dem Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/243. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Freitagsgebets erreicht, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/257. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was über denjenigen überliefert wurde, der eine Rak'a des Freitagsgebets erreicht, aus den Kapiteln über das Freitagsgebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/314. Und al-Nasa'i, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Gebets erreicht, aus dem Buch der Gebetszeiten, und in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Freitagsgebets erreicht, aus dem Buch des Freitagsgebets. al-Mujtaba 1/220, 3/92. Und Ibn Maja, in: Kapitel über das, was über denjenigen überliefert wurde, der eine Rak'a des Freitagsgebets erreicht, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/356. Und al-Darimi, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Gebets erreicht, der hat es erreicht, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/277. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/241, 265, 271, 280, 376.
- (4) Herausgegeben von al-Bukhari, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des 'Asr-Gebets vor Sonnenuntergang erreicht, und Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Morgengebets erreicht, aus dem Buch der Gebetszeiten. Sahih al-Bukhari 1/146, 151. Und Muslim, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Gebets erreicht, der hat dieses Gebet erreicht, aus dem Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/424, 425. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über die Zeit des 'Asr-Gebets, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/98. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was über denjenigen überliefert wurde, der eine Rak'a des 'Asr-Gebets erreicht, bevor die Sonne untergeht, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 1/301. Und al-Nasa'i, in: Kapitel über denjenigen, der zwei Rak'at des 'Asr-Gebets erreicht, aus dem Buch der Gebetszeiten. al-Mujtaba 1/206. Und Ibn Maja, in: Kapitel über die Zeit des Gebets bei Entschuldigung und Notwendigkeit, aus dem Buch des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/229. Und al-Darimi, in: Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Gebets erreicht, der hat es erreicht, aus dem Buch des Gebets 1/278. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/236, 254, 260, 275, 282, 306, 347, 348, 362, 389, 395, 399, 427, 459, 462, 489, 495, 507, 521, 6/78.