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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 181Abschnitt

Übersetzung · DE

...bis er sich niederwirft und zur Ruhe kommt, während er sich in der Niederwerfung befindet, dann sagt er: 'Allahu Akbar'. Er hebt seinen Kopf, bis er aufrecht sitzt, dann sagt er: 'Allahu Akbar'. Dann wirft er sich nieder, bis seine Gelenke zur Ruhe kommen, dann hebt er seinen Kopf und spricht das Takbir. Wenn er dies tut, ist sein Gebet vollständig." Dies ist ein ausdrücklicher Text (nass) für die Verpflichtung des Takbir, und zwar deshalb, weil die Stellen dieser Gedenkformeln (Adhkar) Pfeiler (Arkan) des Gebets (11) sind. Somit ist darin ein verpflichtendes Gedenken enthalten, wie beim Stehen. Was den Hadith über denjenigen angeht, der sein Gebet fehlerhaft verrichtete, so wurde in dem Hadith, den wir überlieferten, dessen Unterweisung erwähnt, und dies ist ein Zusatz, dessen Annahme verpflichtend ist. Zudem hat der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ihn nicht alle Pflichten gelehrt, was dadurch bewiesen wird, dass er ihn weder den Tashahhud noch den Friedensgruß (Salam) lehrte. Es ist möglich, dass er sich darauf beschränkte, ihn das zu lehren, bei dem er sah, dass er es fehlerhaft ausführte. Und es folgt nicht aus der Gleichheit in der Verpflichtung, dass auch Gleichheit in den rechtlichen Bestimmungen bestehen muss, wie die Pflichten der Hadsch beweisen.

Abschnitt: Wenn er ein Imam ist, wird es für ihn nicht als empfehlenswert erachtet, das Gebet in die Länge zu ziehen oder das Tasbih zu vermehren. Al-Qadi sagte: Es wird für ihn nicht als empfehlenswert erachtet, [das Gebet in die Länge zu ziehen oder] (12) die Anzahl von dreimal zu überschreiten, damit es für die hinter ihm Betenden nicht beschwerlich wird. Dies gilt, wenn sie mit einer Verlängerung nicht einverstanden sind. Wenn die Gemeinde jedoch klein ist und sie damit einverstanden sind, ist das vollständige Tasbih für ihn empfehlenswert, wie wir es erwähnt haben. Dasselbe gilt, wenn er alleine betet.

Abschnitt: Es ist verpönt (makruh), während des Ruku' und Sujud zu rezitieren, aufgrund dessen, was von Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert wurde, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) das Rezitieren des Korans im Ruku' und Sujud verbot (13). Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan sahih Hadith. Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Mir wurde verboten, im Zustand der Verbeugung oder Niederwerfung zu rezitieren. Was den Ruku' angeht, so verherrlicht in ihm den Herrn, und was die Niederwerfung angeht, so bemüht euch dort im Bittgebet, denn es ist angemessen, dass es für euch erhört wird." Dies überlieferte Abu Dawud (14). Sein Ausdruck "qamin" bedeutet: würdig und berechtigt.

Anmerkungen

(11) Im Original steht: "fi al-salah". (12) Fehlt im Original. (13) Überliefert von Muslim im Kapitel "Das Verbot, den Koran im Ruku' und Sujud zu rezitieren" im Buch des Gebets und im Kapitel "Das Verbot für den Mann, sein gelbes (mit Saflor gefärbtes) Gewand zu tragen" im Buch der Kleidung, Sahih Muslim 1/349, 3/1648; al-Tirmidhi im Kapitel "Was über das Verbot der Rezitation im Ruku' überliefert wurde" in den Kapiteln des Gebets und im Kapitel "Was über die Abscheulichkeit des Goldrings überliefert wurde" im Buch der Kleidung, 'Aridat al-Ahwadhi 2/64, 7/244, 245; und Imam Malik im Kapitel "Die Praxis der Rezitation" in den Kapiteln des Gebetsrufs (Nida'), al-Muwatta 1/80. (14) Im Kapitel "Über das Bittgebet im Ruku' und Sujud" im Buch des Gebets, Sunan Abi Dawud 1/202. Ebenso überliefert =

Arabisch (Quelle)

يَسْجُدُ حَتَّى يَطْمَئِنَّ سَاجدًا، ثُمَّ يَقُولُ: اللهُ أكْبَرُ. ويَرْفَعُ رَأْسَهُ حَتَّى يَسْتَوِىَ قَاعِدًا، ثُمَّ يَقُولُ: اللهُ أكْبَرُ. ثُمَّ يَسْجُدُ حَتَّى تَطْمَئِنَّ مَفَاصِلُهُ، ثُمَّ يَرْفَعُ رَأْسَهُ فَيُكَبِّرُ. فَإذَا فَعَلَ ذَلِكَ فَقَدْ تَمَّتْ صَلَاتُهُ". وهَذَا نَصٌّ في وُجُوبِ التَّكْبِيرِ، ولأنَّ مواضعَ هذهِ الأذكارِ أركَانُ الصلاةِ (١١). فكان فيها ذِكْرٌ واجِبٌ كالْقِيَامِ. وأمَّا حديثُ المُسِىءِ في صلاتِهِ فقد ذُكِرَ في الحديثِ الذي رَوَيْنَاهُ تَعْلِيمُهُ ذلكَ، وهىَ. زِيَادَةٌ يَجِبُ قَبُولُها، على أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يُعَلِّمْه كلَّ الواجباتِ، بدلِيلِ أنَّه لم يُعَلِّمْهُ التَّشَهُّدَ ولا السَّلامَ، ويَحْتَمِلُ أنَّه اقْتَصَرَ على تَعْلِيمِه ما رَآهُ أساءَ فيه، ولا يَلْزَمُ مِن التَّسَاوِى في الوُجوبِ التَّسَاوِى في الأحكَامِ، بدلِيلِ واجِباتِ الحَجِّ.

فصل: وإذا كان إمامًا، لم يُسْتَحَبّ له التَّطْوِيلُ، ولا الزيادَةُ في التَّسْبِيحِ. قال القاضي: لا يُسْتَحَبُّ له [التَّطْوِيلُ ولا] (١٢) الزيادَةُ على ثلاثٍ؛ كَيْلَا يَشُقَّ على المأْمُومِين. وهذا إذا لم يَرْضَوْا بِالتَّطْوِيلِ، فإنْ كانت الجماعةُ يَسِيرَةٌ، ورَضَوْا بذلك، اسْتُحِبَّ له التَّسْبِيحُ الكاملُ، على ما ذَكَرْنَاهُ، وكذلِكَ إنْ كانَ وَحْدَه.

فصل: وَيُكْرَهُ أنْ يَقْرَأَ في الرُّكُوعِ والسُّجُودِ؛ لِمَا رُوِىَ عن عَلِىٍّ رضى اللهُ عَنْهُ، أَنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- نَهَى عن قراءَةِ القُرْآنِ في الرُّكُوعِ والسُّجُودِ (١٣). قال التِّرْمِذِىُّ: هذا حديثٌ حسنٌ صحيحٌ. وقال -صلى اللَّه عليه وسلم-: "إنِّي نُهِيتُ أَنْ أَقْرَأَ رَاكِعًا وَسَاجِدًا، فَأَمَّا الرُّكُوعُ فَعَظِّمُوا الرَّبَّ فيهِ، وأمَّا السُّجُودُ فَاجْتَهِدُوا في الدُّعَاءِ، فَقَمِنٌ أنْ يُسْتَجَابَ لَكُمْ". رَوَاهُ أبو داوُد (١٤)، وقَوْلُهُ "قَمِنٌ" معناه: جديرٌ وحَرِىٌّ.

Anmerkungen

(١١) في الأصل: "في الصلاة".(١٢) سقط من: الأصل.(١٣) أخرجه مسلم، في: باب النهى عن قراءة القرآن في الركوع والسجود من كتاب الصلاة، وفى: باب النهى عن لبس الرجل ثوبه المعصفر، من كتاب اللباس. صحيح مسلم ١/ ٣٤٩، ٣/ ١٦٤٨. والترمذي في: باب ما جاء في النهى عن القراءة في الركوع، من أبواب الصلاة، وفى: باب ما جاء في كراهية خاتم الذهب. من كتاب اللباس. عارضة الأحوذى ٢/ ٦٤، ٧/ ٢٤٤، ٢٤٥. والإِمام مالك، في: باب العمل في القراءة، من أبواب النداء. الموطأ ١/ ٨٠.(١٤) في: باب في الدعاء في الركوع والسجود، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ٢٠٢. كما أخرجه =

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