seine Hände, und wenn er sich verbeugte, und nachdem er sein Haupt von der Verbeugung gehoben hatte. Und da es ein Heben ist, ist es in einem anderen Zustand als dem Stehen nicht vorgeschrieben, wie beim Heben zur Verbeugung und zum Eintritt in das Gebet. Die zweite (Meinung ist): Er beginnt damit, wenn er damit beginnt, sein Haupt zu heben; denn Abu Humaid (2) sagte über die Beschreibung des Gebets des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Dann sagte er: Sami'a Allahu liman hamidah, und hob seine Hände.“ Und in dem Hadith von Ibn 'Umar, auf den sich beide (Bukhari und Muslim) geeinigt haben: „Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) pflegte, wenn er das Gebet eröffnete, seine Hände in Schulterhöhe zu heben; und wenn er zum Ruku' [Verbeugung] das Takbir sprach, und wenn er sein Haupt von der Verbeugung hob, hob er sie ebenfalls und sagte: 'Sami'a Allahu liman hamidah'.“ Dessen Wortlaut besagt, dass er seine Hände hob, als er damit begann, sein Haupt zu heben, so wie in dem Ausdruck „wenn er das Takbir sprach“, das heißt: er begann mit dem Takbir. Und da dies ein Zeitpunkt des Übergangs ist, wurde das Heben dabei vorgeschrieben, genau wie beim Ruku'. Zudem ist dies der Ort für das Heben des Ma'mum [Geführten], also war es auch ein Ort für das Heben des Imams, wie bei der Verbeugung. Es gibt keinen Unterschied in der Überlieferung dahingehend, dass der Ma'mum das Heben beginnt, wenn er sein Haupt hebt, da für ihn nach dem Aufrichten keine Formel [Dhikr] vorgesehen ist, und das Heben wurde lediglich als eine Haltung für das Gedenken [Dhikr] festgelegt (3), im Gegensatz zum Imam. Dann richtet er sich auf und steht gerade. Abu Humaid sagte zur Beschreibung des Gebets des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Und wenn er sein Haupt hob, stand er aufrecht, bis jeder Wirbel an seinen Platz zurückkehrte.“ (Überliefert von al-Bukhari) (4). Und 'Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte über den Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Er pflegte, wenn er sein Haupt von der Verbeugung hob, sich nicht niederzuwerfen, bevor er aufrecht stand.“ (Überliefert von Muslim) (5). Und der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte zu demjenigen, der sein Gebet fehlerhaft verrichtete: „Dann hebe (dein Haupt), bis du aufrecht stehst.“ (Diesem sind sich beide einig) (6).
Abschnitt: Dieses Heben und das Aufrichten danach ist verpflichtend. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i. Abu Hanifa und einige Anhänger von Malik sagten: Es ist nicht verpflichtend, weil Allah der Erhabene es nicht befohlen hat, sondern lediglich den Ruku', die Sujud [Niederwerfung] und das Stehen, also ist nichts anderes verpflichtend. Und weil es, wäre es verpflichtend, eine verpflichtende Gedenkformel [Dhikr] beinhalten müsste, wie das erste Stehen. Unser Argument ist, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) es demjenigen, der sein Gebet fehlerhaft verrichtete, befahl und beständig dabei blieb. Es fällt somit unter die Allgemeingültigkeit seines Ausspruchs: „Betet, wie ihr mich beten gesehen habt.“ Auf ihren Einwand, dass Allah es nicht befohlen habe, antworten wir: Er hat das Stehen befohlen, und dies ist ein Stehen. Des Weiteren ist dem Befehl des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) Folge zu leisten, und er hat es befohlen. Zu ihrer Aussage, es beinhalte keine verpflichtende Gedenkformel: Dies ist unzulässig und zudem durch die Verbeugung und die Niederwerfung widerlegt, denn diese sind Pfeiler, obwohl es nach ihrer Ansicht darin keine verpflichtende Gedenkformel gibt.
(2) Die Takhrij-Angabe für den Hadith von Abu Humaid wurde bereits auf Seite 122 vorangestellt. (3) In M: „Hay'at al-Dhikr“ [Haltung für das Gedenken]. (4) In M: „Muttafaqun 'alayh“ [Worauf sich beide geeinigt haben], und die Angabe wurde bereits auf Seite 122 vorangestellt. (5) In: Kapitel über das, was die Beschreibung des Gebets zusammenfasst... usw., aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 7/357, 358. Ebenso überliefert von Abu Dawud in: Kapitel über denjenigen, der das laute Aussprechen der Basmala nicht für richtig hält, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/180, 181. Ibn Maja in: Kapitel über das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/288. Imam Ahmad in: Al-Musnad 6/31, 194. (6) Die Takhrij-Angabe wurde bereits in der Fußnote auf Seite 146 vorangestellt.