und die Überlieferer (8) unterscheiden nicht, ob es sich um einen Imam oder einen Einzelbetenden handelt. Und weil das, was an Rezitation und Gedenken für den Imam vorgeschrieben ist, auch für den Einzelbetenden vorgeschrieben ist, wie alle anderen Gedenkformeln.
Abschnitt: Die Sunna ist es, zu sagen: "Rabbana wa laka al-hamd" mit einem Waw. Ahmad hat dies in einer Überlieferung von al-Athram festgelegt. Er sagte: Ich hörte Abu 'Abd Allah, wie er die Angelegenheit mit dem Waw bestätigte, und sagte: Al-Zuhri überlieferte dazu drei Hadithe: von Anas, von Sa'id ibn al-Musayyab von Abu Huraira, und von Salim von seinem Vater, sowie im langen Hadith von 'Ali. Dies ist auch die Ansicht von Malik. Ibn Mansur überlieferte von Ahmad, dass man, wenn man das Haupt von der Verbeugung erhebt, sagt: "Allahumma Rabbana laka al-hamd". Dabei fügt man kein Waw hinzu. Wer "Rabbana" sagt, sagt: "wa laka al-hamd". Dies liegt daran, dass vom Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) überliefert wurde, dass er sagte: "Rabbana wa laka al-hamd", wie auch der Imam überlieferte. Im Hadith von Ibn Abi Awfa steht, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: "Sami'a Allahu liman hamidah, Allahumma Rabbana laka al-hamd". Dasselbe steht im Hadith von Buraida. Daher ist es empfehlenswert, ihm in beiden Formulierungen zu folgen. Al-Shafi'i sagte: Die Sunna ist es, zu sagen: "Rabbana laka al-hamd", weil das Waw der Konjunktion dient und es hier nichts gibt, worauf man konjunktiv Bezug nimmt. Wir sagen: Die Sunna besteht darin, dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) zu folgen. Zudem enthält die Bestätigung mit dem Waw mehr Buchstaben und beinhaltet das Lob, sei es implizit oder explizit; denn die zugrunde liegende Bedeutung ist: "Rabbana hamidna-ka wa laka al-hamd" (Unser Herr, wir loben Dich und Dir gebührt das Lob). Da das Waw der Konjunktion dient und hier nichts Sichtbares vorhanden ist, worauf man es beziehen könnte, weist dies darauf hin, dass im Satz etwas implizit vorhanden ist, wie in seiner Aussage: "Subhanaka Allahumma wa bi-hamdik" (Gepriesen seist Du, o Allah, und mit Deinem Lob), das heißt: "wa bi-hamdik subhanak". Wie auch immer man es formuliert, es ist erlaubt und gut, denn die Sunna ist in jedem Fall [überliefert worden] (13).
(8) In M: "al-riwaya". (9) Im Original: "li-anna". (10) Fehlt in M. (11) In M: "'an". (12) In den Abschriften: "wa-laka"; das, was folgt, widerlegt dies. (13) In M: "al-kalam".