159 – Problem: Er sagte: (Wenn er ein Ma'mum [hinter dem Imam Betender] ist, so soll er nicht mehr sagen als: "Rabbana wa laka al-hamd").
Ich kenne im Madhhab keinen Widerspruch darin, dass es für den Ma'mum nicht vorgeschrieben ist, zu sagen: "Sami'a Allahu liman hamidah". Dies ist die Ansicht von Ibn Mas'ud, Ibn 'Umar, Abu Huraira, al-Sha'bi, Malik und den Ashab al-Ra'y. Ibn Sirin, Abu Burda, Abu Yusuf, Muhammad, al-Shafi'i und Ishaq sagten: Er sagt dies wie der Imam, aufgrund des Hadith von Buraida und weil es ein Gedenken ist, das für den Imam vorgeschrieben wurde, also ist es auch für den Ma'mum vorgeschrieben, wie alle anderen Gedenkformeln. Unsere Beweisführung ist die Aussage des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): "Wenn der Imam sagt: 'Sami'a Allahu liman hamidah', so sagt: 'Rabbana wa laka al-hamd'". Dies impliziert, dass ihre Aussage "Rabbana wa laka al-hamd" unmittelbar auf seine Aussage "Sami'a Allahu liman hamidah" folgt, ohne Trennung, da das "Fa" [in fa-qulu] der unmittelbaren Abfolge dient. Dies ist eine Offensichtlichkeit, der Vorrang vor dem Qiyas [analogiebasierter Schlussfolgerung] und dem Hadith von Buraida einzuräumen ist, weil dieser [Beweis] authentisch ist und sich spezifisch auf den Ma'mum bezieht, während der Hadith von Buraida in seiner Überlieferungskette Jabir al-Ju'fi enthält und allgemein ist; dem authentischen, spezifischen Beweis ist der Vorzug zu geben. Was nun die Aussage "mil'a al-sama'i" [füllend den Himmel] und das, was darauf folgt, betrifft, so ist die offensichtliche Lehrmeinung des Madhhab, dass dies für den Ma'mum nicht zur Sunna gehört. Ahmad hat dies in einer Überlieferung von Abu Dawud und anderen festgelegt, und dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gefährten; denn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) beschränkte sich darauf, ihnen die Aussage "Rabbana wa laka al-hamd" aufzutragen. Dies deutet darauf hin, dass für sie nichts anderes vorgeschrieben ist. Al-Athram überlieferte von Ahmad eine Äußerung, die darauf hindeutet, dass es zur Sunna gehört. Er sagte: Es entfällt hinter dem Imam nichts außer: "Sami'a Allahu liman hamidah". Dies ist die Auswahl von Abu al-Khattab und die Lehrmeinung von al-Shafi'i; denn es ist ein in der rituellen Gebet vorgeschriebenes Gedenken, was es den übrigen Gedenkformeln gleichstellt.
Abschnitt: Der Platz für die Aussage "Rabbana wa laka al-hamd" ist für den Imam und den Einzelbetenden nach der Aufrichtung aus der Verbeugung [Ruku'], weil während des Aufrichtens für ihn die Aussage "Sami'a Allahu liman hamidah" vorgeschrieben ist.
(1) Fehlt im Original. (2) Bereits auf Seite 131 in der Takhrij-Analyse des Hadiths "Der Imam wurde nur eingesetzt, damit man ihm folgt" behandelt. (3) Abu 'Abd Allah Jabir ibn Yazid ibn al-Harith al-Ju'fi al-Kufi; die Gelehrten des Hadith waren uneins über ihn. Einige sagten: Er ist im Hadith glaubwürdig [saduq]. Andere sagten: Er ist ein Lügner. Er starb im Jahr 128 n. H. Siehe: Tahdhib al-Tahdhib 2/46-51.