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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 196Abschnitt

Übersetzung · DE

und das Übrige ist ihm untergeordnet. Wenn also das Grundlegende entfällt, entfällt auch das Untergeordnete. Deshalb sagte Ahmad über den Kranken, der etwas zu seiner Stirn erhebt, um darauf niederzufallen: Es ist ausreichend für ihn.

Abschnitt: Bezüglich der Nase gibt es zwei Überlieferungen. Die erste besagt: Die Niederwerfung auf ihr ist verpflichtend. Dies ist die Ansicht von Sa'id ibn Jubayr, Ishaq, Abu Khaythama und Ibn Abi Shayba, aufgrund dessen, was von Ibn Abbas überliefert wurde, dass der Prophet – Friede sei mit ihm – sagte: „Mir wurde befohlen, mich auf sieben Knochen niederzuwerfen: die Stirn“ – und er deutete mit seiner Hand auf seine Nase – „die Hände, die Knie und die Spitzen der Füße.“ Dies ist übereinstimmend [muttafaq 'alayh] überliefert (14). Sein Hinweis auf seine Nase deutet darauf hin, dass er sie meinte. In einem Wortlaut, der von al-Nasa'i überliefert wurde, sagte der Prophet – Friede sei mit ihm –: „Mir wurde befohlen, mich auf sieben Knochen niederzuwerfen: die Stirn, die Nase, die Hände, die Knie und die Füße (14).“ Ikrima überlieferte, dass der Prophet – Friede sei mit ihm – sagte: „Das Gebet dessen, dessen Nase den Boden nicht so berührt, wie es die Stirn tut, ist nicht gültig.“ Dies wurde von al-Athram und Imam Ahmad überliefert (15). Abu Bakr (16) Abd al-Aziz und al-Daraqutni überlieferten es in [dem Werk] al-Afrad mit einer durchgehenden Kette [muttasil] (17) von Ikrima, von Ibn Abbas, vom Propheten – Friede sei mit ihm –; die korrekte Einschätzung ist jedoch, dass es mursal ist. [Ahmad sagte: Ich fürchte, dass es nicht als gefestigt gilt, da es mursal ist] (18).

Die zweite Überlieferung besagt: Die Niederwerfung auf ihr ist nicht verpflichtend. Dies ist die Ansicht von 'Ata', Tawus, Ikrima, al-Hasan, Ibn Sirin, al-Shafi'i, Abu Thawr und den beiden Gefährten von Abu Hanifa, da der Prophet – Friede sei mit ihm – sagte: „Mir wurde befohlen, mich auf sieben Knochen niederzuwerfen“, ohne die Nase darin zu erwähnen. Es wurde überliefert, dass Jabir sagte: „Ich sah den Propheten – Friede sei mit ihm – mit seinem oberen Stirnteil am Haaransatz niederfallen (19).“ Dies wurde von Tamman (20) in seinem Werk „al-Fawa'id“ und anderen überliefert. Wenn er sich mit dem oberen Teil der Stirn niederwirft, wirft er sich nicht auf die Nase nieder.

Anmerkungen

(14) Die Quellenangabe des Hadith mit seinen Überlieferungen wurde bereits auf Seite 195 angeführt. (15) Wir haben ihn im Musnad nicht gefunden. (16) In M steht als fehlerhafter Zusatz: „ibn“. Er ist der Schüler von al-Khallal. (17) In: Kapitel „Die Verpflichtung des Aufsetzens der Stirn und der Nase“, aus dem Gebetsbuch. Sunan al-Daraqutni 1/348. Dann sagte er: „Andere außer Abu Qutayba haben es von Shu'ba, von 'Asim, von Ikrima, mursal überliefert.“ (18) Fehlt in M. (19) Haaransatz: Dort, wo sein Haarwuchs am vorderen oder hinteren Ende endet. (20) Abu al-Qasim Tamman ibn Muhammad ibn Abd Allah al-Razi, ein zuverlässiger Hadith-Gelehrter, kundig in Hadith-Wissenschaft und der Kenntnis der Überlieferer [Rijal]. Er verstarb im Jahr vierhundertvierzehn nach der Hidschra, und sein Werk „al-Fawa'id“ ist als Manuskript erhalten. Siehe: Tarih al-Turath al-'Arabi 1/1/467. Der Hadith wurde von al-Haythami in al-Majma' 2/125 zitiert und Abu Ya'la sowie al-Tabarani in al-Awsat zugeschrieben.

Arabisch (Quelle)

وغيرُه تَبَعٌ له، فإذا سقط الأصْلُ سقط التَّبَعُ، ولهذا قال أحْمَدُ في المريضِ يَرْفَعُ إلى جبهتِه شيئًا يَسْجُدُ عليه: إنَّه يُجْزِئُه.

فصل: وفى الأنفِ روَايَتَانِ: إحداهُما، يَجِبُ السُّجودُ عليه. وهذا قولُ سعيدِ بنِ جُبَيْر، وإسحاقَ، وأبى خَيْثَمَة، وابِن أبى شَيْبَةَ؛ لِما رُوِىَ عن ابنِ عباسٍ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "أُمِرْتُ أنْ أسْجُدَ عَلَى سَبْعَةِ أَعْظُمٍ؛ الجَبْهَةِ" - وأشَارَ بِيَدِهِ إلَى أنْفِهِ - "وَاليَدَيْنِ وَالرُّكْبَتَيْنِ، وأطْرَافِ القَدَمَيْنِ". مُتَّفَقٌ عليه (١٤)، وإشارَتُه إلى أنفِهِ تَدُلُّ على أنَّه أرادَه، وفى لفظٍ رَوَاهُ النَّسَائِىُّ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "أُمِرْتُ أنْ أَسْجُدَ عَلَى سَبْعَةِ أعْظُمٍ، الجَبْهَةِ وَالأَنْفِ وَاليَدَيْنِ وَالرُّكْبَتَيْنِ وَالقَدَمَيْنِ (١٤) ". ورَوَى عِكْرِمَةُ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "لَا صَلَاةَ لِمَنْ لَا يُصِيبُ أنْفُهُ مِنَ الأَرضِ مَا تُصِيبُ الجَبْهَةُ". رَوَاهُ الأثْرَمُ، والإِمامُ أحمدُ (١٥)، ورَوَاهُ أبو بكْرٍ (١٦) عبد العزيزِ، والدَّارَقُطْنِىُّ في الأَفْرَادِ مُتَّصِلًا (١٧)، عن عِكْرِمَة، عن ابنِ عبَاسٍ، عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، والصَّحِيحُ أنَّه مُرْسَلٌ. [قال أحمدُ: أخْشَى أن لا يكونَ ثَبَتَ هو مُرْسَلٌ] (١٨).

والرِّوايةُ الثانيةُ، لا يجِبُ السُّجودُ عليه. وهو قَوْلُ عَطاءٍ، وطاوُس، وعِكْرِمَة، والحسنِ، وَابْنِ سِيرِين، والشَّافعىِّ، وأبِى ثوْرٍ، وصاحِبَىْ أبى حنيفةَ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "أُمِرْتُ أنْ أَسْجُدَ علَى سَبْعَةِ أَعْظُمٍ". ولم يَذْكُر الأنْفَ فيها، ورُوِىَ أنَّ جابرًا قال: رأيتُ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- سَجَدَ بأْعلَى جَبْهَتِهِ عَلَى قُصَاصِ الشَّعْرِ (١٩). رَوَاه تَمَّامٌ (٢٠)، في "فَوَائِدِه"، وغيرُه، وإذا سَجَدَ بِأعلى

Anmerkungen

(١٤) تقدم تخريج الحديث برواياته، في صفحة ١٩٥.(١٥) لم نجده في المسند.(١٦) في م زيادة: "بن" خطأ. وهو غلام الخلال.(١٧) في: باب وجوب وضع الجبهة والأنف، من كتاب الصلاة. سنن الدارقطني ١/ ٣٤٨. ثم قال: ورواه غيره - أي غير أبى قتيبة - عن شعبة عن عاصم، عن عكرمة، مرسلا.(١٨) سقط من: م.(١٩) قصاص الشعر: حيث تنتهى نِبْتته من مقدمه أو مؤخره.(٢٠) أبو القاسم تمام بن محمد بن عبد اللَّه الرازي، محدث ثقة، عالم بالحديث ومعرفة الرجال، توفى سنة أربع =

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