Aḥmad: Wenn er von den Händen ein Maß entsprechend der Stirn auflegt, genügt es ihm. Und wenn er die Handrücken auf den Boden legt und sich auf sie niederwirft, oder sich auf die Spitzen seiner Finger niederwirft, so ist die offensichtliche Bedeutung (Ẓāhir) des Berichts, dass es ihm genügt; denn ihm wurde befohlen, sich auf die Hände niederzuwerfen, und er hat sich auf sie niedergeworfen. Und ebenso (15), wenn er sich auf seine Fußrücken niederwirft, so hat er sich auf die Füße niedergeworfen, und es bleibt nicht aus, dass ein Teil seiner Fußspitzen den Boden berührt, sodass er sich auf die Spitzen der Füße niederwirft (16), aber er würde damit das Vorzüglichere und Bessere unterlassen; aufgrund der Aḥādīth, die wir diesbezüglich erwähnt haben.
Abschnitt: Und es ist empfohlen, dass er zwischen seinen Knien und seinen Füßen einen Abstand lässt; aufgrund dessen, was Abū Ḥumaid überlieferte, der sagte: Und wenn er sich niederwarf, spreizte er seine Oberschenkel, ohne seinen Bauch auf irgendetwas von seinen Oberschenkeln abzustützen (17).
Abschnitt: Und wenn er die Niederwerfung beabsichtigte und auf sein Gesicht fiel, sodass seine Stirn den Boden berührte, [genügt ihm dies, auch wenn er nicht die Absicht fasste. Es sei denn, er unterbricht die Absicht zur Niederwerfung, dann genügt es ihm nicht. Und wenn er auf seine Seite rollte und dann weiterrollte, sodass seine Stirn den Boden berührte] (18), genügt ihm dies nicht, es sei denn, er fasst die Absicht zur Niederwerfung. Und der Unterschied zwischen den beiden Abhandlungen ist: dass er (19) hierbei die Sunna-Handlungen des Gebets und dessen Formen verlassen hat, und dann war sein zweites Rollen eine Rückkehr zum Gebet, sodass er die Erneuerung der Absicht benötigte. Und bei der vorherigen befindet er sich in der Form des Gebets und dessen Sunna, sodass das Fortbestehen der Absicht ausreichte (20).
164 - Abhandlung; Er sagte: (Dann sagt er: Preis sei meinem Herrn, dem Höchsten, dreimal, und wenn er es einmal sagt, genügt es ihm.)
Das Urteil über diese Lobpreisung (Tasbih) ist wie das Urteil über die Lobpreisung (Tasbih) der Verbeugung, gemäß dem, was wir erklärt haben. Und die Wurzel/Prinzip dafür ist der Hadith von ʿUqba b. ʿĀmir, der sagte: Als {Preise den Namen deines höchsten Herrn} herabgesandt wurde,
(15) In M: „wa-kadhalika“ (und ebenso). (16) In M: „qadamayhi“ (seine Füße). (17) Dies stammt aus der Überlieferung von Abu Dawud im Kapitel „Die Eröffnung des Gebets“ aus dem Buch über das Gebet. Sunan Abi Dawud 1/170. (18) Fehlt im Original [al-Asl]. (19) In M: „anna“ (dass). (20) Fehlt in M.