Die beliebtesten Worte bei Gott sind, wenn der Diener während seiner Niederwerfung sagt: „O mein Herr, ich habe meiner Seele Unrecht getan, so vergib mir.“ Beide [Versionen] wurden von Sa'id in seinem „Sunan“ überliefert. Von Abu Hurayra ist überliefert, dass der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) in seiner Niederwerfung zu sagen pflegte: „O Gott, vergib mir all meine Sünden, die kleinen und die großen, die ersten und die letzten, die verborgenen und die offenkundigen.“ Dies überlieferte Muslim (7). Dies ist gut [hasan] (8), da der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) dies selbst sprach. Er sagte zudem: „Was die Niederwerfung betrifft, so vermehrt darin die Bittgebete, denn sie sind eher dazu geeignet, dass sie für euch erhört werden.“ Ein authentischer Hadith [sahih] (10). Al-Qadi sagte: Es ist nicht empfohlen, in der Pflicht [Fard] über das „Subhana Rabbiya al-A'la“ hinauszugehen. Für das freiwillige Gebet [Tatawwu'] gibt es zwei Überlieferungen, da vom Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) diesbezüglich nichts außer dem Befehl zum Tasbih überliefert wurde. Wir haben jedoch diese authentischen Überlieferungen erwähnt, und die Sunna des Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) ist würdiger, befolgt zu werden. Der Befehl zum Tasbih schließt den Befehl zu anderem nicht aus, so wie sein Befehl zum Tashahhud im Gebet nicht ausschloss, dass das Bittgebet [Du'a] rechtmäßig ist. Wäre es zulässig, dass der Befehl zu einer Sache deren Gegenteil oder Anderes ausschließt, so müsste der Befehl zum Bittgebet den Tasbih ausschließen, aufgrund der Authentizität des Befehls dazu und der Tatsache, dass der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) ihn darin vollzog.
165 - Problem: Er sagte: (Dann hebt er seinen Kopf unter Takbir-Sprechen).
Das bedeutet, wenn er seine Niederwerfung beendet hat, hebt er seinen Kopf unter dem Sprechen des Takbir, sitzt aufrecht und nimmt eine gerade Haltung ein. Der Beginn seines Takbir erfolgt mit dem Beginn des Hebens des Kopfes, und sein Ende mit der Beendigung der Bewegung. Dieses Heben und das Einnehmen der geraden Haltung danach sind verpflichtend [wajib]. Dies vertrat auch Al-Shafi'i. Malik und Abu Hanifa sagten: Es ist nicht verpflichtend. Vielmehr reicht es laut Abu Hanifa aus, den Kopf wie die Schneide eines Schwertes zu heben, da dies ein Trennsitz zwischen zwei gleichartigen [Niederwerfungen] ist und daher nicht verpflichtend sei, wie das Sitzen beim ersten Tashahhud. Wir entgegnen mit dem Wort des Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) zum Mann, der sein Gebet schlecht verrichtete: „Dann setze dich, bis du im Sitzen Ruhe gefunden hast.“ Dies ist einstimmig überliefert (1). Zudem, weil der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) dies tat und nicht überliefert ist, dass er es unterlassen hätte. Aisha sagte: Und der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) pflegte, wenn er den Kopf hob...
(7) Überliefert von Muslim im Kapitel „Was bei der Verbeugung und Niederwerfung gesagt wird“ aus dem Buch über das Gebet. Sahih Muslim 1/350. Und von Abu Dawud im Kapitel „Über das Bittgebet bei der Verbeugung und Niederwerfung“ aus dem Buch über das Gebet. Sunan Abi Dawud 1/203. (8) Als Antwort auf das vorangegangene „Inna“ am Anfang des Abschnitts. (9) Das heißt: würdig und berechtigt. (10) Die Quellenangabe dazu wurde bereits auf Seite 181 aufgeführt. (1) Die Quellenangabe zum Hadith desjenigen, der sein Gebet schlecht verrichtete, wurde bereits auf den Seiten 127 und 146 aufgeführt.
أحَبُّ الكلامِ إلَى اللهِ أَنْ يقولَ العبدُ وهو ساجدٌ: رَبِّ إِنِّى ظلمتُ نَفْسِى فَاغْفِرْ لِى. رَواهُما سَعِيدٌ فِي "سُنَنِهِ". وعن أبِى هُرَيْرةَ، أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يقولُ في سجودِهِ: "اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِى ذَنْبِى كُلَّهُ، دِقَّهُ وجِلَّهُ، وَأَوَّلَهُ وآخِرَهُ، وسِرَّهُ وعَلَانِيَتَهُ". رَوَاهُ مُسْلِمٌ (٧) - فحسنٌ (٨)؛ لِأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قاله. وقد قال: "وأمَّا السُّجُودُ فَأَكْثُروا فِيه مِنَ الدُّعَاءِ، فقَمِنٌ (٩) أَنْ يُسْتَجَابَ لَكُمْ". حديثٌ صحيحٌ (١٠). وقال القاضي: لا تُسْتَحَبُّ الزِّيادةُ على: "سُبْحَانَ رَبِّىَ الأَعْلَى" في الفَرْضِ، وفى التَّطَوُّعِ روَايَتَانِ؛ لأنَّه، لم يُنْقَلْ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فيهِ سِوَى الأمْرُ بالتَّسْبِيحِ، وقد ذَكَرْنَا هذه الأخْبارَ الصحيحةَ، وسُنَّةُ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَحَقُّ أن تُتَّبَعَ، والأمْرُ بِالتَّسْبِيحِ لا يَنْفِى الأمْرَ بِغيرِه، كما أنَّ أمْرَه بِالتَّشَهُّدِ في الصَّلاةِ لم يَنْفِ كَوْنَ الدعاءِ مَشْرُوعًا، ولو سَاغَ كونُ الأمْرِ بالشَّىءِ نَافِيًا لغيرِه لكان الأمْرُ بالدُّعاءِ نَافِيًا للتَّسْبِيحِ؛ لصِحَّةِ الأمْرِ به، وفِعْلِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- له فيه.
١٦٥ - مسألة؛ قال: (ثُمَّ يَرْفَعُ رَأْسَهُ مُكَبِّرًا)
يَعْنِى إذا قَضَى سُجودَهُ رفَعَ رأسَه مُكَبِّرًا، وجلس، واعْتَدَلَ، ويكونُ ابْتِدَاءُ تَكْبِيرِه مع ابْتدَاءِ رَفْعِه، وانْتِهاؤُه مع انْتِهَائِه. وهذا الرَّفْعُ والاعتدالُ عنه واجبٌ. وبهذا قالَ الشَّافِعِىُّ. وقال مالكٌ، وأبو حنيفةَ: ليس بواجبٍ، بل يَكْفِى عند أبي حنيفةَ أنْ يَرْفَعَ رأسَه مثلَ حَدِّ السَّيْفِ؛ لأنَّ هذه جَلْسةُ فَصْلٍ بين مُتَشَاكِلَيْنِ فلم تكنْ واجبَةً، كجَلسَةِ التَّشَهُّدِ الأَوَّلِ. ولَنا، قولُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِلْمُسىءِ في صلاتِهِ: "ثُمَّ اجْلِسْ حَتَّى تَطْمَئِنَّ جَالِسًا". مُتَّفَقٌ عليه (١)، ولأنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يَفْعَلُه، ولم يُنْقَلْ أنَّه أخَلَّ به، قالتْ عائشةُ: وكانَ - تَعْنِى النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- إذا رَفع
(٧) أخرجه مسلم، في: باب ما يقال في الركوع والسجود، من كتاب الصلاة. صحيح مسلم ١/ ٣٥٠. وأبو داود، في: باب في الدعاء في الركوع والسجود، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ٢٠٣.(٨) في جواب "إن" المتقدمة في أول الفصل.(٩) أي حقيق وجدير.(١٠) تقدم تخريجه، في صفحة ١٨١.(١) تقدم تخريج حديث المسىء صلاته، في صفحة ١٢٧، ١٤٦.