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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 207167 – Rechtsfall: Er sagte: (Und er soll sagen: O Herr, vergib mir; o Herr, vergib mir.)

Übersetzung · DE

Aischa (11): Dass der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sein linkes Bein ausbreitete, das rechte aufstellte und das „Setzen des Teufels“ (Uqbat al-Shaytan) (12) untersagte. Diese Überlieferungen sind zahlreicher und authentischer, daher sind sie vorzuziehen. Was Ibn Umar betrifft, so handelte er aufgrund seines Alters so und sagte: „Folgt mir nicht nach.“

167 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er spricht: „O Herr, vergib mir, o Herr, vergib mir“).

Das Empfehlenswerte nach Abu 'Abd Allah ist es, zwischen den beiden Niederwerfungen zu sagen: „O Herr, vergib mir, o Herr, vergib mir.“ Man wiederholt dies mehrmals. Das Obligatorische davon ist einmal, das Mindestmaß der Vollkommenheit ist dreimal, und die Vollkommenheit entspricht derjenigen der Lobpreisung (Tasbih) beim Beugen (Ruku') und bei der Niederwerfung (Sujud), gemäß dem, was bereits über die unterschiedlichen Überlieferungen dargelegt wurde. Die Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten dazu sind ähnlich wie das, was wir bezüglich der Lobpreisung beim Beugen und bei der Niederwerfung erwähnten. Die Grundlage hierfür ist das, was Hudhayfa überlieferte: Er betete mit dem Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) und dieser pflegte zwischen den beiden Niederwerfungen zu sagen: „O Herr, vergib mir, o Herr, vergib mir.“ Ahmad führte dies als Beweis an; al-Nasa'i und Ibn Majah überlieferten es (1). Von Ibn Abbas wurde überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) pflegte zwischen den beiden Niederwerfungen zu sagen: „O Gott, vergib mir, erbarme dich meiner, leite mich recht, heile mich und versorge mich.“ Dies überlieferten Abu Dawud und Ibn Majah (2), allerdings mit dem Zusatz: „im Nachtgebet.“ Wenn er „O Herr, vergib uns“ oder „O Gott, vergib uns“ anstelle von „O Herr, vergib mir“ sagt, ist dies zulässig.

168 - Rechtsfrage: Er sagte: (Dann spricht er den Takbir und fällt in die Niederwerfung).

Zusammengefasst bedeutet dies: Wenn er mit dem Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen fertig ist, führt er eine weitere Niederwerfung aus, analog zu der Art und Weise der ersten, identisch dazu. Sie ist nach einhelliger Meinung (Ijma') obligatorisch. Der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) vollzog stets zwei Niederwerfungen, worüber keine Meinungsverschiedenheit überliefert ist (1) von ihm.

Anmerkungen

(11) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 142 aufgeführt. (12) Uqbat al-Shaytan (das Setzen des Teufels): Dies ist das verbotene Iq'a. (1) Ausgeführt von al-Nasa'i, in: Kapitel über das, was er bei diesem Aufstehen sagt, und Kapitel über die Anrufung (Du'a) zwischen den beiden Niederwerfungen, aus dem Buch al-Tatbiq. Al-Mujtaba 2/157, 183. Und Ibn Majah, in: Kapitel über das, was man zwischen den beiden Niederwerfungen sagt, aus dem Buch Iqamat al-Salah. Sunan Ibn Majah 1/289. Ebenso ausgeführt von al-Darimi, in: Kapitel über das, was man zwischen den beiden Niederwerfungen sagt, aus dem Buch al-Salah. Sunan al-Darimi 1/303, 304. (2) Ausgeführt von Abu Dawud, in: Kapitel über die Anrufung zwischen den beiden Niederwerfungen, aus dem Buch al-Salah. Sunan Abi Dawud 1/196. Und Ibn Majah, in: Kapitel über das, was man zwischen den beiden Niederwerfungen sagt, aus dem Buch Iqamat al-Salah. Sunan Ibn Majah 1/290.

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