sagte: „Der Imam wurde nur eingesetzt, damit man ihm folgt, also weicht nicht von ihm ab. Wenn er die Takbir-Formel spricht, so sprecht die Takbir-Formel, und wenn er sich verbeugt, so verbeugt euch. Und wenn er sagt: ‚Gott hört den, der Ihn lobpreist‘, so sagt: ‚Unser Herr, und Dir gebührt alles Lob.‘ Und wenn er sich niederwirft, so werft euch nieder, und wenn er sitzend betet, so betet alle sitzend.“ Darauf hat man sich geeinigt (5). Und seine Aussage: „Wenn er sich verbeugt, so verbeugt euch“, erfordert, dass ihre Verbeugung nach seiner Verbeugung stattfindet, weil er es damit (6) durch das Fāʾ der unmittelbaren Abfolge (fāʾ al-taʿqīb) anschloss, sodass es danach erfolgt, wie wenn du sagst: „Zaid kam, dann (fa-) ʿAmr“, das heißt, er kam nach ihm. Und wenn er mit seinem Imam in den Handlungen des Gebets übereinstimmt, sodass er sich mit ihm verbeugt und niederwirft, hat er schlecht gehandelt, aber sein Gebet ist gültig.
Abschnitt: Es ist nicht erlaubt, seinem Imam zuvorzukommen, aufgrund der Aussage des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Kommt mir nicht mit der Verbeugung zuvor, noch mit der Niederwerfung, noch mit dem Stehen, noch mit dem Weggehen.“ Dies überlieferte Muslim (7). Und von (8) Abū Huraira, der sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Fürchtet einer von euch denn nicht, wenn er seinen Kopf vor dem Imam erhebt, dass Gott seine Gestalt in die Gestalt eines Esels verwandelt?“ Darauf hat man sich geeinigt (9). Und aufgrund dessen, was wir an
Anmerkungen
aus dem Buch des Gebets. Sunan Abū Dāwūd 1/145. Und Ibn Mājah in: Kapitel über das Verbot, dem Imam bei der Verbeugung und der Niederwerfung zuvorzukommen, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Mājah 1/309. Und Imam Aḥmad in: Al-Musnad 4/92, 98.
- (5) Ist bereits auf Seite 131 dieses Teils vorangegangen.
- (6) Fehlt in dem Original.
- (7) In: Kapitel über das Verbot, dem Imam mit einer Verbeugung oder Niederwerfung und Ähnlichem zuvorzukommen, aus dem Buch des Gebets. Ṣaḥīḥ Muslim 1/320. Ebenso überlieferte ihn Abū Dāwūd in: Kapitel über das, was dem Mitbetenden an Befolgung des Imams befohlen wird, und Kapitel über denjenigen, der vor dem Imam weggeht, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abū Dāwūd 1/145, 146. Und al-Nasāʾī in: Kapitel über das Verbot, dem Imam beim Weggehen vom Gebet zuvorzukommen, aus dem Buch der Vergesslichkeit. Al-Mujtabā 3/69. Und Ibn Mājah in: Kapitel über das Verbot, dem Imam bei der Verbeugung und der Niederwerfung zuvorzukommen, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Mājah 1/309. Und al-Dārimī in: Kapitel über das Verbot, dem Imam zuvorzukommen, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Dārimī 1/302. Und Imam Aḥmad in: Al-Musnad 3/102, 115, 126, 130, 154, 170, 228, 234, 240, 245, 269, 279, 284, 290.
- (8) Das Bindewort Wāw (und) fehlt in: M.
- (9) al-Buchārī überlieferte ihn in: Kapitel über die Sünde dessen, der seinen Kopf vor dem Imam hebt, aus dem Buch des Gebetsrufs (Azan). Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/177. Und Muslim in: Kapitel über das Verbot, dem Imam mit einer Verbeugung oder Niederwerfung oder Ähnlichem zuvorzukommen, aus dem Buch des Gebets. Ṣaḥīḥ Muslim 1/320, 321. Ebenso überlieferte ihn Abū Dāwūd in: Kapitel über die Strenge gegenüber demjenigen, der seinen Kopf vor dem Imam hebt oder ihn vor ihm ablegt, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abū Dāwūd 1/145. Und al-Tirmidhī in: Kapitel über das, was an Strenge über denjenigen überliefert wurde, der seinen Kopf vor dem Imam hebt, aus den Kapiteln des Freitagsgebets. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 3/62. Und al-Nasāʾī in: Kapitel über das Zuvorkommen des Imams, aus dem Buch