den Nachrichten im vorangegangenen Abschnitt, und weil er ihm untergeordnet ist. Daher ist es nicht angebracht, ihm zuvorzukommen, wie bei der Takbirat al-Ihram (der eröffnenden Segensformel). Wenn er seinem Imam jedoch zuvorkommt, muss er sich wieder aufrichten, um die Handlung in der Eigenschaft als dem Imam Folgender zu vollziehen. Es wurde von Umar überliefert, dass er sagte: "Wenn einer von euch seinen Kopf hebt, während der Imam sich noch in der Niederwerfung befindet, so soll er sich (wieder) niederwerfen. Und wenn der Imam seinen Kopf hebt (10), so soll er verharren, bis er ihn gehoben hat." Wenn er dies jedoch nicht tut, bis ihn der Imam aus Versehen oder Unwissenheit einholt, so liegt nichts gegen ihn vor, da dies ein geringfügiges Zuvorkommen ist. Wenn er seinem Imam jedoch vorsätzlich und in Kenntnis des Verbots zuvorkommt, so sagte Ahmad in seinem Sendschreiben (Risala) (11): "Es gibt für jemanden, der dem Imam zuvorkommt, kein Gebet", aufgrund der Aussage des Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken): "Fürchtet sich denn derjenige, der seinen Kopf vor dem Imam hebt, nicht davor, dass Gott seinen Kopf in den Kopf eines Esels verwandelt?" (12). Hätte sein Gebet Gültigkeit, so würde man ihm Belohnung erhoffen und keine Strafe für ihn befürchten. Von Ibn Mas'ud wird berichtet, dass er jemanden beobachtete, der dem Imam zuvorkam, und sagte: "Du hast weder alleine gebetet, noch bist du deinem Imam gefolgt." Von Ibn Umar wurde Ähnliches berichtet; er sagte: "Er befahl ihm, das Gebet zu wiederholen." Und weil er die Säule (Rukn) nicht vollzogen hat, während er seinem Imam folgte. Dies gleicht dem Fall, wenn er ihm mit der Takbirat al-Ihram oder dem Taslim (dem Beenden des Gebets) zuvorkommt. Ibn Hamid sagte: "Hierzu gibt es zwei Ansichten." Der Qadi sagte: "Meiner Ansicht nach ist sein Gebet gültig, da er sich mit ihm in der Säule (Rukn) getroffen hat, somit ist sein Gebet gültig, so als ob er (13) von Anfang an mit ihm gemeinsam gebeugt hätte."
Abschnitt: Wenn er sich beugt und sich wieder aufrichtet, bevor sein Imam sich gebeugt hat, so sagte Abu al-Khattab: "Wenn er dies vorsätzlich tut, wird sein Gebet dann ungültig?" Hierzu gibt es zwei Ansichten, da er ihm um eine Säule (Rukn) zuvorgekommen ist; es gleicht also dem Fall, als ob er sich nur vor ihm gebeugt hätte. Wenn er es versehentlich tut, so ist sein Gebet gültig. Wird diese Gebetseinheit (Rak'a) aber angerechnet? Hierüber gibt es zwei Überlieferungen.
= der Imame. Al-Mujtaba 2/75. Und Ibn Majah, in: Kapitel: Das Verbot, dem Imam beim Beugen und bei der Niederwerfung zuvorzukommen, aus dem Buch al-Iqama. Sunan Ibn Majah 1/308. Und al-Darimi, in: Kapitel: Das Verbot, den Imamen beim Beugen und bei der Niederwerfung zuvorzukommen, aus dem Buch al-Salah. Sunan al-Darimi 1/302. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/260, 271, 425, 456, 469, 472, 504. (10) In M: "mit seinem Kopf". (11) Al-Risala al-Sunniyya. Siehe: Majmu'at al-Hadith al-Najdiyya 446. (12) Dies ist diejenige, die vor kurzem erwähnt wurde. (13) In M: "er hob".
الأخبار في الفصْلِ الذي قبلَه، ولأنَّه تابِعٌ لهُ، فلا يَنْبَغِى أنْ يَسْبِقَه، كما في تَكْبِيرَةِ الإِحرامِ. فإنْ سَبَقَ إمامَه فعليهِ أنْ يَرفَعَ ليأْتِىَ بذلِكَ مُؤْتَمَّا بإِمامِه، وقد رُوِىَ عن عمرَ، أنَّه قال: إذا رَفع أحدُكمْ رأسهُ، والإِمامُ ساجدٌ، فليَسْجُدْ، وإذا رفعَ الإِمامُ رَأْسَه (١٠) فليَمْكُثْ مَا رَفَعَ. فإنْ لم يَفْعَل حتَّى لَحِقَهُ الإِمامُ سهوًا أوْ جَهْلًا، فلا شىءَ عليه؛ لأنَّ هذا سَبْقٌ يَسِيرٌ. وإنْ سَبَقَ إمامَهُ عَمْدًا عالمًا بتَحْرِيمِهِ، فقال أحمدُ في رسَالَتِهِ (١١): ليس لمَنْ سَبَقَ الإِمامَ صلاةٌ، لقولِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أَمَا يَخْشَى الَّذِى يَرْفَعُ رَأْسَهُ قَبْلَ الإِمَامِ أَنْ يُحَوِّلَ اللهُ رَأْسَهَ رَأْسَ حِمَارٍ" (١٢). ولو كانتْ له صلاةٌ لرَجَا له الثَّوَابَ، ولم يَخْشَ عليه العِقَاب. وعن ابن مسعودٍ، أنه نَظَرَ إلى منْ سَبَقَ الإِمامَ، فقالَ: لا وحْدَكَ صَلَّيْتَ، وَلا بإمامِكَ اقْتَدَيْتَ، وعن ابنِ عمرَ نحوٌ من ذلك، قال: وأمَرَهُ بالإِعَادَةِ. ولأنَّه لم يَأْتِ بالرُّكْنِ مُؤْتَمًّا بإمامِه. فأشْبَهَ ما لو سَبَقَه بتَكْبِيرَةِ الإِحْرَامِ أو السَّلامِ. وقالَ ابن حامدٍ: في ذلكَ وجْهانِ. قالَ القاضي: عندى أنَّه تَصِحُّ صلاتُهُ؛ لأنَّه اجتمعَ معه في الرُّكْنِ، فصَحَّتْ صلاتُهُ، كما لو رَكَعَ (١٣) معهُ ابْتِدَاءً.
فصل: فإنْ رَكعَ ورفعَ قبلَ ركُوعِ إمامِه. فقال أبو الخَطَّاب: إنْ فَعَلَهُ عَمْدًا فهل تَبْطُلُ صلاتُهُ؟ على وَجْهَيْنِ؛ لِأنَّه سَبَقَهُ بِرُكْنٍ واحدٍ، فأشْبَهَ ما لو رَكَعَ قبلهُ حَسْبُ. وإنْ فَعَلَهُ سهوًا فَصَلَاتُهُ صحيحَةٌ. وهلْ يُعْتَدُّ بتلْكَ الرَّكْعَةِ؟ فيهِ رِوَايَتَانِ.
= الإمامة. المجتبى ٢/ ٧٥. وابن ماجه، في: باب النهى أن يسبق الإمام بالركوع والسجود، من كتاب إقامة الصلاة. سنن ابن ماجه ١/ ٣٠٨. والدارمى، في: باب النهى عن مبادرة الأئمة بالركوع والسجود، من كتاب الصلاة. سنن الدارمي ١/ ٣٠٢. والإمام أحمد، في: المسند ٢/ ٢٦٠، ٢٧١، ٤٢٥، ٤٥٦، ٤٦٩، ٤٧٢، ٥٠٤.(١٠) في م: "برأسه".(١١) الرسالة السنية. انظر: مجموعة الحديث النجدية ٤٤٦.(١٢) هو الذي تقدم منذ قليل.(١٣) في م: "رفع".