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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 218

Übersetzung · DE

Die Art und Weise des Sitzens für diesen Tashahhud entspricht der Art und Weise des Sitzens zwischen den beiden Niederwerfungen; man sitzt dabei in der 'Iftirash-Position' (mit aufgestelltem rechtem Fuß und untergeschlagenem linken), wie wir es beschrieben haben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um den letzten Teil des Gebets handelt oder nicht. Dies ist die Auffassung von al-Thawri, Ishaq und den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y). Malik sagte hingegen: Er sitzt in jedem Fall in der 'Tawarruk-Position' (Gesäß auf dem Boden, linkes Bein unter dem rechten hervorgestreckt), basierend auf dem, was Ibn Mas'ud überlieferte, dass der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sowohl in der Mitte des Gebets [als auch am Ende] (6) in der Tawarruk-Position saß. Al-Shafi'i sagte: Wenn es sich um einen Tashahhud in der Mitte handelt, gilt unsere Auffassung, und wenn es am Ende seines Gebets ist, gilt die Auffassung von Malik. Unsere Argumentation stützt sich auf den Hadith von Abu Humayd, wonach der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sich zum Tashahhud hinsetzte, seinen linken Fuß unter sich schob (Iftirash) und den vorderen Teil seines rechten Fußes in Richtung der Qibla richtete. Wa'il ibn Hujr sagte: „Ich sagte, ich werde die Gebetsweise des Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) beobachten. Als er sich zum Tashahhud hinsetzte, schob er seinen linken Fuß unter sich, legte seine linke Hand auf seinen linken Oberschenkel und stellte seinen rechten Fuß auf (7).“ Diese beiden Hadithe sind authentisch (Sahih) und gut (Hasan). Es ist zwingend, ihnen zu folgen und sie gegenüber dem Hadith von Ibn Mas'ud zu bevorzugen, aufgrund ihrer Authentizität und der größeren Anzahl ihrer Überlieferer. Denn Abu Humayd erwähnte seinen Hadith vor zehn Gefährten, die ihn bestätigten. Zudem sind diese beiden später datiert als der Hadith von Ibn Mas'ud, und man muss sich an die jeweils spätere Anordnung des Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) halten. Abu Humayd hat in seinem Hadith zudem den Unterschied zwischen den beiden Tashahhud-Teilen dargelegt, was eine zusätzliche Information (Ziyada) darstellt, und das Befolgen einer solchen zusätzlichen Information ist verpflichtend.

Anmerkungen

(6) In der Handschrift M: "und am Ende". Der Hadith wurde von Ahmad in seinem Musnad 1/459 und von al-Haythami in al-Majma' 2/142 überliefert. Er sagte: Er ist in den authentischen Sammlungen in gekürzter Form enthalten. (7) Herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel über das Heben während des Gebets und im Kapitel über die Art und Weise des Sitzens während des Tashahhud aus dem Gebetsbuch. Sunan Abi Dawud 1/167, 219. Sowie von al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über die Art des Sitzens während des Tashahhud überliefert wurde“ aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/86. Und von al-Nasa'i im Kapitel über die Position der rechten Hand auf der linken im Gebet aus dem Buch über die Eröffnung des Gebets sowie im Kapitel über die Position der Unterarme, im Kapitel über die Position der Ellbogen und im Kapitel über das Schließen von zwei Fingern der rechten Hand usw. aus dem Buch über das Versehen (Sahw). Al-Mujtaba 2/97, 98, 3/30, 31, 32. Und von Ibn Majah im Kapitel über den Hinweis (Ishara) während des Tashahhud aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/295. Und von al-Darimi im Kapitel über die Beschreibung des Gebets des Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) aus dem Gebetsbuch. Sunan al-Darimi 1/314, 315. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/316, 317, 318.

Arabisch (Quelle)

وصِفَةُ الجلوسِ لهذا التَّشَهُّدِ كصِفَةِ الجلوسِ بينَ السَّجْدَتَينِ؛ يكونُ مُفْتَرِشًا كما وصَفْنَا. وسواءٌ كانَ آخِرَ صلاتِهِ أو لم يكنْ. وبِهذا قال الثَّوْرِىُّ، وإسحاقُ، وأصْحابُ الرَّأْىِ، وقال مالكٌ: يَكُونُ مُتَوَرِّكًا على كلِّ حالٍ؛ لِمَا رَوَى ابنُ مسعودٍ، أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كانَ يَجْلِسُ في وسَطِ الصلاةِ [وفى آخِرِها] (٦) مُتَوَرِّكًا. وقالَ الشافعيُّ: إنْ كانَ مُتَوَسِّطًا كقولِنَا، وإنْ كانَ آخِرَ صلاتِهِ كقولِ مالكٍ. ولَنا، حديثُ أبى حُمَيْدٍ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- جَلَسَ - يَعْنِى للتَّشَهُّدِ - فَافْتَرَشَ رِجْلَهُ اليُسْرَى، وأَقْبَلَ بِصَدْرِ اليُمْنَى على قِبْلَتِهِ. وقال وائلُ بنُ حُجْرٍ: قُلْتُ، لأَنْظُرَنَّ إلَى صلاةِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-. فلَمَّا جلسَ - يَعْنِى لِلتَّشَهُّدِ - افْتَرَشَ رِجْلَهُ اليُسْرَى، ووضعَ يدَهُ اليُسْرَى على فَخِذِهِ اليُسْرَى، ونَصَبَ رِجْلَهُ اليُمْنَى (٧). وهذان حديثَانِ صحيحَانِ حسنَانِ، يَتَعَيَّنُ الأخْذُ بهما، وتَقْدِيمُهُما على حديثِ ابْنِ مسعودٍ؛ لصِحَّتِهِما وكَثْرَةِ رُوَاتِهِما، فإنَّ أبا حُمَيْدٍ ذَكَرَ حديثَه في عشرَةٍ مِن الصحابَةِ فَصَدَّقُوهُ، وهما مُتَأَخِّرَانِ عن ابْنِ مَسْعودٍ، وإنَّمَا يُؤْخَذُ بالآخِرِ فالآخِرِ مِن أمْرِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وقد بَيَّنَ أبو حُمَيْدٍ في حديثهِ الفَرْقَ بَيْنَ التَّشَهُّدَيْنِ، فَتَكُونُ زِيادَة، والأخْذُ بالزِّيَادَةِ واجبٌ.

Anmerkungen

(٦) في م: "وآخرها". والحديث رواه أحمد في: المسند ١/ ٤٥٩، والهيثمى في المجمع ٢/ ١٤٢. وقال: هو في الصحيح باختصارٍ عن هذا.(٧) أخرجه أبو داود، في: باب رفع الدين للصلاة، وباب كيف الجلوس في التشهد، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ١٦٧، ٢١٩. والترمذي، في: باب ما جاء كيف الجلوس في التشهد، من أبواب الصلاة. عارضة الأحوذى ٢/ ٨٦. والنسائي، في: باب موضع اليمين من الشمال في الصلاة، من كتاب افتتاح الصلاة، وفى: باب موضع الذراعين، وباب موضع المرفقين، وباب قبض الثنتين من أصابع اليد اليمنى. . . إلخ، من كتاب السهو. المجتبى ٢/ ٩٧، ٩٨، ٣/ ٣٠، ٣١، ٣٢. وابن ماجه، في: باب الإشارة في التشهد، من كتاب إقامة الصلاة. سنن ابن ماجه ١/ ٢٩٥. والدارمى، في: باب صفة صلاة رسول اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، من كتاب الصلاة. سنن الدارمي ١/ ٣١٤، ٣١٥. والإمام أحمد، في: المسند ٤/ ٣١٦، ٣١٧، ٣١٨.

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