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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 221

Übersetzung · DE

in der Überlieferung von Muslim steht: "und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist". Unser Argument ist das, was 'Abd Allah ibn Mas'ud überlieferte. Er sagte: "Der Gesandte Allahs (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) lehrte mich den Tashahhud – meine Handfläche zwischen seinen Handflächen – so wie er mich eine Sure aus dem Koran lehrte: 'Die Grüße gebühren Allah, ebenso wie die Segensgebete und das Gute. Friede sei auf dir, o Prophet, und die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen. Friede sei auf uns und auf den rechtschaffenen Dienern Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist'." In einem Wortlaut heißt es: "Wenn einer von euch im Gebet sitzt, so soll er sagen: 'Die Grüße gebühren Allah'." Darin heißt es weiter: "Denn wenn ihr dies tut, so habt ihr jedem rechtschaffenen Diener Allahs im Himmel und auf Erden den Friedensgruß entboten." Und darin heißt es: "Dann soll er sich von der Bitte (Bittgebet) aussuchen, was er will." Dies ist übereinstimmend (von Bukhari und Muslim) überliefert (2). Al-Tirmidhi sagte: Der Hadith von Ibn Mas'ud wurde über mehr als einen Weg überliefert, und es ist der authentischste Hadith, der vom Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) über den Tashahhud berichtet wurde. Es wurde überdies vom Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) zusammen mit ihm auch von Ibn 'Umar, Jabir, Abu Musa und 'Aisha überliefert. Die Mehrheit der Gelehrten stützt sich darauf, daher ist es zwingend, ihn anzunehmen und ihn zu bevorzugen. Was den Hadith von 'Umar betrifft, so hat er ihn nicht vom Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) überliefert, sondern er stammt aus seinen eigenen Aussagen, und die Mehrheit der Gelehrten ist anderer Meinung; wie könnte dies also ein Konsens (Ijma') sein? Davon abgesehen besteht der Streitpunkt nicht in seiner Gültigkeit im Gebet, sondern die Meinungsverschiedenheit betrifft lediglich das, was vorzüglicher und besser ist. Und das Beste ist der Tashahhud des Propheten

Anmerkungen

(2) Herausgegeben von al-Bukhari, im Kapitel über den Tashahhud im letzten Gebetsabschnitt, im Kapitel über das, was man sich an Bittgebeten nach dem Tashahhud aussuchen kann (was nicht verpflichtend ist), aus dem Buch des Gebetsrufs (Adhan); sowie im Kapitel über jemanden, der Leute namentlich nennt oder im Gebet einen Gruß entbietet, ohne sie direkt anzusprechen, und sich dessen nicht bewusst ist, aus dem Buch über das Handeln im Gebet; sowie im Kapitel, dass der Friede (al-Salam) einer der Namen Allahs des Erhabenen ist, und 'Und wenn euch ein Gruß entboten wird, dann grüßt mit einem, der noch schöner ist, oder erwidert ihn' (Koran 4:86), aus dem Buch des Ersuchens um Erlaubnis (Ist'idhan); sowie im Kapitel über das Nehmen mit beiden Händen, aus dem Buch der Bittgebete; sowie im Kapitel über Seine Aussage (dem Erhabenen): 'Der Friede, der Sicherheitsgewährende' (Koran 59:23), aus dem Buch der Einzigartigkeit (Tawhid). Sahih al-Bukhari 1/211, 212, 2/79, 7/63, 64, 73, 8/142. Und von Muslim, im Kapitel über den Tashahhud im Gebet, aus dem Gebetsbuch. Sahih Muslim 1/301, 302. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel über den Tashahhud, aus dem Gebetsbuch. Sunan Abi Dawud 1/221, 222. Und von al-Tirmidhi, im Kapitel über das, was zum Tashahhud überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/83, 84. Und von al-Nasa'i, im Kapitel über die Art des ersten Tashahhud und im Kapitel über eine andere Form des Tashahhud, aus dem Buch der Gebetsbeschreibung (Kitab al-Tatbiq); sowie im Kapitel über die Verpflichtung des Tashahhud, das Kapitel über die Art des Tashahhud und das Kapitel über die freie Wahl des Bittgebets nach dem Segenswunsch auf den Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken), aus dem Buch der Unachtsamkeit (Sahu). Al-Mujtaba 2/189, 193, 3/34, 35, 43. Und von Ibn Majah, im Kapitel über das, was zum Tashahhud überliefert wurde, aus dem Buch der Gebetsverrichtung; sowie im Kapitel über die Hochzeitsansprache, aus dem Buch der Ehe (Nikah). Sunan Ibn Majah 1/290, 609. Und von Imam Ahmad, im Musnad 1/376, 382, 413, 414, 422, 423, 428, 431, 437, 439, 440, 450, 459, 464.

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