, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, die er seine Gefährten lehrte und die sie übernahmen. Was den Hadith von Ibn ʿAbbās betrifft, so ist er damit allein, und es gibt Meinungsverschiedenheiten (3) über ihn bezüglich einiger seiner Wortlaute. So heißt es in der Überlieferung von Muslim, dass er sagte: "Und ich bezeuge, dass Muḥammad Sein Diener und Sein Gesandter ist", wie in der Überlieferung von Ibn Masʿūd. Zudem hat die Überlieferung von Ibn Masʿūd eine authentischere Überlieferungskette und mehr Überlieferer. Eine Gruppe von Gefährten war sich über seine Überlieferung einig, weshalb er vorzuziehen ist. Ferner beinhaltet er einen Zusatz und enthält die Verbindung mit dem Bindewort Wāw (und), was in der Sprache der Araber bekannter ist. Darin steht der Friedensgruß (Salām) mit Alif und Lām (dem bestimmten Artikel), welche die Gesamtheit umfassen. ʿAbd al-Raḥmān b. al-Aswad sagte, von seinem Vater, der sagte: ʿAbd Allāh b. Masʿūd berichtete uns, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, ihn die Bezeugungsformel (Taschahhud) im Gebet lehrte. Er sagte: Und wir pflegten sie von ʿAbd Allāh auswendig zu lernen, so wie wir die Buchstaben des Korans, das Wāw und das Alif, auswendig lernten (4). Dies deutet auf seine Präzision hin, weshalb er vorzuziehen war.
Abschnitt: Und mit welcher Bezeugungsformel (Taschahhud) er auch immer die Bezeugungsformel spricht, von dem, was vom Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, authentisch überliefert ist, so ist es zulässig. Aḥmad legte dies explizit fest und sagte: Die Bezeugungsformel (Taschahhud) von ʿAbd Allāh gefällt mir besser, aber wenn er eine andere Bezeugungsformel spricht, so ist es zulässig; denn da der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sie die Gefährten unterschiedlich lehrte, deutet dies auf die Zulässigkeit von allem hin, wie bei den unterschiedlichen Lesarten, die der Muṣḥaf umfasst. Der Qāḍī sagte: Dies deutet darauf hin, dass, wenn er ein Wort auslässt, das in einigen der überlieferten Bezeugungsformeln (Taschahhud-Versionen) ausgelassen ist, seine Bezeugungsformel gültig ist. Demnach ist es zulässig zu sagen: Das Mindeste, was ausreicht, ist: Die Grüße gebühren Gott, der Friede sei mit dir, oh Prophet, und die Barmherzigkeit Gottes, der Friede sei mit uns und mit den rechtschaffenen Dienern Gottes, ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott [und ich bezeuge, dass Muḥammad] (5) Sein Diener [und Sein Gesandter ist, oder dass Muḥammad] (6) [der Gesandte Gottes ist] (7). Aḥmad sagte in der Überlieferung von Abū Dāwūd: Wenn er sagt: "Und dass Muḥammad Sein Diener und Sein Gesandter ist", und "und ich bezeuge" nicht erwähnt, hoffe ich, dass es ihm ausreicht. Es sagte
(3) Das heißt: die Übertragung (al-Naql). (4) Siehe: al-Musnad 1/394, zusammen mit dem, was zuvor bei der Analyse des Hadith von Ibn Mas'ud dargelegt wurde. (5) Im Original: "wa anna Muhammadan". (6) Aus dem Original weggelassen. (7) Im Original: "wa rasulu Allah".
-صلى اللَّه عليه وسلم- الذي عَلَّمَهُ أصحابَه وأخَذُوا به. وأمَّا حديثُ ابْنِ عبَّاسٍ فانْفَرَدَ به، واخْتَلَفَ (٣) عنه في بعضِ ألْفاظِهِ، ففى رِوَايَةِ مُسْلِمٍ أنَّه قال: "وَأَشْهَدُ أنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ ورَسُولُهُ". كَرِوَايَةِ ابْنِ مسعودٍ. ثم رِوَايةُ ابْنِ مسعودٍ أصَحُّ إسْنَادًا، وأكثَرُ رُوَاةً، وقد اتَّفَقَ على روَايَتِه جماعةٌ مِن الصحابَةِ فيكونُ أوْلَى، ثم هو مُتَضَمِّنٌ للزِّيَادَةِ، وفيه العَطْفُ بواو العَطْفِ، وهو أَشْهَرُ في كلامِ العربِ، وفيه السلامُ بالألفِ واللَّامِ، وهما للاسْتِغْرَاقِ. وقال عبدُ الرحمنِ بنُ الأسودِ، عن أبيه، قال: حَدَّثَنَا عبدُ اللهِ بنُ مسعودٍ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عَلَّمَهُ التَّشَهُّدَ في الصَّلَاةِ، قالَ: وكنَّا نَتَحَفَّظُهُ عن عبدِ اللهِ كما نَتَحَفَّظُ حُرُوفَ القُرْآنِ الواوَ والألفَ (٤). وهذا يَدُلُّ على ضَبْطِهِ، فكان أوْلَى.
فصل: وبأىِّ تَشَهُّدٍ تَشَهَّدَ ممَّا صَحَّ عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- جازَ. نَصَّ عليه أحمدُ، فقال: تَشَهُّدُ عبدِ اللهِ أَعْجَبُ إلىَّ، وإنْ تَشَهَّدَ بغيرِهِ فهو جائِزٌ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لَمَّا علَّمَهُ الصحابةَ مُخْتَلِفا دَلَّ على جوازِ الجَمِيعِ، كالقِرَاآتِ المُخْتَلِفَةِ التي اشْتَمَلَ عليها المُصْحَفُ. قال القاضي: وهذا يَدُلُّ على أنَّه إذا أسْقَطَ لَفْظَةً هي ساقِطَةٌ في بعضِ التَّشَهُّدَاتِ المَرْوِيَّةِ صَحَّ تَشَهُّدُهُ، فعلى هذا يَجُوزُ أنْ يُقَالَ: أَقَلُّ مَا يُجْزِىءُ التَّحِيَّاتُ لِلَّهِ، السَّلَامُ عَلَيْكَ أيُّهَا النَّبِىُّ ورَحْمَةُ اللهِ، السَّلَامُ علينا وعلى عِبَادِ اللهِ الصَّالِحِينَ، أشْهَدُ أنْ لَا إلهَ إلَّا اللهُ [وأشْهَدُ أنَّ مُحَمَّدًا] (٥) عبدُهُ [ورسولُهُ، أَوْ أنَّ مُحَمَّدًا] (٦) [رَسُولُ اللهِ] (٧). وقد قال أحمدُ في رِوَايَةِ أبي دَاوُد: إذا قال: "وأَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ ورَسُولُهُ". ولم يَذْكُرْ "وأشْهَدُ" أَرْجُو أَنْ يُجْزِئَهُ. قال
(٣) أي: النقلُ.(٤) انظر: المسند ١/ ٣٩٤، مع ما تقدم في تخريج حديث ابن مسعود.(٥) في الأصل: "وأن محمدا".(٦) سقط من: الأصل.(٧) في الأصل: "ورسول اللَّه".