der ersten beiden Rak'at, als ob er auf glühenden Steinen säße, bis er aufsteht." Dies überlieferte Abu Dawud (12). Al-Radf sind die erhitzten Steine. Er meint damit, dass er es leicht macht. Dies zeigt, dass er [den Sitz] nicht in die Länge zog und dem Tashahhud nichts hinzufügte. Von Masruq wurde überliefert, dass er sagte: "Wenn wir mit Abu Bakr saßen, war es, als ob er auf glühenden Steinen säße, bis er aufstand." Dies überlieferte Imam Ahmad. Hanbal sagte: "Ich sah Abu 'Abd Allah beten; wenn er in der Sitzung nach den ersten beiden Rak'at saß, verkürzte er das Sitzen, dann stand er auf, als wäre er (13) auf glühenden Steinen." Er beabsichtigte damit lediglich die Nachahmung des Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) und seines Gefährten. Und weil der authentische Tashahhud weder eine Basmala noch etwas von diesen Zusätzen enthält, ist man auf ihn beschränkt. Die Basmala sowie andere Dinge, über die Uneinigkeit herrscht, sind nach Ansicht der Hadith-Gelehrten nicht authentisch. Sollte man sie dennoch tun, ist es zulässig, da es sich um eine Form des Gedenkens (Dhikr) handelt.
Abschnitt: Wenn jemand einen Teil des Gebets mit dem Imam erreicht und der Imam in seinem letzten Gebetsabschnitt sitzt, darf der Ma'mum (der hinter dem Imam Betende) den ersten Tashahhud nicht erweitern, sondern er soll ihn wiederholen. Ahmad legte dies für jemanden fest, der eine Rak'a mit dem Imam erreicht. Er sagte: "Er wiederholt den Tashahhud, spricht aber keinen Segen über den Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) und spricht kein Bittgebet von dem, was im letzten Tashahhud gesprochen wird; denn dies geschieht nur in dem Tashahhud, nach dem er den Friedensgruß spricht, und das ist hier nicht der Fall."
175 - Frage: Er sagte: (Dann erhebt er sich unter Ausspruch des Takbir, wie er sich von der Niederwerfung erhebt).
Er meint: Wenn er mit dem ersten Tashahhud fertig ist, erhebt er sich auf seine Vorderfüße, sich auf seine Knie stützend, gemäß dem, was wir über sein Aufstehen von der Niederwerfung in der ersten Rak'a erwähnt haben. Er darf beim Aufstehen keinen seiner Füße nach vorne setzen. Ebenso sagte es Ibn 'Abbas. Ishaq betrachtete dies als verpönt. Von Ibn 'Abbas wurde überliefert, dass dies das Gebet unterbreche. Mujahid und Ishaq gaben einem alten Mann die Erlaubnis dazu. Unsere Ansicht ist, dass dies vom Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) nicht überliefert wurde und Ibn 'Abbas es verpönt hat. Es ist einem alten Mann (1) möglich, sich auf seine Hände zu stützen, sodass er darauf verzichten kann. Das Gebet wird dadurch nicht ungültig, da es keine übermäßige Handlung ist und nichts darin enthalten ist, was die Ungültigkeit zur Folge hätte.
(12) Im: "Kapitel über die Erleichterung des Sitzens", aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/228. Ebenso überlieferte es al-Tirmidhi im: "Kapitel über das, was bezüglich der Dauer des Sitzens in den ersten beiden Rak'at überliefert wurde", aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/160, 161. Und al-Nasa'i im: "Kapitel über die Erleichterung beim ersten Tashahhud", aus dem Buch al-Tatbiq. Al-Mujtaba 2/194. Und Imam Ahmad im: Musnad 1/386, 410, 428, 436, 460. (13) Aus [M] ausgelassen.
الأُولَيَيْنِ، كأنه على الرَّضْفِ حتَّى يَقُومَ. رَوَاهُ أبو داوُد (١٢). والرَّضْفُ: هي الحِجارةُ المُحْمَاةُ. يعنِى لما يُخَفِّفُه. وهذا يَدُلُّ على أنَّه لم يُطَوِّلْه، ولم يَزِدْ على التَّشَهُّدِ شيئًا. ورُوِىَ عن مَسْرُوقٍ، قال، كنا إذا جَلَسْنَا مع أبِى بكرٍ كأنَّه على الرَّضْفِ حتَّى يَقُومَ. رواهُ الإِمَامُ أحمدُ. وقالَ حَنْبَلٌ: رأيتُ أبا عبدِ اللهِ يُصَلِّى، فإذا جلسَ في الجَلْسَةِ بعدَ الرَّكْعَتَيْنِ أخَفَّ الجُلُوسَ، ثم يَقُومُ كأنَّه كان (١٣) على الرَّضْفِ، وإنَّمَا قَصَدَ الاقْتِدَاءَ بِالنَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- وصاحِبِهِ. ولأنَّ الصَّحِيحَ بن التَّشَهُّدَاتِ ليس فيهِ تَسْمِيَةٌ ولا شيءٌ مِنْ هذهِ الزِّيَادَاتِ، فيَقْتَصِرُ عليها، ولم تَصِحَّ التَّسْمِيَةُ عند أصحابِ الحديثِ، ولا غيرُها مِمَّا وقعَ الخلافُ فيه، وإنْ فَعَلَه جازَ؛ لأِنَّه ذِكْرٌ.
فصل: وإذا أدرَكَ بعضَ الصلاةِ مع الإِمامَ، فَجَلَسَ الإِمامُ في آخِرِ صَلَاتِهِ، لم يَزِد المأمومُ على التَّشَهُّدِ الأَوَّلِ، بلْ يُكَرِّرُه. نَصَّ عليهِ أحمدُ فيمَنْ أدْرَكَ مع الإِمَامِ ركعةً، قالَ: يُكَرِّرُ التَّشَهُّدَ، ولَا يُصَلِّى عَلَى النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولَا يَدْعُو بشَىءٍ ممَّا يُدْعَى به في التَّشَهُّدِ الأخِيرِ؛ لأنَّ ذلكَ إنَّمَا يكونُ في التَّشَهُّدِ الذي يُسَلِّمُ عَقبيَهُ، وليس هذا كذلك.
١٧٥ - مسألة؛ قال: (ثُمَّ يَنْهَضُ مُكَبِّرًا كَنُهُوضِهِ مِنَ السُّجُودِ)
يَعْنِى إذا فَرَغَ مِن التَّشَهُّدِ الأوَّلِ نَهَضَ قائمًا على صَدْرِ قدمَيْهِ، مُعْتَمِدًا على رُكْبَتَيْهِ، على ما ذَكَرْنَاهُ فى نُهُوضِهِ مِنَ السُّجودِ في الرَّكْعةِ الأُولَى، ولا يُقَدِّمُ إحْدَى رِجْلَيْه عندَ النُّهوضِ. كذلكَ قال ابْنُ عبَّاسٍ. وكَرِهَهُ إسحاقُ. ورُوِىَ عن
(١٢) في: باب تخفيف القعود، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ٢٢٨. كما أخرجه الترمذي، في: باب ما جاء في مقدار القعود في الركعتين الأوليين، من أبواب الصلاة. عارضة الأحوذى ٢/ ١٦٠، ١٦١. والنسائي، في: باب التخفيف في التشهد الأول، من كتاب التطبيق. المجتبى ٢/ ١٩٤. والإمام أحمد، في: المسند ١/ ٣٨٦، ٤١٠، ٤٢٨، ٤٣٦، ٤٦٠.(١٣) سقط من: م.