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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 225176 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er zum letzten Taschahhud sitzt, nimmt er die Tawarruk-Sitzhaltung ein; er stellt den rechten Fuß auf und legt die Sohle des linken Fußes unter den rechten Oberschenkel, wobei er mit dem Gesäß auf dem Boden sitzt.)

Übersetzung · DE

dass dies das Gebet unterbreche. Mujahid und Ishaq gaben einem alten Mann die Erlaubnis dazu. Unsere Ansicht ist, dass dies vom Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) nicht überliefert wurde, Ibn 'Abbas es verpönt hat, und es einem alten Mann (1) möglich ist, sich auf seine Hände zu stützen, sodass er darauf verzichten kann. Das Gebet wird dadurch nicht ungültig, da es keine übermäßige Handlung ist und nichts darin enthalten ist, was die Ungültigkeit zur Folge hätte.

Abschnitt: Dann betet er die dritte und die vierte Rak'a wie die zweite (2), nur dass er in ihnen nach der Fatiha nichts liest und in den Gebeten, in denen laut rezitiert wird, nicht laut rezitiert. Die Erläuterung dazu wird folgen, so Gott der Erhabene will.

176 - Frage: Er sagte: (Wenn er zum letzten Tashahhud sitzt, nimmt er die Tawarruk-Sitzhaltung ein, stellt seinen rechten Fuß auf, bringt die Innenfläche seines linken Fußes unter seinen rechten Oberschenkel und setzt sein Gesäß auf den Boden).

Die Sunna ist nach unserem Imam, möge Gott ihm gnädig sein, der Tawarruk im zweiten Tashahhud. Dies vertraten auch Malik und al-Shafi'i. Al-Thawri und die Anhänger der Rechtsmeinung (Ahl al-Ra'y) sagten: Er sitzt in der Iftirash-Haltung (mit flachen Füßen), wie er im ersten [Tashahhud] saß, aufgrund dessen, was wir von dem Hadith von Wa'il ibn Hujr und Abu Humayd über die Beschreibung des Sitzens des Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) erwähnten. Unsere Beweisführung stützt sich auf die Aussage von Abu Humayd: "Bis er, als die Rak'a kam, in der er sein Gebet beendete, seinen linken Fuß nach hinten zog und sich in der Tawarruk-Haltung auf seine linke Körperseite setzte." Dies ist eine Erläuterung des Unterschieds zwischen den beiden Tashahhud-Sitzungen und ein zusätzliches Element, das befolgt und angewendet werden muss. Das, was sie als Beweis für den ersten Tashahhud anführten, ist zwischen uns nicht umstritten, und Abu Humayd, der Überlieferer ihres Hadith, verdeutlichte in seinem Hadith, dass sein Iftirash (1) im ersten Tashahhud war und dass er im zweiten den Tawarruk vollzog, daher ist es zwingend, seiner Aussage und seiner Erklärung zu folgen.

Was nun die Beschreibung des Tawarruk betrifft, so sagte al-Khiraqi: Er stellt seinen rechten Fuß auf, bringt die Innenfläche seines linken Fußes unter seinen rechten Oberschenkel und setzt sein Gesäß auf den Boden. Al-Qadi erwähnte dasselbe aufgrund dessen, was von 'Abd Allah ibn al-Zubayr überliefert wurde: "Wenn der Gesandte Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) im Gebet saß, legte er..."

Anmerkungen

(1) Im Original: "al-Shaykh" (der alte Mann). (2) Im Original: "wie die zweite". (1) Aus [M] ausgelassen.

Arabisch (Quelle)

ابْنِ عباسٍ أنَّ ذلك يَقْطَعُ الصلاةَ. ورَخَّصَ فيهِ مُجَاهِدٌ، وإسحاقُ، للشَّيْخِ. ولَنا، أنَّه لم يُنْقَلْ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وقد كَرِهَهُ ابْنُ عبَّاسٍ، ويُمْكِنُ للشَّيْخِ (١) أنْ يَعْتَمِدَ على يدَيْهِ، فَيسْتَغْنِىَ عنهُ، ولا تَبْطُلُ الصلاةُ به، لأنَّه ليس بعَمَلٍ كَثِيرٍ، ولا وُجد فيه ما يَقْتَضِى البُطْلَانَ.

فَصْلٌ: ثم يُصَلِّى الثَّالِثَةَ والرابعةَ كالثَّانِيَةِ (٢)، إلَّا أنَّه: لا يَقْرَأُ فيهما شيئًا بعدَ الفاتحَةِ، ولا يَجْهَرُ فيهما في صلاةِ الجَهْرِ. وسيأْتِى بَيَانُ ذلك، إنْ شاء اللهُ تعالى.

١٧٦ - مسألة؛ قال: (فَإذَا جَلَسَ لِلتَّشَهُّدِ الأَخِيرِ تَوَرَّكَ، فَنَصَبَ رِجْلَهُ اليُمْنَى، وجَعَلَ بَاطِنَ رِجْلِهِ اليُسْرَى تَحْتَ فَخِذِهِ اليُمْنَى، ويَجْعَلُ أَلْيَتَيْهِ عَلَى الأَرْضِ)

السُّنَّةُ عندَ إمامِنا، رَحِمَهُ اللهُ، التَّوَرُّكُ في التَّشَهُّدِ الثَّانِى. وإِليهِ ذَهَبَ مالكٌ، والشافعىُّ. وقالَ الثورِىُّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ: يجلِسُ مُفْتَرِشًا كَجُلُوسِهِ في الأَوَّلِ؛ لِمَا ذَكَرْنَا مِن حديثِ وائِلِ بنِ حُجْرٍ، وأبي حُمَيْدٍ، في صِفَةِ جلوسِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-. ولَنا، قولُ أبى حُمَيْدٍ: حتى إذا كانَتِ الرَّكْعَةُ الَّتِى يَقْضِى فيها صلاتَهُ أخَّرَ رِجْلَهُ اليسرى، وجَلَسَ مُتَوَرِّكًا على شِقِّهِ الأيسرِ. وهذا بَيَانُ الفَرْقِ بين التَّشهُّدَيْنِ، وزِيَادَةٌ يَجِبُ الأخْذُ بها والمَصِيرُ إليها، والذي احْتَجُّوا به في التَّشَهُّدِ الأَوَّلِ، لا نِزَاعَ بَيْنَنَا فيه، وأبو حُمَيْدٍ رَاوِى حديثهِمْ بيَّنَ في حديثِه أنَّ افْتِرَاشَهُ كان (١) فِي التَّشَهُّدِ الأوَّلِ، وأنَّه تَوَرَّكَ في الثَّانِى، فيَجِبُ المَصِيرُ إلى قولِه وبَيَانِه.

فأمَّا صِفَةُ التَّوَرُّكِ، فقالَ الْخِرَقِىُّ: يَنْصِبُ رِجْلَهُ اليُمْنَى، ويَجْعَلُ باطِنَ رِجْلِهِ اليُسْرَى تحتَ فَخِذِهِ اليُمْنَى، ويَجْعَلُ أَلْيَتَيْهِ على الأرضِ. وذكرَ القاضي مثلَ ذلك؛ لمَا رُوِىَ عن عبدِ اللهِ بنِ الزُّبَيْرِ قال: كانَ رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- إذا قَعَدَ في الصلاةِ جعلَ

Anmerkungen

(١) في الأصل: "الشيخ".(٢) في الأصل: "مثل الثانية".(١) سقط من: م.

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