durch zwei Gründe (4) nicht zulässig, es zu übertreten, da die Anwendung des einen ohne den anderen nicht möglich ist. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Es wurde Abu 'Abd Allah gefragt: Was sagst du zum Tashahhud (5) der Vergessensniederwerfung (Sujud al-Sahw)? Er sagte: Man vollzieht darin ebenfalls den Tawarruk, denn er gehört zum Rest des Gebets. Das bedeutet, wenn er nach den Niederwerfungen in einem Gebet mit vier Rak'as erfolgt, da dessen Tashahhud mit Tawarruk vollzogen wird und dieser [Sujud al-Sahw] ihm folgt. Al-Qadi sagte: Man vollzieht den Tawarruk bei jedem Tashahhud der Vergessensniederwerfung nach dem Taslim, ungeachtet dessen, ob das Gebet aus vier Rak'as oder zwei Rak'as bestand, da es ein zweiter Tashahhud im Gebet ist und eine Unterscheidung zwischen ihm und dem Tashahhud des eigentlichen Gebets erforderlich ist. Al-Athram sagte: Ich sagte zu Abu 'Abd Allah: Ein Mann kommt und erreicht eine Rak'a mit dem Imam, und der Imam sitzt in der vierten [Rak'a], soll der Mann, der in dieser Sitzung dazugekommen ist, ebenfalls den Tawarruk vollziehen? Er sagte: Wenn er will, kann er den Tawarruk vollziehen. Ich sagte: Wenn er aufsteht, um das Gebet nachzuholen, und er dann selbst in der vierten [Rak'a] sitzt, gebührt es ihm dann, den Tawarruk zu vollziehen? Er sagte: Ja, er vollzieht den Tawarruk. Dies, weil es für ihn die vierte ist. Ja, er vollzieht den Tawarruk und verlängert das Sitzen im letzten Tashahhud. Al-Qadi sagte: Seine Aussage "Wenn er will, kann er den Tawarruk vollziehen" bezieht sich auf die Zulässigkeit, da es empfohlen (masnun) ist. In einer Überlieferung von Muhanna wurde explizit festgehalten, dass derjenige, der vom Mittagsgebet zwei Rak'as erreicht hat, den Tawarruk nur in den letzten beiden vollzieht. Es ist möglich, dass dies zwei verschiedene Überlieferungen sind.
178 - Frage; Er sagte: (Und man spricht den ersten Tashahhud und segnet den Propheten - Gott segne ihn und gewähre ihm Heil - indem man sagt: "O Gott, segne Muhammad und die Familie Muhammads, wie Du die Familie Abrahams gesegnet hast; wahrlich, Du bist lobenswürdig und ruhmvoll. Und schenke Segen Muhammad und der Familie Muhammads, wie Du der Familie Abrahams Segen geschenkt hast; wahrlich, Du bist lobenswürdig und ruhmvoll.")
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man, wenn man am Ende seines Gebets sitzt, den Tashahhud spricht, den wir erwähnt haben, und dann den Propheten (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil) segnet, wie es al-Khiraqi erwähnte. Dies ist nach der korrekten Ansicht der Rechtsschule verpflichtend (wajib), und dies ist auch die Meinung von al-Shafi'i und Ishaq. Von Ahmad ist überliefert, dass es nicht verpflichtend sei. Al-Marrudhi sagte: Es wurde zu Abu...
(4) In [M]: "bi-'illatayn" (mit zwei Gründen). (5) Fehlend in: dem Original.
بمَعْنَيَيْن (٤) لم يَجُزْ تَعَدِّيهِ لتَعَدِّى أحدِهما دُونَ الآخَرِ. واللهُ أعلمُ.
فصل: قِيل لِأبي عبدِ اللهِ: فما تقولُ في تَشَهُّدِ (٥) سُجودِ السَّهْوِ؟ فقالَ: يُتَوَرَّكُ فيهِ أيضًا، هو مِن بقِيَّةِ الصَّلاةِ. يَعْنِى إذا كان مِن السُّجودِ في صلاةٍ رُبَاعِيَّةٍ؛ لأنَّ تَشَهُّدَها يُتَوَرَّكُ فيه، وهذا تابِعٌ له. وقال القاضي: يُتَوَرَّكُ في كلِّ تَشَهُّدٍ لسُجودِ السَّهْوِ بعدَ السلامِ، سواءٌ كانَتِ الصلاةُ رُبَاعِيَّةً أو ركعتَيْنِ؛ لأنَّه تَشَهُّدٌ ثانٍ في الصلاةِ، ويَحْتَاجُ إلى الفَرْقِ بينه وبين تَشَهُّدِ صُلْبِ الصلاةِ. وقال الأثْرَمُ: قُلْتُ لأبي عبدِ اللهِ: الرَّجُلُ يَجِىءُ فَيُدْرِكُ مع الإِمامِ ركعةً، فَيَجْلِسُ الإِمامُ في الرابعةِ، أَيَتَوَرَّك معهُ الرَّجُلُ الذي جاءَ في هذه الجَلْسَةِ؟ فقال: إن شاءَ تَوَرَّكَ. قُلْتُ: فإذا قام يقْضِى، يجلِسُ في الرابِعَةِ هو، فَيَنْبَغِى له أَنْ يَتَوَرَّكَ؟ فقال: نعَمْ، يَتَوَرَّكُ، هذا لِأنَّها هي الرابِعةُ له، نعَمْ يَتَوَرَّكُ، ويُطِيلُ الجُلُوسَ في التَّشَهُّدِ الأخِيرِ. قال القاضي: قولُه: إنْ شَاءَ تَوَرَّكَ. على سَبِيلِ الجَوَازِ؛ لأنَّه مَسْنُونٌ. وقد صَرَّحَ في رِوَايَةِ مُهَنَّا فيمَنْ أدرَكَ مِن صلاةِ الظهرِ رَكْعَتَيْنِ، لا يَتَوَرَّكَ إلَّا في الأخِيرَتَيْنِ. ويحتَمِلُ أنْ يكونَ هذان روَايَتَيْنِ.
١٧٨ - مسألة؛ قال: (ويَتَشَهَّدُ بِالتَّشَهُّدِ الأَوَّلِ، ويُصَلِّى عَلَى النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فَيَقُولُ: اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى مُحَمَّدٍ وآلِ مُحَمِّدٍ، كَمَا صَلَّيْتَ عَلَى آلِ إبْرَاهِيمَ، إنَّكَ حَمِيدٌ مَجِيدٌ، وبَارِكْ عَلَى مُحَمَّدٍ وعَلَى آلِ مُحَمَّدٍ، كَمَا بَارَكْتَ عَلَى آلِ إبْرَاهِيمَ، إنَّك حَمِيدٌ مَجِيدٌ)
وجُمْلَتُهُ أنَّه إذا جَلَسَ في آخِرِ صلاتِه، فإنَّه يَتَشَهَّدُ بالتَّشَهُّدِ الذي ذَكَرْنَاهُ، ثم يُصَلِّى على النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كما ذَكَرَ الْخِرَقِىُّ، وهىَ واجبَةٌ في صحِيحِ المذهبِ، وهو قَوْلُ الشَّافعىِّ وإسْحاقَ. وعن أحمدَ أنَّها غيرُ واجِبَةٍ. قالَ المَرُّوذِىُّ: قِيل لأبي
(٤) في م: "بعلتين".(٥) سقط من: الأصل.