Abschnitt: Die Sunna ist das leise Sprechen der Bezeugungsformel (Taschahhud), weil der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sie nicht laut zu sprechen pflegte, denn hätte er sie laut gesprochen, wäre dies überliefert worden, so wie die Lesung überliefert wurde. Und ʿAbdullāh bin Masʿūd sagte: „Es gehört zur Sunna, die Bezeugungsformel (Taschahhud) leise zu sprechen.“ Abū Dāwūd überlieferte dies (24). Und weil es ein Gedenken außer der Lesung ist, durch das man nicht von einer Säule zu einer Säule wechselt, ist es empfohlen, es leise zu sprechen, wie die Lobpreisung (Tasbih), und wir kennen hierin keine Meinungsverschiedenheit.
Abschnitt: Und es ist für denjenigen, der des Arabischen mächtig ist, nicht erlaubt, die Bezeugungsformel (Taschahhud) und das Segensgebet auf den Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - in einer anderen Sprache zu sprechen, aufgrund dessen, was wir bei der Takbir-Formel erwähnt haben. Wenn er jedoch unfähig zum Arabischen ist, spricht er die Bezeugungsformel (Taschahhud) in seiner Sprache, wie unsere Aussage bei der Takbir-Formel, und nach der Aussage des Qāḍī ergibt sich, dass er die Bezeugungsformel (Taschahhud) nicht spricht und sein Urteil das Urteil des Stummen ist. Und wer in der Lage ist, die Bezeugungsformel (Taschahhud) und das Segensgebet auf den Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - zu erlernen, für den ist dies verpflichtend, da es zu den individuellen Pflichten gehört, sodass es für ihn verpflichtend ist wie die Lesung. Wenn er also vor dem Erlernen betet, obwohl er dazu in der Lage ist, ist sein Gebet nicht gültig. Und wenn er das Verstreichen der Zeit fürchtet oder unfähig ist, es zu erlernen, bringt er das davon, was ihm möglich ist, und es genügt ihm aus Notwendigkeit. Und wenn er überhaupt nichts beherrscht, entfällt es gänzlich.
Abschnitt: Und die Sunna ist die Reihenfolge der Bezeugungsformel (Taschahhud) und ihr Voranstellen vor das Segensgebet auf den Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -. Wenn er dies nicht tut und sie umgekehrt vorbringt, ohne etwas von ihren Bedeutungen zu verändern und ohne etwas von dem Verpflichtenden darin auszulassen, so gibt es dazu zwei Ansichten: Die erste ist, dass es ihm genügt. Der Qāḍī erwähnte dies. Und dies ist die Rechtsschule (Madhhab) von al-Schāfiʿī, weil das Beabsichtigte die Bedeutung ist und diese eingetreten ist, sodass es gültig ist, als hätte er es in der Reihenfolge gesprochen. Und die zweite ist, dass es nicht gültig ist, weil er die Reihenfolge bei einem Gedenken ausgelassen hat, das durch das Gesetz in einer Reihenfolge überliefert wurde, sodass es nicht gültig ist, wie der Gebetsruf (Azan).
179 - Abhandlung; Er sagte: (Und es ist empfohlen, vor vier Dingen Zuflucht zu suchen. So sagt er: Ich suche Zuflucht bei Gott vor der Bestrafung der Hölle, ich suche Zuflucht bei Gott vor der Bestrafung des Grabes, ich suche Zuflucht bei Gott vor der Versuchung des falschen Messias (Daddschāl), ich suche Zuflucht bei Gott vor der Versuchung des Lebens und des Todes.)
Und dies aufgrund dessen, was Abū Huraira überlieferte, der sagte: Der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - pflegte als Bittgebet zu sprechen (1): „O Gott, gewiss, ich
dreihundertsiebenundzwanzig. Tārīḫ al-ʿUlamāʾ an-Naḥwiyyīn 178 - 180.
فصل: والسُّنَّةُ إخْفَاءُ التَّشَهُّدِ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يكنْ يَجْهَرُ به، إذْ لو جَهَرَ بهِ لَنُقِلَ كما نُقِلَتِ القراءةُ. وقال عبدُ اللهِ بنُ مسعودٍ: مِنَ السُّنَّةِ إخْفَاءُ التَّشَهُّدِ. رَوَاهُ أبو داوُد (٢٤). ولِأنَّهُ ذِكْرٌ غيرُ القراءَةِ لا ينْتَقِلُ به مِنْ رُكْنٍ إلى رُكْنٍ، فاسْتُحِبَّ إخْفاؤُه، كالتَّسْبِيحِ، ولا نعلَمُ في هذا خِلافًا.
فصل: ولا يَجُوزُ لِمنْ قَدَرَ على العربِيَّةِ التَّشَهُّدُ والصلاةُ على النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بغَيْرِها؛ لِما ذَكَرْنا في التَّكْبِيرِ. فإنْ عجزَ عن العربيَّةِ تَشَهَّدَ بلِسَانِهِ، كقَوْلِنا في التَّكْبِيرِ، ويجِىءُ على قَوْلِ القَاضى أنْ لا يَتَشَهَّدَ، وحُكْمُهُ حُكْمُ الأَخْرَسِ. ومَن قَدَرَ على تَعَلُّمِ التَّشَهُّدِ والصَّلاةِ على النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لزِمَهُ ذلك؛ لأنَّه منْ فُرُوضِ الأعْيانِ، فَلَزِمَهُ كالقراءَةِ. فإنْ صلَّى قبلَ تَعَلُّمِهِ مع إمْكَانِه، لم تَصِحَّ صلاتُه. وإنْ خافَ فَوَاتَ الوقتِ، أو عَجَزَ عن تَعَلُّمِهِ، أتَى بِمَا يُمْكِنُه منه، وأجْزَأَه؛ للضَّرُورَةِ. وإنْ لمْ يُحْسِنْ شيئًا بالكُلِّيَّةِ، سَقَطَ كُلُّه.
فصل: وَالسُّنَّةُ تَرْتِيبُ التَّشَهُّدِ، وتَقْدِيمُهُ على الصلاةِ على النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فإنْ لم يَفْعَلْ، وأتَى به مُنَكَّسًا مِن غيرِ تَغْيِيرِ شيءٍ مِنْ مَعانِيه، ولا إخْلَالٍ بِشىءٍ مِن الواجبِ فيه، ففيه وَجْهَانِ: أحَدُهما يُجْزِئُه. ذكَرَهُ القاضي. وهو مذهبُ الشافعىِّ؛ لأنَّ المَقْصُودَ المَعْنَى، وقد حَصَلَ، فَصَحَّ كما لو رَتَّبَه. والثانى لا يصِحُّ؛ لأنَّه أَخَلَّ بالتَّرْتِيبِ في ذِكْرٍ وَرَدَ الشرعُ بهِ مُرَتَّبًا، فلم يَصِحَّ كالأذانِ.
١٧٩ - مسألة؛ قال: (ويُسْتَحَبُّ أنْ يَتَعَوَّذَ مِنْ أرْبَعٍ. فَيَقُولُ: أَعُوذُ بِاللهِ مِنْ عَذَابِ جَهَنَّمَ، أعُوذُ باللهِ مِنْ عَذَابِ القَبْرِ، أَعُوذُ باللهِ مِنْ فِتْنَةِ المَسِيحِ الدَّجَّالِ، أعُوذُ باللهِ مِنْ فِتْنَةِ المَحْيَا والمَمَاتِ.)
وذلكَ لِما رَوَى أبَو هُرَيْرةَ، قال: كانَ رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يدْعُو (١): "اللَّهُمَّ إنِّي
= وعشرين وثلاثمائة. تاريخ العلماء النحويين ١٧٨ - ١٨٠.(٢٤) في: باب إخفاء التشهد، من كتاب الصلاة. سنن أبى داود ١/ ٢٢٦.(١) سقط من: الأصل.