der Pein des heißen Windes}(19). Sie sagte: „Sei uns gnädig und bewahre uns vor der Pein des heißen Windes“(20). Von Jubayr ibn Nufayr(21) wurde überliefert, dass er Abu al-Darda’ am Ende seines Gebets, nachdem er mit dem Tashahhud fertig war, sagen hörte: „Ich suche Zuflucht bei Gott vor der Heuchelei.“ Dies ist deshalb zulässig, weil es ein Bittgebet ist, mit dem man sich Gott – dem Erhabenen – nähert, womit es dem überlieferten Bittgebet gleicht.
Abschnitt: Ist es erlaubt, in seinem Gebet für einen bestimmten Menschen zu flehen? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen. Eine davon ist, dass es erlaubt ist. Al-Maymuni sagte: „Ich hörte Abu Abd Allah zu dem Sohn al-Shafi'is(22) sagen: ‚Ich flehe seit Jahren in meinem Gebet für Leute; dein Vater ist einer von ihnen.‘“ Dies wurde auch von Ali und Abu al-Darda’ überliefert und von Ibn al-Mundhir gewählt, aufgrund der Aussage des Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – in seinem Qunut: „O Gott, rette al-Walid ibn al-Walid, 'Ayyash ibn Abi Rabi'ah, Salamah ibn Hisham und die Bedrängten unter den Gläubigen“(23). Und weil es ein Bittgebet für einige der Gläubigen ist, ähnelt es dem Fall, wenn man sagt: „Mein Herr, vergib mir und meinen Eltern.“ Die andere (Meinung)...
(19) Sure At-Tur, 27. (20) Al-Suyuti erwähnte dies in ad-Durr al-Manthur 6/120 und führte es über Abd al-Razzaq, Ibn Abi Shaybah, Ibn al-Mundhir, Ibn Abi Hatim und al-Bayhaqi in Shu'ab al-Iman aus. (21) Abu Abd al-Rahman Jubayr ibn Nufayr ibn Malik al-Hadrami al-Homsi, er erlebte die Zeit des Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil –, war zu Lebzeiten des Propheten ein Nicht-Muslim (jahiliyya) und trat während des Kalifats von Abu Bakr zum Islam über. Er ist vertrauenswürdig (thiqa) und gehört zu den großen Tabi'un der Leute von al-Sham. Er lebte bis in das Jahr 80 und einige Jahre (ba'd thamanin). Tahdhib al-Tahdhib 2/64, 65. (22) Abu Uthman Muhammad ibn Muhammad ibn Idris al-Shafi'i, der Richter (al-Qadi), gestorben in al-Jazirah nach dem Jahr 240 n.H. Tabaqat al-Shafi'iyyah al-Kubra 2/71-74, und die Nachricht ist in seiner dortigen Biographie enthalten. (23) Ausgeführt von al-Bukhari im: „Kapitel über das Sinken mit dem Takbir, wenn man sich niederwirft“ aus dem Buch al-Adhan; im „Kapitel über das Bittgebet des Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil –“ aus dem Buch al-Istisqa; im „Kapitel über das Bittgebet gegen die Götzendiener mit Niederlage und Erschütterung“ aus dem Buch al-Jihad; im „Kapitel über Seine Aussage – erhaben sei Er –: {Gewiss, in Yusuf und seinen Brüdern sind Zeichen für die Fragenden}“ aus dem Buch der Propheten; im „Kapitel über Seine Aussage: „Du hast an der Angelegenheit keinen Anteil““ aus dem Buch der Exegese (Tafsir); im „Kapitel über die Namensnennung von al-Walid“ aus dem Buch al-Adab; und im „Kapitel über das Bittgebet gegen die Götzendiener“ aus dem Buch al-Da'awat. Sowie im Buch al-Ikrah (in der Übersetzung). Sahih al-Bukhari 1/203, 2/33, 4/53, 182, 6/48, 8/54, 55, 104, 9/25. Sowie Muslim im: „Kapitel über die Empfehlung des Qunut in jedem Gebet, wenn die Muslime von einem Unglück betroffen sind“ aus dem Buch der Gebetshäuser (Masajid). Sahih Muslim 1/466-468. Al-Nasa'i im: „Kapitel über das Qunut im Morgengebet“ aus dem Buch al-Tatbiq. al-Mujtaba 2/158. Ibn Majah im: „Kapitel darüber, was über das Qunut im Morgengebet überliefert wurde“ aus dem Buch der Gebetsverrichtung (Iqamat al-Salah). Sunan Ibn Majah 1/394. Al-Darimi im: „Kapitel über das Qunut nach der Verbeugung“ aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/374. Imam Ahmad im: al-Musnad 2/239, 255, 271, 396, 418, 470, 502, 521.