auf die Verpflichtung, wie dies auch andere taten. Darauf deutet auch seine Aussage in der Überlieferung von Muhanna hin: "Die zwei Grüße sind mir lieber." Und da 'Aisha, Salama ibn al-Akwa' und Sahl ibn Sa'd (19) überliefert haben, dass der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – einen einzigen Gruß sprach und die Muhajirun einen einzigen Gruß sprachen. In dem, was wir erwähnt haben, liegt eine Vereinigung zwischen den Nachrichten und den Aussagen der Gefährten – Gott möge mit ihnen zufrieden sein – darin, dass das Gesetzmäßige und die Sunna zwei Grüße sind, die Pflicht jedoch ein einziger ist. Auf die Richtigkeit dessen hat der Konsens (Ijma'), den Ibn al-Mundhir wiedergibt, hingewiesen, sodass es davon keine Abweichung gibt. Das Handeln des Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – wird auf die Gesetzmäßigkeit und die Sunna bezogen, denn die meisten Handlungen des Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – im Gebet sind Sunna, nicht verpflichtend. Daher hindert nichts daran, sein Handeln hinsichtlich dieses Grußes als Sunna zu deuten, wenn der Beweis dafür vorliegt. Und Gott weiß es am besten. Zudem tritt man mit dem einen Gruß aus dem Gebet aus, daher ist nichts anderes mehr für ihn darin verpflichtend. Auch handelt es sich um ein Gebet, für das ein einziger Gruß ausreicht, [und weil dies ein einziger ist] (21) wie das Totengebet und das freiwillige Gebet. Was seine Aussage im Hadith von Jabir "Es genügt einem von euch" betrifft, so meint er damit die Erfüllung der Sunna, bewiesen durch den Zusatz: "seine Hand auf seinen Oberschenkel zu legen und dann seinen Bruder zu seiner Rechten und zu seiner Linken zu grüßen." All dies ist nicht verpflichtend. Dieser Meinungsverschiedenheit, die wir erwähnt haben, betrifft das Pflichtgebet. Was das Totengebet, das freiwillige Gebet und die Niederwerfung beim Rezitieren des Korans (Sujud al-Tilawa) angeht, so gibt es keine Befürchtung, dass man mit einem einzigen Gruß daraus austritt. Al-Qadi sagte: Dies ist eine einzige Überlieferung. Ahmad hat dies explizit für das Totengebet und die Niederwerfung beim Rezitieren des Korans festgelegt, und weil die Gefährten des Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – beim Totengebet nur einen einzigen Gruß sprachen. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Die Sunna ist es, zu sagen: "Der Friede sei mit euch und die Barmherzigkeit Gottes." Denn der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – grüßte so, wie in der Überlieferung von Ibn Mas'ud, Jabir ibn Samura und anderen berichtet wird. Und Wa'il hat überliefert.
(19) Der Hadith von 'Aisha und Salama wurde auf Seite 242 vorangestellt; siehe zusammen mit ihnen den Hadith von Sahl ibn Sa'd. Er wurde auch von Imam Ahmad in: al-Musnad 5/338 überliefert. (20) Im Original: "fi-hima" (in beiden). (21) Fehlt im Original.
الإِيجَابِ كما ذهبَ إلى ذلك غيرُه، وقد دَلَّ عليهِ قولُهُ في روَايةِ مُهَنَّا: أعْجَبُ إلَىَّ التَّسْلِيمَتَانِ. ولأنَّ عائشةَ، وسَلَمةَ بنَ الأكْوَعِ، وسَهْلَ بنَ سعدٍ (١٩)، قد رَوَوْا: أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كانَ يُسَلِّمُ تَسْلِيمَةً واحدَةً، وكان المُهَاجِرُونَ يُسَلِّمُونَ تسليْمَةً واحدةً ففِيما (٢٠) ذكَرْنَاهُ جَمْعٌ بين الأخْبارِ وأقْوالِ الصحابَةِ، رَضِىَ اللهُ عنهم، فِي أنْ يكونَ المَشْرُوعُ والمَسْنُونُ تَسْلِيمَتَيْنِ، والواجبُ واحدَةً، وقد دَلَّ على صِحَّةِ هذا الإِجماعُ الذي حَكَاهُ ابْنُ المنذِرِ، فلا مَعْدِلَ عنه، وفِعْلُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- يُحْمَلُ على المَشْرُوعِيَّةِ والسُّنَّةِ؛ فإنَّ أكْثَرَ أَفْعَالِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في الصلاةِ مَسْنُونَةٌ غيرُ واجِبَةٍ، فلا يَمْنَعُ حَمْلُ فِعْلِهِ لهذِهِ التَّسْلِيمَة على السُّنَّةِ عندَ قِيَامِ الدَّلِيلِ عليها، واللهُ أعْلَمُ. ولأَنَّ التَّسْلِيمَةَ الواحدةَ يخْرُجُ بها مِن الصلاةِ، فلم يَجبْ عليهِ شيءٌ آخرُ فيها، ولأنَّ هذه صلاةٌ، فَتُجْزِئُه فيها تَسْلِيمَةٌ واحدَةٌ، [ولِأَنَّ هذه وَاحِدَةٌ] (٢١) كصلاةِ الجِنَازَةِ والنافِلَةِ. وأمَّا قولُهُ في حديثِ جَابِرٍ: "إنَّمَا يَكْفِى أَحَدَكُمْ" فإِنَّهُ يَعْنِى في إصَابَةِ السُّنَّةِ؛ بدلِيلِ أنَّه قالَ: "أَنْ يَضَعَ يَدَهُ عَلَى فَخِذِهِ، ثُمَّ يُسَلِّمَ عَلَى أخِيهِ عَنْ يَمِينِهِ وشِمَالِهِ". وكُلُّ هذا غيرُ واجبٍ. وهذا الخلافُ الذي ذَكَرْنَاه في الصلاةِ المفرُوضَةِ، أمَّا صلاةُ الجِنَازَةِ، والنَّافِلَةِ، وسجودُ التِّلَاوَةِ، فلا خوفَ في أنَّه يَخْرُجُ منها بتَسْلِيمَةٍ وَاحِدَةٍ. قال القاضي: هذا رِوَايَةً وَاحِدَةً. نَصَّ عليهِ أحمدُ في صلاةِ الجنازةِ وسجودِ التِّلَاوَةِ؛ ولِأَنَّ أَصْحَابَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يُسَلِّمُوا في صلاةِ الجنازةِ إلَّا تَسْلِيمَةً واحدةً. واللهُ أعْلمُ.
فصل: والسُّنَّةُ أنْ يقولَ: السَّلَامُ عَلَيْكُمْ ورَحْمَةُ اللهِ. لأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كانَ يُسَلِّمُ كذلك، في رِوَايَةِ ابْنِ مسعودٍ، وجابر بنِ سَمُرَةَ، وغيرِهِما. وقد رَوَى وائِلُ
(١٩) تقدم حديث عائشة وسلمة صفحة ٢٤٢، وانظر معهما حديث سهل بن سعد. وأخرجه أيضًا الإِمام أحمد، في: المسند ٥/ ٣٣٨.(٢٠) في الأصل: "ففيهما".(٢١) سقط من: الأصل.