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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 24114 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn die Sonne untergeht, wird das Maghrib-Gebet verpflichtend; es ist nicht empfehlenswert, es bis zum Verschwinden der Abenddämmerung [shafaq] hinauszuzögern)

Übersetzung · DE

zu schweigen, und uns das Sprechen verboten wurde. Zudem ist das, was wir überliefert haben (36), ein eindeutiger Textbeleg. Wie kann er also aufgrund einer solchen Vermutung verlassen oder durch sie angefochten werden?

114 - Abhandlung; Er sagte: (Wenn die Sonne untergegangen ist, wird das Abendgebet (maġrib) zur Pflicht, und es ist nicht empfehlenswert, es hinauszuzögern, bis die Abenddämmerung (šafaq) verschwindet.)

Was den Beginn der Zeit des Abendgebets mit dem Untergang der Sonne betrifft, so besteht darüber Konsens (iǧmāʿ) unter den Gelehrten. Wir kennen unter ihnen keine Meinungsverschiedenheit darüber, und die Hadithe weisen darauf hin. Ihr Ende ist das Verschwinden der Abenddämmerung. Dies sagten al-Ṯaurī, Isḥāq, Abū Ṯaur, die Anhänger der eigenständigen Rechtsmeinung (aṣḥāb al-raʾy) und einige Gefährten von al-Šāfiʿī. Mālik, al-Auzāʿī und al-Šāfiʿī sagten: Es hat nur eine einzige Zeit, nämlich beim Untergang der Sonne; denn Gabriel, Friede sei auf ihm, betete es mit dem Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, an beiden Tagen zur selben Zeit, als er die Gebetszeiten erklärte. Und der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: „Meine Gemeinschaft wird nicht aufhören, im Guten zu sein, solange sie das Abendgebet nicht hinauszögern, bis die Sterne dicht beieinander stehen (1).“ Und weil die Muslime darin übereinstimmen, es zu einer einzigen Zeit am Anfang der Zeitspanne zu verrichten. Von Ṭāwūs wird überliefert: Das Abendgebet und das Nachtgebet (ʿišāʾ) werden nicht versäumt bis zum Morgengrauen (faǧr). Ähnliches wird von ʿAṭāʾ berichtet, aufgrund dessen, was wir (2) bezüglich des Mittags- und Nachmittagsgebets erwähnt haben. Unser Beweis ist der Hadith von Buraida, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, das Abendgebet am zweiten Tag betete, als die Abenddämmerung verschwand (3). In einem Wortlaut, den al-Tirmidhi überlieferte: Er verzögerte das Abendgebet bis kurz vor (4) dem Verschwinden der Abenddämmerung. Und Abū Mūsā überlieferte, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, das Abendgebet am zweiten Tag hinauszögerte, bis es beim Erlöschen der Abenddämmerung war. Überliefert von Muslim und Abū Dāwūd (5). Und im Hadith von ʿAbd Allāh ibn ʿAmr sagte der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: „Die Zeit des Abendgebets ist, solange nicht

Anmerkungen

= im: Kapitel über das Verbot des Sprechens im Gebet, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abū Dāwūd 1/218. Und Imām Aḥmad, im: al-Musnad 4/368.

  • (36) In M: "Wir haben überliefert".
  • (1) In M: "al-Nadschm". Der Hadith wurde bereits auf Seite 21 erwähnt.
  • (2) Im Original: "Wir haben erwähnt".
  • (3) Bereits auf Seite 10 erwähnt.
  • (4) Fehlt in: M. Er befindet sich in den Sunan al-Tirmidhī. Siehe: ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/253.
  • (5) Der Hadith von Abū Mūsā wurde bereits auf Seite 10 erwähnt, und dieser Wortlaut: "beim Untergang der Abenddämmerung" stammt von Muslim, al-Nasāʾī und Imām Aḥmad, und bei Abū Dāwūd: "bevor die Abenddämmerung untergeht".
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