[Dies wurde von Aḥmad ausdrücklich belegt, und er sagte:] (133) Ähnliches wurde von ʿAlī ibn Abī Ṭālib, möge Gott mit ihm zufrieden sein, überliefert. Aḥmad sagte (134): Wer hinter dem Imam betet, für den ist es kein Problem, freiwillige Gebete an seinem Platz zu verrichten; dies tat Ibn ʿUmar. Dies ist auch die Ansicht von Isḥāq (135). Es wird (136) von al-Muġīra [ibn Šuʿba] (137) überliefert: Dass der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – sagte: "Der Imam soll kein freiwilliges Gebet an dem Platz verrichten (138), an dem er das Gebet mit den Menschen verrichtet hat" [herausgebracht von Abū Dāwūd mit seinem Überlieferungsweg (139), außer dass Aḥmad sagte: Ich kenne dies nicht von jemand anderem als ʿAlī]. (140).
182 - Problem; er sagte: (Und der Mann und die Frau sind sich darin gleich, außer dass die Frau sich im Beugen und in der Niederwerfung zusammenzieht und mit untergeschlagenen Beinen sitzt, oder sie lässt ihre Beine herunter und legt sie auf ihre rechte Seite.)
Das Prinzip ist, dass für die Frau in Bezug auf die Gebetsregeln das gilt, was (1) auch für Männer gilt; denn die Anrede umfasst beide (2), außer dass sie davon abweicht, indem sie das Sich-Abwenden (aṭ-taǧāfī) unterlässt, da sie eine ʿAwra (zu verhüllender Körperbereich) ist. Daher wurde ihr empfohlen, sich zusammenzuziehen, damit es für sie verhüllender ist, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass beim Sich-Abwenden etwas von ihr zum Vorschein kommt. Ebenso (3) beim Ausbreiten (al-iftirāš). Aḥmad sagte: Das Herunterlassen der Beine (as-sadl) ist mir lieber. Al-Ḫallāl hat dies gewählt. Es sagte
(133) Fehlt in: M. (134) Fehlt im Original. (135) In M gibt es eine Ergänzung: "Und Abū Bakr überlieferte den Hadith von ʿAlī mit seinem Überlieferungsweg". (136) In M: "Und mit seinem Überlieferungsweg". (137) Fehlt im Original. (138) In M: "an seinem Standort". (139) In: Kapitel über den Imam, der ein freiwilliges Gebet an seinem Platz verrichtet, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/144. Ebenso herausgebracht von Ibn Māǧa, Kapitel darüber, was über das freiwillige Gebet überliefert wurde, wo das Pflichtgebet verrichtet wird, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Māǧa 1/459. (140) Fehlt in: M. (1) In M: "wurde bestätigt". (2) In M: "umfasst sie". (3) In M: "und dies".