... die Abendröte (al-šafaq) verschwindet." Überliefert von Muslim (6). Und im Hadith von Abū Hurayra sagte der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Wahrlich, für das Gebet gibt es einen Anfang und ein Ende. Der Anfang der Zeit des Maghrib-Gebets ist, wenn die Sonne untergeht (7), und das Ende seiner Zeit ist, wenn der Horizont verschwindet." Überliefert von al-Tirmiḏī (8). Dies sind Sahih (authentische) Texte, von denen nicht aufgrund von etwas Wahrscheinlichem abgewichen werden darf. Zudem ist es eines der Gebete, daher hat es eine ausgedehnte Zeit wie die übrigen Gebete. Und weil es eines der beiden Gebete ist, die zusammengelegt werden können, ist seine Zeit mit der Zeit des Gebets verbunden, mit dem es zusammengelegt wird, wie beim Ẓuhr- und ʿAṣr-Gebet. Und weil die Zeit vor dem Verschwinden der Abendröte eine Zeit für dessen Fortdauer ist, ist sie auch eine Zeit für dessen Beginn, wie sein Anfangszeitpunkt. Ihre Hadithe werden auf die Empfehlenswürdigkeit und die Wahlfreiheit sowie die Verpöntheit der Verzögerung bezogen. Deshalb sagte al-Ḫiraqī: "Und es ist nicht empfehlenswert, es zu verzögern." Denn die Hadithe darin betonen seine Verrichtung zu Beginn seiner Zeit, und ihr geringster Status ist die Betonung der Empfehlenswürdigkeit. Falls man annimmt, dass die Hadithe widersprüchlich sind, müssen ihre Hadithe als abrogiert (mansūḫ) betrachtet werden, da sie zu Beginn der Verpflichtung des Gebets in Mekka waren, während unsere Hadithe in Medina später erfolgten und somit das Vorherige, das ihnen widerspricht, aufheben. Und Gott weiß es am besten.
114 - Abhandlung; Er sagte: (Wenn die Abendröte verschwindet, und das ist auf der Reise das Rote, und in der Sesshaftigkeit das Weiße; denn in der Sesshaftigkeit kann das Rote herabsinken und durch Mauern verdeckt werden, sodass man meint, es sei verschwunden. Wenn aber das Weiße verschwindet, herrscht Gewissheit, und das spätere ʿIšāʾ-Gebet wird bis zum ersten Drittel der Nacht zur Pflicht.)
Es gibt keinen Dissens über den Eintritt der Zeit des ʿIšāʾ-Gebets mit dem Verschwinden der Abendröte (al-šafaq). Sie waren sich jedoch uneinig darüber, was die Abendröte ist. Die Rechtsschule unseres Imams, möge Gott Erbarmen mit ihm haben, besagt, dass die Abendröte, mit der die Zeit des Maghrib-Gebets endet und die Zeit des ʿIšāʾ-Gebets beginnt, die Rötung ist. Dies ist die Aussage von Ibn ʿUmar, Ibn ʿAbbās, ʿAṭāʾ, Muǧāhid, Saʿīd ibn Ǧubayr, al-Zuhrī, Mālik, al-Ṯawrī, Ibn Abī Laylā, al-Šāfiʿī, Isḥāq und den beiden Gefährten von Abū Ḥanīfa. Von Anas und Abū Hurayra wird überliefert:
يَغِبِ الشَّفَقُ". رَوَاهُ مُسْلِمٌ (٦)، وفي حديث أبي هُرَيْرَة، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "إنَّ لِلصَّلَاةِ أَوَّلًا وآخِرًا، وإنَّ أَوَّلَ وَقْتِ المَغْرِبِ حِينَ تَغْرُبُ (٧) الشَّمْسُ، وإنَّ آخِرَ وَقْتِها حِينَ يَغِيبُ الأفُقُ". رَوَاهُ التِّرْمِذِىُّ (٨). وهذه نُصُوصٌ صَحِيحَةٌ، لا يجُوزُ مُخَالَفَتُها بِشَىْءٍ مُحْتَمِل، ولأنها إحدى الصلواتِ، فكان لها وَقْتٌ مُتَّسعٌ كسائِرِ الصَّلَوَاتِ، ولِأنها إحدى صَلَاتَىْ جَمْعٍ، فكان وقْتُها مُتَّصِلًا بِوَقْتِ التي تُجْمَعُ إليها كالظُّهْرِ والعَصْرِ، ولأن ما قَبْلَ مَغِيبِ الشَّفَقِ وقتٌ لاسْتِدَامَتِها، فكان وقْتًا لابْتِدَائِها كأَوَّلِ وقْتِها. وأحادِيثُهُم مَحْمُولَةٌ على الاسْتِحْبَابِ والاخْتِيَارِ، وكراهةِ التَّأْخِيرِ، ولذلك قال الخِرَقِىُّ: "وَلَا يُسْتَحَبُّ تأْخِيرُها". فإن الأحَادِيثَ فيها تَأْكِيدٌ لِفِعْلِها في أَوَّلِ وقْتِها، وأقل أحْوَالِها تَأْكِيدُ الاسْتِحْبَابِ. وإن قُدِّرَ أن الأحاديث مُتَعَارِضَةٌ وجب حَمْلُ أَحَاديثِهِم على أنَّها مَنْسُوخَةٌ؛ لأنها في أَوَّلِ فَرْض الصَّلَاةِ بِمَكَّةَ، وأحادِيثُنا بالمدينةِ مُتَأَخِّرَةٌ، فتكون نَاسِخَةً لِمَا قَبْلَها مِمَّا يُخَالِفُها، واللهُ أعْلَمُ.
١١٥ - مسألة؛ قال: (فإذَا غَابَ الشَّفَقُ، وَهُوَ الحُمْرَة في السَّفَرِ، وفى الحَضَرِ البَيَاضُ؛ لأنَّ في الحَضَرِ قَدْ تَنْزِلُ الحُمْرَةُ فَتُوَارِيهَا الجُدْرَانُ، فَيُظَنُّ أنَّها قَدْ غَابَتْ، فإذا غَابَ البَيَاضُ فَقَدْ تُيُقِّنَ، وَوَجَبَتْ عِشَاءُ الآخِرَةِ إلَى ثُلُثِ اللَّيْلِ)
لا خِلَافَ في دُخُولِ وقتِ العِشَاءِ بِغَيْبُوبَةِ الشَّفَقِ، وإنَّما اختَلفُوا في الشَّفَقِ ما هو؟ فمذْهَبُ إمامِنَا، رحمَه اللهُ، أن الشَّفَقَ الذي يَخْرُجُ به وقتُ المَغْرِبِ، ويَدْخُلُ به وقتُ العِشَاءِ، هو الحُمْرَةُ. وهذا قولُ ابْنِ عمرَ، وابْنِ عبَّاس، وعَطَاءٍ، ومُجَاهِدٍ، وسعيدِ بنِ جُبَيْر، والزُّهْرِىِّ، ومالكٍ، والثَّوْرِيِّ، وابْنِ أبي لَيْلَى، والشَّافِعِىِّ، وإسحاق، وصاحِبَىْ أبِى حنيفَة. وعن أَنَسٍ، وأبِى هُرَيْرَة:
(٦) تقدم تخريج حديث عبد اللَّه بن عمرو صفحة ١٥.(٧) في الأصل: "تغيب". والمثبت في: م، وسنن الترمذي.(٨) تقدم تخريج الحديث في صفحة ١٥.