[in dem, was der Imam laut vorträgt] (8). Ähnliches wird von al-Layth, al-Awzāʿī (9), Ibn ʿAun (10), Makḥūl und Abū Thaur überliefert, aufgrund der Allgemeingültigkeit der Aussage des Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil –: "Kein Gebet ist gültig für denjenigen, der nicht die Fātiḥa des Buches [al-Fātiḥa] rezitiert". Dies ist übereinstimmend überliefert (11). Und von ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit, er sagte: Wir waren hinter dem Gesandten Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – beim Morgengebet. Er rezitierte, und ihm fiel die Rezitation schwer. Als er fertig war, sagte er: "Vielleicht rezitiert ihr hinter eurem Imam?" Wir sagten: "Ja, o Gesandter Gottes." Er sagte: "Tut dies nicht, außer mit der Fātiḥa des Buches, denn wahrlich, es gibt kein Gebet für denjenigen, der sie nicht rezitiert." Dies wurde von al-Aṯram und Abū Dāwūd überliefert (13). Und es wurde von Abū Huraira, möge Gott mit ihm zufrieden sein, überliefert, er sagte: Der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – sagte: "Wer ein Gebet verrichtet und darin nicht die Mutter des Korans [al-Fātiḥa] rezitiert, dessen Gebet ist ḫidāǧ (14), es ist ḫidāǧ, es ist ḫidāǧ, nicht vollständig." Der Überlieferer (15) sagte: "O Abū Huraira, ich befinde mich manchmal hinter dem Imam?" Er sagte: Da zwickte er mich in meinen Arm und sagte: "Rezitiere sie bei dir selbst, o Perser." Dies wurde von Muslim [und Abū Dāwūd] (16) überliefert. Und weil sie eine Säule [rukn] der Gebetssäulen ist, entfällt sie nicht für den Ma'mūm, wie alle anderen ihre Säulen. Und weil für denjenigen, für den das Stehen verpflichtend ist, auch das Rezitieren verpflichtend ist, [sofern er dazu fähig ist], wie für den Imam und den Alleinbetenden.
(8) Fehlt im Original. (9) Fehlt im Original. (10) Abū ʿAun ʿAbd Allāh ibn ʿAun ibn Arṭabān, ein Mawlā der Muzayna, einer der Rechtsgelehrten der Tābiʿūn in Basra, gestorben im Jahr 151 n. H. Ṭabaqāt al-Fuqahā' von asch-Schīrāzī 90. (11) Vorangegangen auf Seite 147. (12) In M: "lā". (13) Herausgebracht von Abū Dāwūd, in: Kapitel über denjenigen, der das Rezitieren der Fātiḥa des Buches im Gebet unterlässt, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/189. At-Tirmidī, in: Kapitel über die Rezitation hinter dem Imam, aus den Kapiteln über das Gebet. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 2/106, 107. (14) Al-Ḫidāǧ: Das Mangelhafte. Man sagt: "ḫadaǧat an-nāqa" (die Kamelstute hat geworfen), wenn sie ihr Junges vor der Zeit der Geburt abwirft. (15) In M: "fa-qultu" (so sagte ich). (16) Fehlt im Original. Herausgebracht von Muslim, in: Kapitel über die Pflicht der Rezitation der Fātiḥa in jeder Rakʿa ... usw., aus dem Buch des Gebets. Ṣaḥīḥ Muslim 1/296, 297. Und Abū Dāwūd, in: Kapitel über denjenigen, der das Rezitieren der Fātiḥa des Buches im Gebet unterlässt, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/188. Ebenso herausgebracht von at-Tirmidī, in: Kapitel darüber, was über das Unterlassen der Rezitation hinter dem Imam überliefert wurde, wenn er laut rezitiert, aus dem Buch des Gebets, und in: Kapitel über das, was Qutaiba uns von ʿAbd al-ʿAzīz überlieferte, aus dem Buch der Exegese (Sure al-Fātiḥa). ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 2/108, 109, 11/69. Und an-Nasā'ī, in: Kapitel über das Unterlassen der Rezitation von "Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen" in der Fātiḥa des Buches, aus dem Buch über den Beginn des Gebets. Al-Muǧtabā 2/105. Und Ibn Māǧa, in: Kapitel über die Rezitation hinter dem Imam, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Māǧa 1/273, 274. Und Imam Mālik, in: Kapitel über die Rezitation hinter dem Imam bei dem, was er nicht laut rezitiert, aus dem Buch des Gebets. Al-Muwaṭṭa' 1/84, 85. Und Imam Aḥmad, in: al-Musnad 2/241, 250, 285, 290, 457, 460, 478, 487.