[zu den Säulen] (17) des Gebets, und sie entfällt daher nicht für den Ma'mūm [wie alle anderen Säulen des Gebets] (18), und weil für denjenigen, für den das Stehen verpflichtend ist, auch das Rezitieren verpflichtend ist [sofern er dazu fähig ist] (19), wie für den Imam und den Alleinbetenden. Unsere Argumentation stützt sich auf das Wort Gottes, des Erhabenen: {Und wenn der Koran rezitiert wird, so hört ihm zu und schweigt, auf dass ihr Erbarmen findet}. Aḥmad sagte: Die Menschen sind sich einig, dass dies das Gebet betrifft. Saʿīd ibn al-Musayyab, al-Ḥasan, Ibrāhīm, Muḥammad ibn Kaʿb und az-Zuhrī sagten: Er [der Vers] wurde in Bezug auf das Gebet offenbart. Zayd ibn Aslam und Abū al-ʿĀliya sagten: Sie pflegten hinter dem Imam zu rezitieren, woraufhin {Und wenn der Koran rezitiert wird, so hört ihm zu und schweigt, auf dass ihr Erbarmen findet} offenbart wurde. Aḥmad sagte in einer Überlieferung von Abū Dāwūd: Die Menschen sind sich einig, dass dieser Vers das Gebet betrifft. [Und weil er allgemein gehalten ist, umfasst er in seiner Allgemeingültigkeit das Gebet] (21). Und Abū Huraira, möge Gott mit ihm zufrieden sein, überlieferte, dass der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – sagte: "Der Imam wurde nur eingesetzt, damit man ihm folgt; wenn er den Takbīr spricht, so sprecht den Takbīr, und wenn er rezitiert, so schweigt." [Dies wurde von Muslim überliefert. Der Ḥadīṯ, den al-Ḫiraqī überlieferte, wurde von Mālik, von] (22) Ibn Schihāb (23) von [Ibn Ukayma] (24) überliefert.
(17) In M: "fī" (in). (18) In M: "ka-r-rukūʿ" (wie das Verbeugen). (19) In M: "maʿa al-qudra" (bei Fähigkeit). (20) In M: "wa ʿan" (und von). (21) Fehlt im Original. (22) An dieser Stelle steht im Original: "Herausgebracht von Saʿīd ibn Manṣūr, in seinem Sunan, von Abū Mūsā, er sagte: Der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – hielt eine Predigt vor uns, erläuterte uns unsere Sunna und lehrte uns unser Gebet. Er sagte: Wenn ihr betet, so ordnet eure Reihen, und einer von euch soll euch als Imam vorstehen; wenn er den Takbīr spricht, so sprecht den Takbīr, und wenn er rezitiert, so schweigt. Dies wurde von Muslim überliefert." Der erste Ḥadīṯ wurde bereits auf Seite 131 dokumentiert, und der zweite wurde ebenfalls bereits auf Seite 208 dokumentiert. (23) Im Original steht irrtümlich: "wa rawā Ibn Schihāb". (24) In M: "Zākiya" (irrtümlich), das Korrekte steht im Original sowie im Muwaṭṭa' 1/86, und die Dokumentation des Ḥadīṯ erfolgte bereits auf Seite 259.