jemanden hat, der die Rezitation für ihn übernimmt, anders als beim Maʾmūm (dem hinter dem Imam Betenden). Und Gott weiß es am besten.
186 – Problem (Masʾala): Er sagte: "Er liest im Ẓuhr- und Aṣr-Gebet leise (yusirru) und liest in den beiden ersten Rakʿas des Maġrib- und ʿIšāʾ-Gebets sowie im gesamten Morgen-Gebet (Ṣubḥ) laut (yaǧharu)."
Das laute Rezitieren an den Stellen des lauten Rezitierens und das leise Rezitieren an den Stellen des leisen Rezitierens ist ein einmütig anerkanntes (muǧmaʿ ʿalaih) Gebot der Empfehlenswertheit (istiḥbāb), und die Muslime sind sich über dessen Stellen nicht uneinig. Die Grundlage dafür ist das Handeln des Propheten – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken –, und dies wurde durch die Überlieferung der Nachfolgenden (Ḫalaf) von den Vorfahren (Salaf) bestätigt. Wenn er an einer Stelle des leisen Rezitierens laut liest oder an einer Stelle des lauten Rezitierens leise, so hat er die Sunna unterlassen, aber sein Gebet ist gültig. Wenn er es jedoch vergisst und an einer Stelle des leisen Rezitierens laut liest und sich während seiner Rezitation daran erinnert, fährt er mit seiner Rezitation fort. Und wenn er es vergisst und an einer Stelle des lauten Rezitierens leise liest, so gibt es dazu zwei Überlieferungen (Riwāyatān): Die erste besagt, er fährt mit seiner Rezitation fort. Die zweite besagt, er wiederholt die Rezitation laut, auf dem Weg der Wahl (iḫtiyār), nicht auf dem Weg der Verpflichtung (wuǧūb). Der Unterschied zwischen beiden ist, dass das laute Rezitieren ein Mehrwert ist, durch den die Absicht erreicht wurde, und noch mehr, weshalb keine Notwendigkeit besteht, es zu wiederholen; das leise Rezitieren hingegen ist ein Teil, durch das eine Sunna verloren ging, die einen Zweck beinhaltet, nämlich das Hörenlassen der Rezitation für die Maʾmūmīn, und da es ihm möglich ist, dies nachzuholen, gebührt es ihm, dies zu tun.
Abschnitt: Dieses laute Rezitieren ist für den Imam vorgeschrieben und für den Maʾmūm ohne Meinungsverschiedenheit nicht vorgeschrieben. Das liegt daran, dass der Maʾmūm angewiesen ist, dem Imam zuzuhören und ihm Aufmerksamkeit zu schenken. Vielmehr wurde ihm das Rezitieren deshalb sogar untersagt. Was den allein Betenden (Munfarid) betrifft, so ist der äußere Wortlaut von Aḥmad, dass er die Wahl hat, ebenso wie derjenige, dem Teile des Gebets entgangen sind.
(1) In M: "al-Qirāʾah". (2) In M: "Es gibt keinen Dissens über die Empfehlenswertheit". (3) In M: "al-Qirāʾah". (4) In M: "asarra". (5) In M: "yaʿūdu fī al-qirāʾah". (6) Im Original ausgelassen. (7) In M: "Dass er es nicht wiederholte, wenn er laut las, ist nur, weil er einen Mehrwert erbrachte. Und wenn er an der Stelle des lauten Rezitierens leise las, wiederholte er es, weil er eine Eigenschaft unterlassen hat, die in der Rezitation empfohlen ist, er dies aber nachholen konnte und den Maʾmūmīn das Hören der Rezitation verwehrte". (8) Im Original: "lil-maʾmūmīna bi-ġayri ḫilāfin li-anna". (9) Im Original: "wa-lā naqṣa fīhi ismāʿu aḥadin". (10) In M: "yuḫayyaru".
مَن يتحمَّلُ عنه القراءةَ، بخلافِ المأمومِ. واللهُ أعلمُ.
١٨٦ - مسألة؛ قال: (ويُسِرُّ بالقِرَاءَةَ (١) في الظُّهْرِ وَالعَصْرِ، ويَجْهَرُ بِهَا فِي الأُولَيَيْنِ مِنَ المَغْرِبِ وَالعِشَاءِ، وَفِي الصُّبْحِ كُلِّهَا.)
الجَهْرُ في موَاضِعِ الجَهْرِ، والإِسْرَارُ في مَواضِعِ الإِسْرارِ، [مُجْمَعٌ على اسْتِحْبَابِه، ولم يختلف المسلمون في مواضعه.] (٢) والأصلُ فيه فِعْلُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وقد ثَبَتَ ذلكَ بِنَقْلِ الخَلَفِ عن السَّلَفِ، فإنْ جَهَرَ في مَوْضِعِ الإِسْرَارِ، أو أَسَرَّ في مَوْضِعِ الجَهْرِ، تَرَكَ السُّنَّةَ، وصَحَّتْ صلاتُهُ، إلَّا أَنَّهُ إنْ نَسِىَ فَجَهَرَ في مَوْضِعِ الإِسْرَارِ، ثم ذَكَرَ في أَثْنَاءِ قراءتِه (٣)، بَنَى على قِرَاءَتِه، وإنْ [نَسِىَ فأسَرَّ] (٤) فِي مَوْضِعِ الجَهْرِ، فَفِيهِ رِوَايَتَانِ؛ إحْدَاهُمَا يَمْضِى في قِرَاءَتِهِ. والثَّانِيَةُ [يسْتأنفُ القراءة جَهْرًا] (٥) على طَرِيقِ الاخْتِيَارِ، لا [على طريقِ] (٦) الوُجوبِ، [والفرقُ بينهما أنَّ الجَهْرَ زيادةٌ، وقد حصل بها المقصودُ وزيادةٌ، فلا حاجة إلى إعادتِه، والإِسْرارُ بعضٌ، فاتتْ به سُنَّةٌ، يتضمَّن مقْصودًا، وهو إسْماعُ المأْمُومين القراءة، وقد أمْكنَه الإِتْيانُ بها، فينْبَغِى أن يأتيَ بها] (٧).
فصل: وهذا الجَهْرُ مَشْرُوعٌ للإِمامِ، ولا يُشْرَعُ [للمأْمُومِ بِغيرِ اختلافٍ. وذلكَ لأنَّ] (٨) المأمومَ مأمُورٌ بالإِنْصَاتِ للإِمَامِ والاسْتِمَاعِ له، [بلْ قد مُنِعَ مِنَ القراءةِ لأجلِ ذلكَ، ] (٩) وأَمَّا المُنْفَرِدُ فَظَاهِرُ كَلَامِ أحْمَدَ أَنَّهُ مُخيَّرٌ (١٠)، وكَذَلِكَ مَنْ فَاتهُ
(١) في م: "القراءة".(٢) في م: "لا خلاف في استحبابه".(٣) في م: "القراءة".(٤) في م: "أسر".(٥) في م: "يعود في القراءة".(٦) سقط من: الأصل.(٧) في م: "إنما لم يعد إذا جهر؛ لأنه أتى بزيادة. وإن خافت في موضع الجهر، أعاد؛ لأنه أخلَّ بصفة مستحبَّة في القراءة، يُمكنه أن يأتي بها، وفوَّت على المأمومين سماع القراءة".(٨) في الأصل: "للمأمومين بغير خلاف لأن".(٩) في الأصل: "ولا نقص فيه إسماع أحد".(١٠) في م: "يخير".